bis zum NAG-Karten-Empfang, also um das Alter von null Tagen bis ungefähr sechs Monaten in der derzeitigen Praxis – als Babys bezeichnen! Es sind nun einmal keine Jugendlichen, die auf die Welt kommen! Es sind keine Erwachsenen, die auf die Welt kommen! Und um die Babys, die auf die Welt kommen, wollen wir uns kümmern, während Sie sagen, diese haben kein Anrecht auf Sozialleistungen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Die Erziehungsberechtigten sind die Erwachsenen!)
Zur Frau Sozialministerin, die so verwundert erscheint darüber, dass man ihr das Misstrauen aussprechen kann. Frau Ministerin, mein Kollege Öllinger hat Ihnen vorher schon durchexerziert, dass Ihr Erlass nicht nur bösartig in seiner Intention – dem würde ich mich anschließen –, sondern auch grundrechtswidrig ist. Das allein wäre schon Grund genug für den Misstrauensantrag.
Wenn ich mir Ihre Rede angehört habe, denke ich, Sie wollen offensichtlich auch die Sachkenntnis nicht nutzen, die Sie – so hoffe ich doch – haben. Sie haben uns allen Ernstes heute erklärt, dass es zum Beispiel Gleichheit zwischen Österreicherinnen und Österreichern beziehungsweise nicht in Österreich geborenen, aber hier lebenden Menschen geben muss, wenn es um das Kinderbetreuungsgeld geht, weil es ja an ein Einkommen gebunden ist. Nennen Sie mir doch bitte eine Österreicherin, bei der der Kinderbetreuungsbezug an ein Einkommen gebunden ist! Das war ja gerade Ihre Neuerung, auf die Sie so stolz waren. Dann stehen Sie auch dazu und machen Sie das nicht zur Bedingung für Nichtösterreicherinnen!
Sie, Frau Minister, haben sich heute hergestellt – nachdem Ihnen nachweislich nicht nur die Grünen, sondern viele andere Organisationen und Betroffene Fälle genannt haben, wo es zu Härten kommt, wo eine Unfairness gegeben ist, wo kein Kinderbetreuungsgeld, keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, keine Krankenversicherung gegeben ist – und haben gesagt, kein einziger Fall sei Ihnen bekannt?! Einen so großen Gedächtnisschwund von einem Tag auf den anderen kann man beim besten Willen nicht haben.
Wenn Sie dann auch noch behaupten, dass man im Asyl ohnehin die Grundversorgung hat, dann wissen Sie offensichtlich nicht, dass es Menschen im Asylwerberstatus gibt, die erstens nicht in der Grundversorgung sind, und zweitens: Bleiben wir einmal auf dem Boden der Realität! Sie sagen, wenn man ohnehin etwas zu essen bekommt, ein bissel Geld, um sich etwas zum Anziehen zu kaufen, muss man nicht unbedingt auch noch Kinderbetreuungsgeld haben, um das Baby entsprechend versorgen zu können, und muss nicht gewährleistet sein, dass Baby und Mutter jedenfalls krankenversichert sind.
Wie stellen Sie sich das vor? Nehmen wir als Beispiel eine Frau, die ein Kind zu früh auf die Welt bringt, hier arbeitet, sich legal hier aufhält, ihre Sozialleistungen zahlt, alleinstehend ist und den Job verliert, weil sie keine Kinderbetreuung hat und sich um das Baby kümmern muss und sonst niemanden hat. Diese steht nach sechs Wochen, also nach Ende des Wochengeldbezugs, ohne Krankenversicherung für sich und das Baby da. Wir wissen, dass gerade Frühgeborene besonders krankheitsanfällig sind. Ist das die Fairness, die Gerechtigkeit und die Menschlichkeit, die Österreich allen Menschen, die hier leben, anzubieten hat?
Ich möchte Sie daher auffordern, jedenfalls Ihren Erlass sofort zurückzuziehen, und bringe folgenden Antrag ein:
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