in der Nähe einer Verhetzung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie haben offensichtlich noch nie etwas von einer Generationenentwicklung gehört, dass es immer mehr ältere Menschen und immer weniger Kinder gibt. Kinder sind uns willkommen, wenn sie legal hier in Österreich sind, und niemand will einen Sozial-Tourismus. (Beifall bei der ÖVP.)
Noch einmal zum Gesetz, das heute beschlossen wird: Wenn ein Kind in Österreich geboren wird, die Mutter oder der Vater legal in Österreich niedergelassen ist und einen Aufenthaltstitel vorweist, muss es und wird es auch wie ein Kind mit österreichischer Mutter/österreichischem Vater behandelt. Mit der heute zu beschließenden gesetzlichen Änderung wird der Zugang zu den Familienleistungen – Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe – reformiert.
Für in Österreich niedergelassene Familien und für subsidiär schutzberechtigte Personen – das sind Personen, die sich aus humanitären Gründen erlaubterweise in Österreich aufhalten – und deren Kinder wurde nun eine klare Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz für die rückwirkende Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe getroffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt dann noch eine weitere Erleichterung durch Frau Innenministerin Liese Prokop durch die Änderung bei der Durchführungsverordnung zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz: Eine Geburtsurkunde, ein Meldezettel, eine Aufenthaltskarte der Mutter reichen aus für das neugeborene Kind, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Übrigens: Auch für österreichische Staatsbürger und Kinder gilt das. Ich muss sehr wohl auch Formulare vorlegen, wo ich wohne et cetera, um Familienförderungen zu erhalten.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Kinderbetreuungsgeld und weitere Familienleistungen sind die beste Absicherung für Familien mit Kindern. Eine aktuelle Studie des Instituts für Höhere Studien belegt, dass in den alten EU-Ländern Österreich nach Luxemburg die höchsten finanziellen Leistungen für Familien aufbringt, und selbst die SPÖ hat in den Verhandlungen zugegeben, dass wir die besten Sozialleistungen im Familienbereich haben.
Erlauben Sie mir dazu noch aus der „Wiener Zeitung“ vom 9. Dezember 2006 zu zitieren. Das Zitat stammt aus „Andreas Unterbergers nicht ganz unpolitisches Tagebuch“:
„Während uns der ORF und die diversen Linkspolitiker nun ständig mit Geschichten rühren, wie furchtbar das Schicksal der betroffenen Familien ohne Kindergeld ist, hatten sie vor Einführung des Kindergeldes keine Defizite dieser Art thematisiert. Obwohl früher viel mehr Mütter ohne diese Hilfe auskommen mussten. Die jetzigen Aufreger haben damals im Gegenteil sogar kritisiert, dass Schwarz-Blau auch nichtversicherten Müttern wie Studentinnen Kindergeld gewährt hat.“ – Zitatende. (Abg. Mag. Stadler: Präsidentin Prammer war da dabei!)
Nun zum Vergleich: 1999 gab es 80 000 Karenzgeldbezieherinnen und im Jahr 2006 zirka 170 000 Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen. Und wenn Herr Caritas-Präsident Franz Küberl, den ich in einigen Bereichen sehr schätze, sich jetzt über das hervorragende, aber für bestimmte Familien nicht vorhandene Netz brieflich alteriert, so möchte ich ihm mit auf den Weg geben, dass wir sehr wohl ein soziales Netz für Familien haben. Er soll sich freuen über das, was wir heute beschließen.
In einem Punkt möchte ich seinem Brief hier auch gleich widersprechen: Eine Entlassung aus der Verpflichtung, einen Aufenthaltstitel für das Kind vorlegen zu müssen, wie die Caritas das fordert, kommt für uns nicht in Frage, da das Procedere für die neugeborenen Kinder ja bereits wesentlich erleichtert wird, wie wir heute
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