Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 98

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Daher wäre es doch das Allereinfachste – wenn wir schon nicht nachzahlen –, dass wir jetzt ein Pflegegeld in der Größenordnung, die dem Geldwert entspricht, also dem Verbraucherpreisindex angepasst, festlegen. Überhaupt kein Problem, ganz einfach! Eine schlichte, einfache, verständliche und gerechte Sozialpolitik wäre das.

Wir haben ursprünglich einen Abänderungsantrag eingebracht, der nicht angenommen wurde. Daher bringen wir jetzt einen Entschließungsantrag ein, der hoffentlich bei Ihnen vorliegt, Frau Präsidentin, denn das hat heute nicht immer geklappt. – Sie kön­nen sich also noch immer entscheiden, ob wir den gerechten Weg gehen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflegegeldes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage dem Nationalrat vorzu­legen, in der für das Jahr 2007 das Pflegegeld um 17 Prozent erhöht wird.“ – Das ist nämlich das, was wir den zu Pflegenden nicht gegeben haben.

„Diese Erhöhung erstreckt sich auch auf die Ausgleiche nach § 44 Abs. 5 und auf das Pflegegeld der Stufe 1 nach § 47 Abs. 1 Bundespflegegeldgesetz (BPGG).

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dass mit Beginn des Jahres 2008 das Pflegegeld mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG angepasst wird.“

*****

Meine Damen und Herren! Wenn wir das machen, sind wir auf dem richtigen Weg. – Ich fürchte aber, Sie werden es nicht machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Weinzinger und weiteren Abgeordneten betreffend Erhöhung des Pflegegeldes, eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 30/A der Abg. Westenthaler, Haubner, Scheibner betr. ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeld geändert wird. (17 d.B.)

Das Pflegegeld wurde seit Schaffung dieses Anspruchs im Jahr 1993 nur im Jahr 1996 (um 5,37 %) und mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 (um 2 %) erhöht. Dies obwohl gerade Pflegegeldbezieher, die typischerweise (laufend teurer werdende) Fremd­leistungen aus dem Pflegegeld finanzieren müssen, besonders auf eine Werterhaltung der Leistung angewiesen sind und obwohl praktisch alle anderen Sozialleistungen des Bundes jährlich nach dem Vorbild der Pensionsanpassung valorisiert werden.

Es ist daher mehr als gerechtfertigt, die Pflegegeldleistungen einmalig deutlich zu er­höhen, um die in der Vergangenheit durch die Inflation angesammelte Wertminderung des Pflegegeldes auszugleichen, vor allem aber eine Valorisierung für die Zukunft – wie sie schon bei der Schaffung des Gesetzes vergeblich gefordert wurde – im Gesetz verpflichtend festzuschreiben.

 


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