Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 76

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dem man das Kindergeld erhält. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Haubner.)

Da wissen Sie ganz genauso gut wie ich, das bezieht sich nur auf den Antrag beim Finanzamt um die Familienbeihilfe, aber nicht auf das, was diese Personengruppen sonst noch erbringen müssen!

Sie selbst, Frau Bundesministerin Haubner, schreiben in Ihrem Erlass – in diesem bösartigen Erlass, ich kann es nur so sagen –: Auf Grund der komplizierten fremden­behördlichen Verfahrensabläufe kommt es zu erheblichen zeitlichen Diskrepanzen. – Zu erheblichen zeitlichen Diskrepanzen!

Und Sie sagen uns hier, das dauert sowieso nur ein paar Tage?! – Ja, das ist doch wirklich jenseitig, Frau Bundesministerin! Das hat mit der Realität nichts zu tun. Sie versuchen hier, auch noch das Parlament mit Unwahrheiten zu versorgen. Das neh­men wir so nicht hin. Lesen Sie Ihren Erlass! (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Punkt, Frau Bundesministerin: Man kann vieles kritisieren, man kann die Bürokratie, die in diesem Erlass steckt, die Bösartigkeit, die in diesem Erlass steckt, kritisieren – und ich würde es jedem und jeder raten, das zu lesen –, weil dieser Erlass prinzipiell alle Antragsteller, die unter das Fremdenrechtspaket fallen, als verdächtig klassifiziert.

Aber ich sage Ihnen eines: Wenn die Behörden durch diesen Erlass berechtigt werden, von Antragstellern zu verlangen, dass sie – um ihren Lebensmittelpunkt nachweisen zu können – auch Handy-Daten und Daten über Bankomat-Abhebungen bekannt geben, wenn die Behörde das verlangt – und die Frau Bundesministerin ermächtigt die Behörde über diesen Erlass, das verlangen zu können! –, dann ist das grundrechts­widrig! Und da fährt die Eisenbahn drüber! (Beifall bei den Grünen.) Das ist rechtswidrig! Dazu ist die Frau Bundesministerin nicht berechtigt.

Das ist ein Verfassungsrecht, und die Frau Bundesministerin könnte dieses Verfas­sungsrecht auf Informations- und Datenschutz nur durch ein Gesetz ändern – das liegt nicht vor. Da gibt es klare Auflagen, die Frau Bundesministerin sagt aber: Ja, falls es Personen gibt, die das betrifft, dann werden sie es ohnehin freiwillig machen! – Nein, so geht es nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Frau Bundesministerin hat wirklich verdient, dass man ihr das Vertrauen versagt, und darum bringe ich Ihnen folgenden Antrag zur Kenntnis:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen

Der Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten­schutz wird das Vertrauen versagt.

*****

Ich halte das für wirklich angemessen und höchst notwendig. (Beifall bei den Grünen.)

12.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe bekannt, dass der soeben von Kollegem Öllinger eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen genügend unterstützt ist und auch in seinen Kernpunkten erläutert wurde; er steht daher mit in Verhandlung.

 


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