Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 97

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Dann kommt die Steiermark – und das möchte ich kurz erwähnen – mit Heizkosten­zuschüssen von 60 bis 120 € je nach Heizsystem. Und auch in Salzburg gibt es eine eigenartige Konstellation – Kollege Eßl kann das dann noch besser erläutern –: Für fossile Brennstoffe gibt es mehr Zuschüsse als für alle anderen Heizformen. – Das kann es nicht sein, und das ist unserer Meinung nach auch ungerecht! In Salzburg hat es im vergangenen Winter überhaupt nur für fossile Brennstoffe einen Zuschuss gegeben; für den kommenden hat man diese Regelung ein bisschen revidiert. – Das ist unserer Meinung nach zu hinterfragen.

Zusätzlich gibt es teilweise auch von den Städten und Gemeinden Zuschüsse, deshalb ist unser Vorschlag, dass auf Länderebene diesbezüglich Gespräche geführt werden, zum Beispiel in der Landeshauptleutekonferenz, mit dem Ziel der Harmonisierung, der Vereinheitlichung der Heizkostenzuschüsse. Das wäre unserer Meinung nach der richtige Lösungsansatz: Harmonisierung, aber auf Länderebene. Vorarlberg und Ober­österreich sind in diesem Zusammenhang Vorzeigebeispiele und bieten eine gute Grundlage für die Vereinheitlichung der Heizkostenzuschüsse in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

13.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weinzinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.35.56

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den ganzen Tag wird bereits über Sozialpolitik gesprochen, Sozialpolitik von – offensichtlich – Experten gebracht; es kann nicht anders sein.

Als im Jahre 1993 das Pflegegeld eingeführt wurde, waren – davon bin ich fest überzeugt – auch Sozialexperten am Werk – kann ja gar nicht anders sein! –, und die haben zuarbeiten lassen. Sie haben dann festgestellt, dass man ein Pflegegeld in einer gewissen Größenordnung braucht, und zwar abhängig von dem, der gepflegt werden muss. Diese Größenordnung ist nicht ausgeschnapst worden und ist nicht im Basar verhandelt worden, sondern man hat diese Größenordnung erkundet und festgestellt: Wie viel Mehraufwand hat ein zu Pflegender? Wie viel Mehraufwand braucht er, und wie viel kann ihm die Republik abgelten?

Man hat, in Euro umgerechnet, im Jahre 1994 Folgendes bezahlt: 181,7 € für die erste Stufe, 254,4 € für die zweite Stufe, und so weiter, und so weiter, bis zur siebten Stufe. Man hat sich schon etwas dabei überlegt, nur eines hat man sich nicht überlegt: dass zehn Jahre später alles etwas mehr kostet, weil ja unsere Verbraucherpreise steigen, darum heißt es ja auch Verbraucherpreisindex. Und man hat den Wert nicht ange­passt! Man hat netterweise zwei Mal erhöht, damit aber in keiner Weise dem Verbraucherpreisindex entsprochen.

Wenn wir wirklich alle so großartige Sozialpolitiker sind, dann sollten wir doch etwas ganz Einfaches machen, nämlich: darüber nachdenken, warum Preise steigen, und darüber nachdenken, wenn wir gewisse Kosten abdecken wollen, weil jemand ein Pflegefall ist, dass für diesen die Preise auch steigen. Daher hätte der Beitrag nach dem Verbraucherpreisindex angepasst werden müssen.

Ich habe den Verbraucherpreisindex 1986 herangezogen, das war der vor 1993 fest­gelegte, und nach diesem Verbraucherpreisindex hatten wir im Juli 1993 123,1 Punkte und im Oktober 2002 154,5 Punkte. Das ist eine Steigerung von 25,51 Punkten. Ich frage mich, meine Damen und Herren: Ist für die zu Pflegenden alles um diese 25 Prozent billiger geworden, oder haben für sie die Preissteigerungen nicht gegol­ten? – Natürlich haben sie gegolten!

 


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