„subsidiär Schutzbedürftigen“? Das sind jene, die „nicht ganz Asyl“ bekommen haben? Kann man „ganz“ oder „halb“ Asyl bekommen?
Da kann es doch nur ein Prinzip geben, Herr Kollege Van
der Bellen: Ist jemand politisch verfolgt, dann hat er Asyl zu bekommen und ist
damit ohnehin in der Grundversorgung drinnen, also braucht er deshalb auch
kein Kinderbetreuungsgeld und keine Sozialleistungen! – Oder ist er
das nicht. Die, die Sie meinen, das sind jene, die kein Asyl bekommen haben,
weil sie das Recht missbraucht haben, sie abgeschoben werden sollten, aber nur
deshalb nicht abgeschoben werden können, weil man zum Beispiel nicht
weiß, in welches Land, weil sie die Reisepässe weggeschmissen haben.
(Abg. Dr. Van der Bellen: Das Asylgesetz!) Denen wollen Sie jetzt diese
Sozialleistungen geben! – Wir wollen das nicht, Herr Kollege
Van der Bellen! Da unterscheiden wir uns, und auf diese Unterscheidung
sind wir stolz. (Beifall beim
BZÖ. – Abg. Mag. Stoisits: Warum werfen Sie das
nicht der ÖVP vor?)
Die Illegalität – und das muss ich auch Ihnen von der ÖVP sagen – wird durch die jetzige Regelung gefördert, denn das war ja der Sinn, dass man die Sozialleistungen nur jenen geben kann, die sich legal hier aufhalten, und dass man das auch bei den Kindern verlangt. (Abg. Öllinger: Kinder und Babys sind nicht legal?)
Es ist das natürlich eine Maßnahme der Integration, dass es Anreize gibt, dass auch die Kinder legal angemeldet werden, dass die entsprechenden Reisepässe organisiert werden und dass das auch entsprechend sichergestellt wird. Und das weichen Sie jetzt wieder auf. Österreichische Staatsbürger werden benachteiligt, denn es wird mit dieser Maßnahme nur auf Fremde abgezielt. Wenn österreichische Staatsbürger ein ausländisches Kind adoptieren, dann kommen ihnen diese Regelungen nicht zugute.
Wir hätten das Gesetz ganz einfach so geregelt, dass man bei legalem Aufenthalt diese Gelder auch rückwirkend auszahlen kann. Das haben Sie im Ausschuss abgelehnt.
Ich möchte aber noch eine andere Grundsatzfrage stellen. Man kann sagen: Wenn das Gesetz so ist, dann soll es umgesetzt werden. Ich stelle aber schon auch die Grundsatzfrage: Warum muss man denn in Österreich jedem ausländischen Staatsbürger alle diese Sozialleistungen geben?
Die Europäische Union ist da immer sehr strikt bei all diesen Dingen, aber selbst die Europäische Union sagt, dass für Drittstaatsangehörige ein fünfjähriger legaler Aufenthalt erforderlich ist. Dann muss man all diese Sozialleistungen geben. Und warum ist das in Österreich anders? Beim Fremdenrechtspaket damals hat man gesagt: Der Verfassungsgerichtshof sieht das anders. Ich meine, das war eher der Kompromiss auch innerhalb der SPÖ, damit man hier zustimmen konnte.
Ich bekenne mich zur Integration, keine Frage. Ich bekenne mich dazu, dass hier auch entsprechende Rechte gegeben werden müssen. (Abg. Öllinger: Was ist mit Westenthaler?) – Herr Kollege Öllinger! Diese Plattitüde können Sie sich sparen in Ihren Aussagen!
Ich bekenne mich dazu, dass es die entsprechenden Menschenrechtsstandards geben muss, keine Frage, aber der Sozialstaat ist in erster Linie für jene da, die hier in Österreich lange aufhältig sind, die Staatsbürger sind, und die nach EU-Recht zumindest fünf Jahre hier zum Sozialsystem auch ihre Beiträge geleistet haben. Dann hätten wir all diese Probleme nicht, meine Damen und Herren.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
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