Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 34

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Kinder und alte Menschen besondere Aufmerksamkeit zu geben sein. Und wir wollen eine wirksame und spezialisierte Jugendgerichtsbarkeit sichern.

Im Strafvollzug soll es zu einer verbesserten Differenzierung nach der Gefährlichkeit und Persönlichkeit der Täter kommen. Dazu bedarf es auch verbesserter Schulung und Ausbildung in den Justizanstalten. 

Im Bereich der Opferrechte und der finanziellen Opferhilfe sind wichtige Verbes­serungen gelungen – dennoch bleibt noch eine Menge zu tun. Eine Koordinationsstelle für die Opferhilfe soll geschaffen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnen ist wie Arbeit, Bildung und Gesund­heit ein Grundbedürfnis und muss deshalb leistbar und qualitativ hochwertig sein. Dies erreichen wir mit einer Reihe von Maßnahmen; so etwa mit der Unter­stützung eines leistungsfähigen gemeinnützigen Wohnungswesens, der Beibehaltung der Wohnbau­förderung, der Abschaffung der Vertragsgebühren für Wohn- und Mietverträge und der Reduktion der Provisionshöhe für Wohnungsmietverträge.

Weitere Reformen der Gerichtsorganisation dürfen nicht zu Lasten eines leichten und raschen Zugangs von in ländlichen Gebieten lebenden Menschen zu den Institutionen des Rechts gehen.

Die Bundesregierung hat sich darüber hinausgehend das ehrgeizige Ziel einer Staats- und Verwaltungsreform gesetzt. Sie betrifft sowohl die Strukturen des Staates, etwa eine zeitgemäße Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, als auch Maßnahmen für eine größere Bürgernähe. Die Staatsreform soll dazu beitragen, die Lebenssituation des Einzelnen, seinen Zugang zum Recht, aber auch seine Rechte als solche zu verbessern. Aufbauend auf den Ergebnissen des Österreich-Konvents sollen die Beratungen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Die derzeit in ver­schiedenen Rechtsquellen verstreuten Grundrechte sollen zu einem einheitlichen Katalog zusammengeführt und den neuen Herausforderungen angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die sozialen Grundrechte. Diese sozialen Grundrechte müssen auch durchsetzbar sein. Insgesamt muss unser Rechtsschutzsystem seine Effizienz und Bürgernähe erhöhen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Verwaltung soll effizienter, kundenorientierter und rechtssicherer werden. E-Government wird verstärkt. Und es soll in der kommenden Gesetzgebungsperiode nicht nur die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre geben, sondern auch im Inland die Partizipation dadurch gesteigert werden, dass die Briefwahl eingeführt wird. Wir erwarten uns dadurch eine steigende Beteiligung bei den nächsten Wahlen.

Die Gesetzgebungsperiode soll ab der nächsten Wahl auf fünf Jahre verlängert werden, um zwischen Regierungsbildung und nächstem Wahlkampf mehr Zeit für die eigentliche politische Gestaltung zu gewinnen.

Wir wollen auch die verfassungsmäßigen Rechte der Volksgruppen sicherstellen. Es besteht kein Zweifel daran, dass es geboten ist, die Ortstafelerkenntnisse des Verfas­sungsgerichtshofes umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Dies soll in möglichst breitem Konsens mit den Volksgruppen erfolgen und verfas­sungsrechtlich abgesichert werden.

Was die Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern anlangt, so soll die Staats- und Verwaltungsreform ein klares Konzept schaffen. Auch die Stellung der Gemeinden soll gestärkt werden.

Nun zur äußeren Sicherheit: Kein noch so hoch gerüstetes Militär kann der Sicherheit Österreichs im selben Maße dienen wie der politische Integrationsprozess in Europa. Auch deshalb muss Österreich eine sehr aktive Rolle in Brüssel spielen. Auf Basis der


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