Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 61

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es kann doch kein Argument sein, dass jemand nur deshalb in Armut lebt, weil er für einige Tage oder einige Wochen keine Familienbeihilfe und kein Kinderbetreuungsgeld bekommt! Da ist doch etwas anderes falsch, meine Damen und Herren! Auch dieses Argument ist ja nur vorgeschützt.

Und Sie führen hier natürlich auch das Kinderbetreuungsgeld als Argument für eine Gesetzesänderung an – ein Kinderbetreuungsgeld, das Sie abgelehnt haben. Das heißt: Für die Österreicherinnen und Österreicher wollten Sie es nicht beschließen, aber jetzt nehmen Sie es als Argument und Beleg, um der Sozialministerin unsoziales Verhalten vorzuwerfen.

Frau Sozialministerin Haubner, wir haben uns ja auch das genau angesehen: Ein Misstrauensantrag gegen die Sozialministerin wird hier eingebracht, weil sie ... – Was hat sie eigentlich gemacht, Herr Kollege Öllinger? Was werfen Sie ihr konkret vor? (Abg. Öllinger: Sie haben das ohnehin gehört!) Nein, das ist eigentlich nicht so genau herausgekommen, warum. (Abg. Mag. Stoisits: Van der Bellen hat es gesagt!)

Ein Misstrauensantrag wird wohl dann zu stellen sein, wenn man etwa der Ministerin oder einem Minister gesetzwidriges Verhalten ... (Abg. Öllinger: Ja!) Gut! Ah, gesetz­widriges Verhalten! Wunderbar! Dann werde ich Ihnen das einmal gleich aufklären: Welches Gesetz hat die Frau Sozialministerin mit diesem Erlass gebrochen? Sagen Sie mir das! Welches Gesetz? (Abg. Öllinger: Das Grundrecht auf Datenschutz zum Beispiel!) Sie wissen ganz genau, dass dieser Erlass auf Grundlage der Gesetze ergangen ist. (Abg. Öllinger: Nein!) Selbstverständlich, weil der ursprüngliche Erlass ja anders gelautet hat!

Der ursprüngliche Erlass der Frau Sozialministerin war in die Richtung abgefasst, dass man selbstverständlich auf den legalen Aufenthalt Wert legt, keine Frage, auch den der Kinder, aber dass dann, wenn dieser legale Aufenthalt festgestellt worden ist, diese Sozialleistungen auch rückwirkend ausgezahlt werden können.

Sie wissen ganz genau, dass die betreffenden Ministerien, auch das Innenministerium, die Frau Sozialministerin aufmerksam gemacht haben, dass dieser ursprüngliche Erlass gesetzwidrig ist. Jetzt können Sie natürlich sagen, das Gesetz ist nicht in Ord­nung. Okay, darüber können wir diskutieren, aber der Vorwurf, dass die Sozialminis­terin gesetzwidrig gehandelt hat, ist falsch. Sie hat auf Grund auch der Informationen aus dem Innenministerium ihren ursprünglichen Erlass ändern müssen, weil man gesagt hat, nur dieser Erlass sei gesetzeskonform. Das sind die Tatsachen! (Abg. Öllinger: Sie hat den Erlass zu verantworten!)

Wegen gesetzeskonformen Handelns gibt es jetzt schon Misstrauensanträge hier im österreichischen Parlament. (Abg. Öllinger: Hat die Innenministerin den Erlass geschrieben oder die Frau Sozialministerin?) Frau Kollegin Stoisits! Da sollten Sie sich einmal überlegen, was das für ein Parlamentarismus ist. Das ist politische Kampag­nisierung, und das können Sie noch, das können die Linken in Österreich noch, das muss man zugestehen. Das können Sie: politisch kampagnisieren, Angstmache – und dafür ist Ihnen auch kein Mittel zu schlecht, auch Kleinkinder, auch Babys nicht. Wunderbar! Dazu kann man Ihnen nur „gratulieren“! (Beifall beim BZÖ.)

Leider, das muss ich sagen, geht der Abänderungsantrag, der von SPÖ und ÖVP hier eingebracht wird, genau in diese Richtung. Nicht ganz so schlimm, wie es die Grünen verlangen, denn bei denen wäre es ja wirklich so, dass jeder diese Sozialleistungen bekommt, egal ob legal oder illegal. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das stimmt ja nicht!)

Herr Kollege Van der Bellen, Sie haben das ja angesprochen: Die so genannten subsidiär Schutzbedürftigen sollen das auch bekommen. – Wer sind denn die


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