Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 75

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Also diese zwei Punkte werden durch den Antrag geregelt: Kinder legal in Österreich aufhältig und Eltern haben ihren Lebensmittelpunkt hier. – Das ist die Präzisierung und Erläuterung des Abänderungsantrages. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Damit bin ich auch gleich bei der Antwort an Sie, Herr Kollege Strache. Urlauber haben nicht ihren Lebensmittelpunkt in Österreich. (Abg. Strache: Das wollen Sie wahrscheinlich noch! Das wollen Sie! Bei Ihnen soll jeder, der nicht Österreicher ist, alles bekommen! Alle Rechte, aber keine Pflichten!) Herr Strache, verkaufen Sie doch die Öffentlichkeit nicht für dumm!

Einen Lebensmittelpunkt hat man in Österreich, wenn man hier lebt, wenn man eine Wohnung hat, wenn man hier arbeitet, wenn man sich so wie die Österreicherinnen und Österreicher über einen längeren Zeitraum hier aufhält. (Abg. Mag. Hauser: Das war eine Überzeichnung, bitte!) Das ist es. Aber das hat mit Urlaub überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Strache: Sie wollen es jedem Urlauber schenken! – Abg. Dr. Graf: Den Lebensmittelpunkt hat man in Österreich auch, wenn man im Häf’n sitzt!)

Darf ich Ihnen noch etwas sagen, Herr Strache? – Kleine Kinder sind nie illegal. Es geht auch nicht um die Drogendealer, die Sie da immer wieder durchschimmern lassen. (Abg. Rosenkranz: Bezugsberechtigt ist nicht das Kind!) Es geht ganz sicher nicht um die Drogendealer, denn kleine Kinder dealen nicht mit Drogen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Aber bezugsberechtigt sind immer Erwachsene!)

Alle kleinen Kinder, die sich hier in Österreich legal aufhalten, sollten, sofern ihre Eltern den Lebensmittelpunkt auch hier in Österreich haben, daher das Anrecht auf Sozialleistungen haben – wie alle anderen auch. (Abg. Mag. Hauser: Bekommen jetzt die Babys ...?) An diesem Grundsatz, den auch die ÖVP vertreten hat, wofür ich sehr dankbar bin, den auch die SPÖ vertreten hat, sollte nicht gerüttelt werden!

Wir wollen hier kein Mehr-Klassenrecht, wie Sie das wollen (Abg. Strache: Staatsbürgerschaftsrechte wollen wir!), wo es Österreicher gibt, die Sozialleistungen erhalten, wo es Gastarbeiter gibt, die dann schon fast keine Sozialleistungen erhalten, wo es dazwischen die EU-Bürger gibt, die wahrscheinlich ein bisschen mehr erhalten müssen – Sie haben ja schon wieder vergessen, dazuzusagen, dass diese ja im Prinzip gleichgestellt sind (Abg. Strache: Das habe ich nicht vergessen! Da haben Sie wieder einmal nicht zugehört! Da müssen Sie die Ohren aufmachen!) –, und wo es dann andere Gruppen gibt, die überhaupt nichts erhalten sollen. – Wir wollen keine fünf oder sechs Klassen haben! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt möchte ich auf Sie zu sprechen kommen, Frau Bundesministerin, auch auf den Misstrauensantrag, auch auf das, was Kollege Scheibner eingefordert hat.

Ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Bundesministerin, ich hätte Ihnen die Gemein­heiten, die in diesem Erlass stehen, als Person nicht zugetraut. Ich habe Sie immer als jemanden erlebt, mit dem man sprechen kann – klar, schon mit bestimmten Stand­punkten, aber der nicht diese Hartherzigkeit des Herrn Westenthaler, auch diese Perfidie in bestimmten Punkten, wie sie Herr Westenthaler öffentlich formuliert hat, hat. – 300 000 Menschen deportieren, das ist perfid. Das war nicht Ihre Art zu reden, zu argumentieren.

Aber ich sage Ihnen, Frau Bundesministerin, das, was in diesem Erlass steht, ist jenseitig, ist bösartig.

Frau Bundesministerin, erstes Argument von Ihnen: Es geht ja nur um ein bis sechs Wochen. – Sozusagen Unterschied zwischen Antragstellung und dem Zeitpunkt, ab


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