Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den Erlass zum KBG-Gesetz vom 7.8.2006 sofort außer Kraft zu setzen.“
*****
Ihre Fremdenfeindlichkeit sollte zumindest vor Kindern Halt
machen! (Beifall bei den Grünen.)
12.58
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend
Rücknahme des rechtswidrigen Erlasses zum Kinderbetreuungsgeld vom 7.
August 2006
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses
für Arbeit und Soziales über den Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun
Silhavy, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das
Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Der Erlass zum KBG-Gesetz vom 7.8.2006 (BMSG – 524450/0035
–V/3/2006) beinhaltet nicht nur eine äußerst restriktive
Interpretation der im Rahmen des Fremdenrechtspakets 2005 beschlossenen
Verschärfung des KBG-G, sondern enthält auch Bestimmungen, die
eindeutig rechtswidrig bzw. grundrechtswidrig sind.
So wird den Trägern der Krankenversicherungen, die das KBG-G zu
administrieren haben, über den Erlass aufgetragen, zur Feststellung des
Lebensmittelpunktes auch folgende mögliche Prüfkriterien
heranzuziehen: „Handyrechnungen (Verbindungsaufstellungen), Kontobewegungen
(Bankomatbehebungen) etc.“
Diese Ermittlungsvorgaben des BMSG sind ein unzulässiger und
grundrechtswidriger Eingriff in den Datenschutz und das Bankgeheimnis.
Darüber hinaus enthält der Erlass zahlreiche weitere
Nachweispflichten nur für bestimmte Gruppen von AusländerInnen,
die diskriminierend und willkürlich sind.
Da der Erlass in weiten Teilen durch die Novellierung der im Betreff
genannten Gesetze ohnehin obsolet wird, in den grundrechtswidrigen
Prüfkriterien aber jedenfalls bis zur Bestellung einer neuen Regierung
weiterbestehen könnte, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite