Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 33

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unseres Landes und unseres Arbeitsmarktes abgestimmt sein, nicht zuletzt im Interes­se der Zuwandernden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Integration steht vor Neuzuzug. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss nach dem Prinzip erfolgen, dass menschenwürdiges Dasein und sozialer Friede in unserem Land gesichert werden. Ein entsprechendes Einkommen, ordent­liche Wohnverhältnisse, eine bestehende Krankenversicherung sind dafür ebenso Voraussetzung wie grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache. Integration muss daher auf allen Ebenen stattfinden: in Kindergärten, Schulen und anderen Bildungs­einrichtungen, durch spezielle Förderung der Einbindung in das kommunale Leben und Umfeld. Wesentlicher Grundsatz muss sein, dass Zuwanderung stets mit Integra­tionsarbeit verbunden ist. Dies liegt in der Gesamtverantwortung der Bundesregierung und aller Gebietskörperschaften. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zentrale Aufgabe bleibt für uns auch weiterhin der Kampf gegen illegale Migration und Schlepperkriminalität. Es besteht eine klare Trennung zwischen Asyl und Zuwan­derung. Für den Asylbereich gilt: schneller und fairer Schutz für jene, die verfolgt werden; die Dauer der Asylverfahren wird weiter verkürzt werden, und wir werden ein Asylgericht installieren, um die Verfahren weiter zu optimieren.

Es ist mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein besonderes Anliegen, Men­schenrechte, Demokratie und Toleranz in unserem Land, aber auch international zu stärken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Vor diesem Hintergrund ist der besondere Einsatz für gelingende Integration zu sehen, dieses Motiv durchzieht aber auch die Vorhaben, die wir in den kommenden Jahren im Bereich der Justiz-, Staats- und Reformpolitik angehen werden. Justizreform, Staats- und Verwaltungs­reform und nicht zuletzt unser internationales Engagement zielen auf die Erweiterung von persönlichen Rechten, auf mehr Gerechtigkeit und auf ein besseres Zusam­menleben der Menschen.

Ausreichende Ressourcen für die Justiz sind die Grundlage für Rechtsstaat und Menschenrechte. Allen Menschen steht der einfache und gleiche Zugang zum Recht zu. Angesichts des raschen gesellschaftlichen Wandels muss die Reform von Recht und Justiz permanent vorangetrieben werden. So werden wir eine grundlegende Erneue­rung des Familienrechts, die einer geänderten gesellschaftlichen Realität Rechnung trägt, im engen Zusammenhang mit Reformen im Bereich des Sozialrechts durchführen.

Ziel ist es, die gelebte soziale Zusammengehörigkeit und Solidarität von Menschen – sei es auf der Grundlage von Ehe, Lebensgemeinschaft oder Patchworkbeziehungen – in der Rechtsordnung zu berücksichtigen. Bei dieser Reform wird auch die Frage der diskriminierungsfreien rechtlichen Ausgestaltung von gleichgeschlechtlichen Lebens­gemein­schaften zu diskutieren sein. Überdies sollen das Unterhaltsrecht verbessert und das Unterhaltsvorschussrecht effizienter gestaltet werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In weiten Bereichen des Konsumentenschutzes werden unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben Weiterentwicklungen erfolgen. Insbesondere sind die sogenannten digitalen Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten zu verbessern.

Im Bereich des Strafrechtes ist die Bekämpfung des sogenannten Kriminaltourismus ein vordringliches Ziel. Besondere Bedeutung kommt dabei der verstärkten Zusam­menarbeit mit Justiz- und Polizeibehörden der Herkunftsländer ausländischer Straftäter und ein Ausbau der Übernahme des Strafvollzuges durch den Heimatstaat zu.

Die Verbesserung der Maßnahmen gegen die vielfältigen Erscheinungsformen von Gewalt im sozialen Nahraum ist fortzusetzen. Dabei wird der Gewalt gegen Frauen,


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