Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 79

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gung für ihre Pflegekinder warten. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Österreichische Adoptiveltern müssen bei Auslandsadoptionen ebenso monatelange Verfahren zur Erteilung von Niederlassungs­bewilligungen für ihre Adoptivkinder abwarten, ehe Familienbeihilfe und Kindergeld ausbezahlt werden.

Die vorgeschlagenen Regelungen stellen sicher, dass für Kinder, die österreichische Staatsbürger sind, jedenfalls Ansprüche auf beide Leistungen unter Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bestehen. Fälle aus der Praxis haben hier ein Defizit in Bezug auf Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz deutlich gemacht.

Die vorgeschlagene Regelung ist gerecht und bewirkt einen Abbau der zuletzt enorm gestiegenen Bürokratie bei der Administrierung des Familienlastenausgleichs- und Kinderbetreuungsgeldgesetzes.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der weiters eingebrachte Entschließungs­antrag, Herr Kollege Öllinger, steht schon mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. Ihre Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.43.11

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist eine spannende Debatte, die wir heute führen, und es ist ein sehr sensibles Thema, um das sich diese Debatte rankt.

Wir haben sehr Positives über die österreichischen Familienleistungen gehört. Und wenn wir hören, dass wir an zweiter Stelle stehen, dann macht uns das natürlich stolz, aber wenn es Defizite gibt – die auf Grund dieses Erlasses der Frau Bundesministerin eingetreten sind; und wir alle haben zur der Zeit, als dieses Gesetz verabschiedet wurde, nicht erkannt, welche Fallen verborgen sind –, dann muss man natürlich versuchen, es zu reparieren. Und genau das wird heute hier auch passieren.

Ich möchte noch kurz auf Frau Rosenkranz eingehen, die hier von straffälligen Asylanten gesprochen hat, die durch diese Reparatur künftig mit Sozialleistungen bedacht werden sollten, und die auch die subsidiär Schutzberechtigten in Frage gestellt und gefragt hat, wie weit diese in diese Leistungen kommen sollen: Wir sprechen hier von neugeborenen Kindern, von Kindern, die wirklich schutzbedürftig, die hilfsbedürftig, die wehrlos sind und die selbstverständlich auch Anspruch auf die Familienleistungen haben sollen, wenn sie hier legal in Österreich leben.

Sie sollen selbstverständlich im Bezug mit der Mutter auch auf Leistungen Anspruch haben, wo bis jetzt große Schwierigkeiten, bürokratische Hürden aufgetaucht sind, die es verhindert haben, dass diese Leistungen auch sofort abgeholt werden konnten, und die insbesondere im Bereich des Kindergeldes aus dem Grund zu gewaltigen finanziellen Einbußen für diese Familien geführt haben, weil erst nach langer Zeit Anspruch auf Familienleistungen und vor allem auch auf Kindergeld bestanden hat.

Es geht um die kleinen Kinder, es geht darum, hier eine Gesetzeslücke zu schließen, und darum begrüßen wir diese Reparaturen, die heute vorgenommen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 11 Minuten. – Bitte.

 


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