Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 85

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den Erlass zum KBG-Gesetz vom 7.8.2006 sofort außer Kraft zu setzen.“

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Ihre Fremdenfeindlichkeit sollte zumindest vor Kindern Halt machen! (Beifall bei den Grünen.)

12.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Rücknahme des rechtswidrigen Erlasses zum Kinderbetreuungsgeld vom 7. August 2006

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlasten­aus­gleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Der Erlass zum KBG-Gesetz vom 7.8.2006 (BMSG – 524450/0035 –V/3/2006) beinhaltet nicht nur eine äußerst restriktive Interpretation der im Rahmen des Fremden­rechtspakets 2005 beschlossenen Verschärfung des KBG-G, sondern enthält auch Bestimmungen, die eindeutig rechtswidrig bzw. grundrechtswidrig sind.

So wird den Trägern der Krankenversicherungen, die das KBG-G zu administrieren haben, über den Erlass aufgetragen, zur Feststellung des Lebensmittelpunktes auch folgende mögliche Prüfkriterien heranzuziehen: „Handyrechnungen (Verbindungs­auf­stellungen), Kontobewegungen (Bankomatbehebungen) etc.“

Diese Ermittlungsvorgaben des BMSG sind ein unzulässiger und grundrechtswidriger Eingriff in den Datenschutz und das Bankgeheimnis.

Darüber hinaus enthält der Erlass zahlreiche weitere Nachweispflichten nur für be­stimmte Gruppen von AusländerInnen, die diskriminierend und willkürlich sind.

Da der Erlass in weiten Teilen durch die Novellierung der im Betreff genannten Gesetze ohnehin obsolet wird, in den grundrechtswidrigen Prüfkriterien aber jedenfalls bis zur Bestellung einer neuen Regierung weiterbestehen könnte, stellen die unter­fertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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