Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 70

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fristig mit jährlich 3,6 Mrd € und pro Beschäftigten 338 € (oder 36 Prozent) durch Gesundheitsprävention vorgerechnet hat, treten in den Hintergrund.

9) Pflegegeld soll nur einmal valorisiert werden

„Das Pflegegeld selbst deckt die erforderlichen Aufwendungen nicht zur Gänze ab. Das Pflegegeld unterliegt bislang keiner regelmäßigen Valorisierung. Dies führt zu einer unzumutbaren Entwertung der entsprechenden Beträge bei gleich bleibendem oder sogar steigendem Pflegebedarf und ist daher durch eine gesetzliche Valorisierungs­regel zu korrigieren.“ Mit diesen Aussagen legte sich der nunmehrige SPÖ-Sozial­minister Buchinger noch im Wahlkampf eindeutig fest, um dann bei den Regie­rungsverhandlungen umgehend wieder umzufallen und zulasten der zu Pfle­genden einer Regelung zuzustimmen, die eine einmalige, selektiv nach Pflegestufe erfolgende Valorisierung des Pflegegeldes vorsieht. Darüber hinaus plant die neu angelobte Retrokoalition die Einteilung der Pflegestufen zu überprüfen, was sogar den Rück­schluss auf eine mögliche Kürzung des Pflegegeldes in einzelnen Stufen zulässt und nahe legt!

10) Keine nachhaltige Lösung des Problems des Pflegekräftemangels erkennbar! – SPÖ auch für Legalisierung ausländischer Pflegekräfte

Noch im Wahlkampf brachte der nunmehrige Sozialminister Buchinger klar zum Ausdruck, dem drohenden Pflegekräftemangel durch Ausbildung und eine Aufwertung des Pflegeberufs entgegenwirken zu wollen: „Zwischen 2004 und 2006 stieg die Beschäf­tigung in den Pflegeberufen allein in Salzburg um 6,2 % oder 633 Personen an und trug damit wirksam zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei. Für die SPÖ auch ein wichtiger Punkt, der gegen eine wenig durchdachte Legalisierung ausländischer Pflegekräfte spricht.“ (SPÖ-Konzept für die Betreuung und Pflege älterer Menschen verfasst von Buchinger und Lapp, 16.08.2006). Davon blieb im vorliegenden Regie­rungs­programm recht wenig übrig. Im Gegenteil:

Im Regierungsprogramm heißt es dazu zwar im Pflegekapitel: „Neben der Bereit­stellung ausreichender bedarfsgerechter Infrastruktur ist dabei auch die Forcierung des Arbeitsmarktes in diesem Bereich als moderner Berufssektor mit Zukunftschancen sowie die Stärkung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Ehrenamt­lichen wichtig.“

Gleichzeitig wird aber beim Thema Ausländerbeschäftigung eine Forcierung der Aus­länderbeschäftigung angekündigt: „Fachkräfte: Für Fachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ist in Branchen mit besonderem, aus dem verfügbaren Arbeitskräfte­potential nicht abdeckbaren Bedarf eine flexible Erteilung von Beschäftigungs­bewilligungen vorgesehen.“

11) Aufweichung der Übergangsfristen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit

Trotz der erst mit Mai 2006 verlängerten Übergangsfrist betreffend die Arbeitnehmer- sowie Dienstleistungsfreizügigkeit und einem klaren, auch im Regierungsübereinkommen für die letzte Gesetzgebungsperiode festgeschriebenen Bekenntnis zur maximalen Inanspruchnahme der siebenjährigen Übergangsfrist plant die neue Bundesregierung eine vorzeitige Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten. So ist für Fachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten künftig eine flexible Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen vorgesehen.

Diese Maßnahme führt zu einer zusätzlichen Belastung des heimischen Arbeits­marktes.

12) Mindestsicherung

 


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