Weise zurückzuziehen, ändert nichts am Gesetz. Das ist die Situation! Ich denke, das sollten wir bei all den Emotionen auch einmal festhalten. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Mitterlehner.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stehe als Familienministerin dazu, dass alle, die bei uns einen legalen, verfestigten Aufenthaltstitel haben und diesen nachweisen können, Familienleistungen bekommen.
Ich stehe dazu, dass natürlich auch EU-Bürger gleichgestellt werden, und ich stehe natürlich auch für die Österreicherinnen und Österreicher, die hier leben. Aber ich stehe nicht dafür, dass jeder zu uns kommen und hier Leistungen in Anspruch nehmen kann, egal, ob er jetzt drei Monate, vier Monate hier ist, ob er illegal hier ist, und vor allem auch, wenn er ein laufendes Asylverfahren hat. Denn ein laufendes Asylverfahren sichert die Menschen in Form der Grundversorgung ab, und die wurde auch hier in diesem Haus beschlossen. Daher hat das überhaupt nichts mit Familienleistung, mit Kinderbetreuungsgeld und Ähnlichem zu tun.
Ich komme wieder auf die so genannte Lücke zurück. Von vielen wurde ja gesagt, dass da eine große Lücke besteht. In der Diskussion waren wir ja schon so weit, dass es geheißen hat, für diese Kinder gibt es überhaupt keine Familienleistungen. – Das stimmt ja nicht! Wir haben eine Bearbeitungsdauer von einigen Tagen bis sechs Wochen. (Abg. Öllinger: Auch das stimmt nicht! Sie sagen die Unwahrheit!) Diese Bearbeitungsdauer, kann man jetzt sagen, ist zu kurz, ist zu lang, aber die haben wir, denn es ist notwendig, auch hier nachzuweisen, dass die Menschen einschließlich ihrer Kinder legal hier leben und auch in Zukunft ihren Lebensmittelpunkt hier haben.
Dass es immer wieder Fälle gibt, wo es länger
dauert, ist auch klar. Wir haben uns sehr genau angeschaut, warum das bei
manchen so lange dauert. Es kann nicht sein, dass ich im Mai ein Kind zur Welt
bringe und dann im August draufkomme, dass ich eigentlich Anspruch auf
Leistungen habe, aber meine Papiere noch nicht beisammen habe. Das muss jede
österreichische Mutter auch machen. Jede österreichische Mutter muss,
wenn sie Familienbeihilfe will, wenn sie Kinderbetreuungsgeld will, zur
Behörde gehen und ihren Anspruch geltend machen. (Abg. Broukal: Fünf
Jahre Zeit!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Auch das, glaube ich, ist eine Form der Eigenverantwortung, die wir von allen
Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes verlangen können. Das
scheint mir sehr wichtig zu sein. (Abg. Öllinger: Sie wissen ja nicht,
wovon Sie reden!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Österreich ein sehr gutes Netz an Familienberatungsstellen, die auch jene beraten, die zu uns kommen. (Abg. Öllinger: Ja, die haben alle aufgeschrien!) Hier frage ich mich: Wo sind diese Beratungen, rechtzeitige Beratungen, die notwendig sind, damit jemand weiß, warum und wann er Anspruch auf Leistungen hat? (Abg. Öllinger: Das darf ja nicht mehr wahr sein!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist ein Land der hohen Sozialleistungen, vor allem aber auch der Familienleistungen. Schauen Sie sich die Übersicht der Familienförderung vom IHS an! An erster Stelle europaweit liegt Luxemburg. An zweiter Stelle liegt Österreich. Darauf, sage ich, können wir nicht nur stolz sein, sondern wir können froh sein, dass es so ist, dass wir Familien mit Kindern eine große Wertschätzung auch in dieser Form entgegenbringen. (Abg. Öllinger: Aber dann lassen Sie auf der anderen Seite Kleinkinder fast verhungern! Da würde ich mich schämen!) Es ist ganz klar, dass ein Kind in Österreich mehr profitiert als ein Kind zum Beispiel in Spanien. Das haben wir alle auch so gewollt.
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