Daher wäre es doch das Allereinfachste – wenn wir schon nicht nachzahlen –, dass wir jetzt ein Pflegegeld in der Größenordnung, die dem Geldwert entspricht, also dem Verbraucherpreisindex angepasst, festlegen. Überhaupt kein Problem, ganz einfach! Eine schlichte, einfache, verständliche und gerechte Sozialpolitik wäre das.
Wir haben ursprünglich einen Abänderungsantrag eingebracht, der nicht angenommen wurde. Daher bringen wir jetzt einen Entschließungsantrag ein, der hoffentlich bei Ihnen vorliegt, Frau Präsidentin, denn das hat heute nicht immer geklappt. – Sie können sich also noch immer entscheiden, ob wir den gerechten Weg gehen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflegegeldes
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage dem Nationalrat vorzulegen, in der für das Jahr 2007 das Pflegegeld um 17 Prozent erhöht wird.“ – Das ist nämlich das, was wir den zu Pflegenden nicht gegeben haben.
„Diese Erhöhung erstreckt sich auch auf die Ausgleiche nach § 44 Abs. 5 und auf das Pflegegeld der Stufe 1 nach § 47 Abs. 1 Bundespflegegeldgesetz (BPGG).
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dass mit Beginn des Jahres 2008 das Pflegegeld mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG angepasst wird.“
*****
Meine Damen und Herren! Wenn wir das machen, sind wir auf dem richtigen Weg. – Ich fürchte aber, Sie werden es nicht machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.40
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten
Weinzinger und weiteren Abgeordneten betreffend Erhöhung des Pflegegeldes,
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des
Budgetausschusses über den Antrag 30/A der Abg. Westenthaler, Haubner,
Scheibner betr. ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeld
geändert wird. (17 d.B.)
Das Pflegegeld wurde
seit Schaffung dieses Anspruchs im Jahr 1993 nur im Jahr 1996 (um
5,37 %) und mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 (um 2 %)
erhöht. Dies obwohl gerade Pflegegeldbezieher, die typischerweise (laufend
teurer werdende) Fremdleistungen aus dem Pflegegeld finanzieren
müssen, besonders auf eine Werterhaltung der Leistung angewiesen sind und
obwohl praktisch alle anderen Sozialleistungen des Bundes jährlich nach
dem Vorbild der Pensionsanpassung valorisiert werden.
Es ist daher mehr als
gerechtfertigt, die Pflegegeldleistungen einmalig deutlich zu erhöhen,
um die in der Vergangenheit durch die Inflation angesammelte Wertminderung des
Pflegegeldes auszugleichen, vor allem aber eine Valorisierung für die
Zukunft – wie sie schon bei der Schaffung des Gesetzes vergeblich
gefordert wurde – im Gesetz verpflichtend festzuschreiben.
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