Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 63

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der Gewährung von Familienleistungen an Drittstaatsange­hörige

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend Gesetzentwürfe zuzu­leiten, die – zusätzlich zur Verknüpfung mit einem legalen Aufenthalt von Eltern und Kind nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – eine Koppelung von Familien­leistungen für Drittstaatsangehörige an eine durchgehende Mindestaufent­haltsdauer im Inland von fünf Jahren bzw. eine längerfristige legale Beschäftigung im Inland vorsehen.“

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Das ist eine sinnvolle Lösung im Sinne der Zugewanderten, aber auch im Sinne der österreichischen Staatsbürger. Die Kampagne, die Sie sich hier geleistet haben, auch gegen unsere Sozialministerin, die völlig korrekt gehandelt hat, ist mehr als durch­sichtig! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Das stimmt nicht!)

11.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Scheibner eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Einschränkung der Gewährung von Familienleistungen an Drittstaats­angehörige eingebracht im Zuge der Debatte des Nationalrates zum Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales 20 d.B. über den Antrag 62/A der Abgeordneten Silhavy, Steibl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlasten­ausgleichs­gesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Das Fremdenrechtspaket 2006 hat die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinder­betreuungsgeld an einen aufrechten Aufenthaltstitel des Kindes nach Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) geknüpft und damit endlich sichergestellt, dass die Eltern eines Kindes aus einem Drittstaat dazu motiviert werden, sich gleich nach der Geburt ihres Kindes um einen korrekten fremdenrechtlich Status zu kümmern. Damit wurde sichergestellt, dass in der Illegalität aufwachsende Kinder (sogenannte „Schatten­kin­der“), die bedeutende Nachteile in der Integration haben, der Vergangenheit ange­hören und Sozialleistungen nur an legal aufhältige Personen gewährt werden.

Die weltweit vorbildlichen österreichischen Familienleistungen stellen eine große Ver­lockung zum Sozialtourismus dar. Es ist den österreichischen Steuer- und Beitrags­zahlern nicht zumutbar, wenn durch die guten Leistungen angelockte Ausländer zwar profitieren, aber zu ihrer Finanzierung nicht beitragen. Um den Sozialtourismus in diesem Bereich endgültig zu beseitigen sollte daher die Gewährung von Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zusätzlich von einer Mindestanwesenheitsdauer im Inland von fünf Jahren bzw. einer längerfristigen legalen Beschäftigung im Inland abhängig gemacht werden. Erst dann ist gewährleistet, dass


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