ein verfestigter
Aufenthalt vorliegt bzw. der Begünstigte auch Beiträge und Steuern
leistet. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend Gesetzesentwürfe zuzuleiten,
die – zusätzlich zur Verknüpfung mit einem legalen
Aufenthalt von Eltern und Kind nach dem Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz – eine Koppelung von Familienleistungen
für Drittstaatsangehörige an eine durchgehende Mindestaufenthaltsdauer
im Inland von fünf Jahren bzw. eine längerfristige legale
Beschäftigung im Inland vorsehen.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Haubner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Frau Bundesministerin.
11.56
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Debattenbeiträge einiger Vorrednerinnen und Vorredner haben mir gezeigt, dass es nicht darum geht, eine Klarstellung im Gesetz zu treffen, ob nach Erhalt des legalen Aufenthaltstitels für ein Kind rückwirkend ab der Geburt Leistungen zurückbezahlt werden sollen, sondern es geht darum: Soll man dieses Fremdenrechtspaket ändern oder nicht? Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine für mich nicht sehr seriöse Diskussion, die so auch in den vergangenen Tagen und Wochen stattgefunden hat.
Man hat nicht von diesem kleinen Segment gesprochen, sondern man hat in sehr populistischer, aber auch sehr emotionaler Weise Fälle aus Asylverfahren, aus Verfahren oder Situationen, wo Menschen kurzfristig hier sind, wo Menschen Dokumente nicht nachbringen können – aus welchen Gründen immer –, vermischt und hat sie zu einem Thema der kleinen Kinder in Österreich, der Babys hinaufstilisiert. (Abg. Broukal: Mit Recht!) Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist als Familienpolitikerin der letzten Jahre nicht in meiner Verantwortung und auch nicht in meinem Interesse gelegen.
Daher sage ich noch einmal – und ich habe es gestern auch im Ausschuss gesagt –: Wir haben ein Gesetz, dem – ich betone es noch einmal – drei Parteien in diesem Hause zugestimmt haben und das vorsieht, dass Familienleistungen, sprich Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe an den legalen Aufenthaltstitel nach NAG gebunden sind.
Das ist die Situation, und ich habe als Ministerin das Gesetz zu vollziehen. Wenn das Parlament der Meinung ist, dass dieses Gesetz nicht in Ordnung ist, dann ist das Parlament am Zug. (Abg. Broukal: Das war aber schon eine Regierungsvorlage, oder nicht?) Ich habe dieses Gesetz zu vollziehen.
Zum Erlass, über den immer gesprochen wird: Einen Erlass zurückzunehmen, der eine „Bedienungsanleitung“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes und der Gebietskrankenkasse sein soll, die diese Leistungen auszuzahlen haben und die keine Fremdenrechtsexperten sind, einen Erlass als Bedienungsanleitung in dieser
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