Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der Gewährung von Familienleistungen an Drittstaatsangehörige
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend Gesetzentwürfe zuzuleiten, die – zusätzlich zur Verknüpfung mit einem legalen Aufenthalt von Eltern und Kind nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – eine Koppelung von Familienleistungen für Drittstaatsangehörige an eine durchgehende Mindestaufenthaltsdauer im Inland von fünf Jahren bzw. eine längerfristige legale Beschäftigung im Inland vorsehen.“
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Das ist eine sinnvolle Lösung im Sinne der
Zugewanderten, aber auch im Sinne der österreichischen Staatsbürger.
Die Kampagne, die Sie sich hier geleistet haben, auch gegen unsere
Sozialministerin, die völlig korrekt gehandelt hat, ist mehr als durchsichtig!
(Beifall beim BZÖ. –
Abg. Öllinger: Das stimmt nicht!)
11.56
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Scheibner eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing.
Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend
Einschränkung der Gewährung von Familienleistungen an Drittstaatsangehörige
eingebracht im Zuge der Debatte des Nationalrates zum Bericht des Ausschusses
für Arbeit und Soziales 20 d.B. über den Antrag 62/A der Abgeordneten
Silhavy, Steibl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz
1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Das Fremdenrechtspaket
2006 hat die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
an einen aufrechten Aufenthaltstitel des Kindes nach Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz (NAG) geknüpft und damit endlich sichergestellt, dass
die Eltern eines Kindes aus einem Drittstaat dazu motiviert werden, sich gleich
nach der Geburt ihres Kindes um einen korrekten fremdenrechtlich Status zu
kümmern. Damit wurde sichergestellt, dass in der Illegalität
aufwachsende Kinder (sogenannte „Schattenkinder“), die
bedeutende Nachteile in der Integration haben, der Vergangenheit angehören
und Sozialleistungen nur an legal aufhältige Personen gewährt werden.
Die weltweit vorbildlichen österreichischen Familienleistungen stellen eine große Verlockung zum Sozialtourismus dar. Es ist den österreichischen Steuer- und Beitragszahlern nicht zumutbar, wenn durch die guten Leistungen angelockte Ausländer zwar profitieren, aber zu ihrer Finanzierung nicht beitragen. Um den Sozialtourismus in diesem Bereich endgültig zu beseitigen sollte daher die Gewährung von Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zusätzlich von einer Mindestanwesenheitsdauer im Inland von fünf Jahren bzw. einer längerfristigen legalen Beschäftigung im Inland abhängig gemacht werden. Erst dann ist gewährleistet, dass
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