Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 27

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Wir beseitigen auch die Härten bei Doppelabschlägen und verlängern bis zum Ende der Legislaturperiode die Langzeitversicherungsregelung, die Männern nach 45 Jahren und Frauen nach 40 Jahren im Berufsleben eine Pension ohne Abschläge ermöglicht. Und wir verbessern die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pensions­bemessung, indem wir die Gutschriften für die Kinderbetreuung auch wertsichern werden. Schwerarbeiter- und Invaliditätspensionen wollen wir neu ordnen, um ein höheres Maß an sozialer Fairness zu erzielen. Damit wird mehr Pensionsgerechtigkeit in Österreich geschaffen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jeder und jede soll sich für die Art von Pflege entscheiden dürfen, die den jeweiligen Bedürfnissen entspricht – sei es zu Hause im Kreis der Angehörigen, sei es durch professionelle Betreuung durch mobile Dienste oder sei es durch die engagierten Kräfte in den Heimen und Senioreneinrichtungen.

Dazu brauchen wir eine Ausweitung der Leistungen der mobilen Dienste, die Entwick­lung eigener Betreuungsformen für spezifische Alterserkrankungen und die Etablierung einer legalen Form der 24-Stunden-Betreuung. Ebenso wichtig sind für uns die Stärkung und die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, vor allem von pflegenden Angehörigen.

Wir wollen gemeinsam die Armut, die es leider auch in Österreich noch immer gibt, bekämpfen, und wir werden uns daher für einen Generalkollektivvertrag einsetzen, der ein Mindesteinkommen von 1 000 € garantiert. Und wir werden mit der schrittweisen Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung von 726 € eines der europaweit modernsten Instrumente zur Armutsbekämpfung umsetzen, das vor allem darauf setzt, Armut nicht einfach durch Bezahlung, sondern in erster Linie durch die Rückführung in das Erwerbsleben zu überwinden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Österreich hat eines der besten medizinischen Versor­gungs­systeme der Welt. Die Bundesregierung bekennt sich zur umfassenden medizi­nischen Versorgung für alle Menschen, unabhängig von Alter und Einkommen. Für uns gelten die Grundsätze der solidarischen Finanzierung, des gleichen und möglichst ungehinderten Zugangs zu Leistungen sowie der hohen Qualität und Effizienz bei der Leistungserbringung. Im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik der neuen Bundes­regierung steht der Bedarf der Patientinnen und Patienten.

Wir werden die Prävention und die Gesundheitsförderung verstärken, die Integration von ambulanter und stationärer Versorgung vorantreiben sowie ein besser abge­stimmtes Planungs- und Steuerungsmodell zwischen Bund, Ländern und sozialer Krankenversicherung entwickeln.

Es sollen neue Formen von ambulanten Gesundheitszentren entstehen, die vor allem eine bessere fachärztliche Versorgung im ländlichen Raum bewirken können.

Für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung werden bestehende Effizienz­poten­tiale ausgeschöpft sowie die Krankenversicherungsbeiträge um maßvolle 0,15 Pro­zent angehoben.

Die Medikamentenkosten werden mit einem Bündel von Maßnahmen gesenkt, und bei der Rezeptgebühr wird, um chronisch und mehrfach Kranke zu unterstützen, eine Obergrenze in der Höhe von 2 Prozent des Einkommens festgelegt. (Beifall des Abg. Dr. Bauer.) Jemand mit einem Einkommen von 1 000 € netto muss daher maximal 20 € im Monat an Rezeptgebühr bezahlen. Das ist für viele alte Menschen eine wirkliche Erleichterung in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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