fristig mit
jährlich 3,6 Mrd € und pro Beschäftigten
338 € (oder 36 Prozent) durch Gesundheitsprävention
vorgerechnet hat, treten in den Hintergrund.
9) Pflegegeld soll nur
einmal valorisiert werden
„Das Pflegegeld
selbst deckt die erforderlichen Aufwendungen nicht zur Gänze ab. Das
Pflegegeld unterliegt bislang keiner regelmäßigen Valorisierung.
Dies führt zu einer unzumutbaren Entwertung der entsprechenden
Beträge bei gleich bleibendem oder sogar steigendem Pflegebedarf und ist
daher durch eine gesetzliche Valorisierungsregel zu korrigieren.“
Mit diesen Aussagen legte sich der nunmehrige SPÖ-Sozialminister
Buchinger noch im Wahlkampf eindeutig fest, um dann bei den Regierungsverhandlungen
umgehend wieder umzufallen und zulasten der zu Pflegenden einer Regelung
zuzustimmen, die eine einmalige, selektiv nach Pflegestufe erfolgende
Valorisierung des Pflegegeldes vorsieht. Darüber hinaus plant die neu
angelobte Retrokoalition die Einteilung der Pflegestufen zu
überprüfen, was sogar den Rückschluss auf eine
mögliche Kürzung des Pflegegeldes in einzelnen Stufen zulässt
und nahe legt!
10) Keine nachhaltige
Lösung des Problems des Pflegekräftemangels erkennbar! –
SPÖ auch für Legalisierung ausländischer Pflegekräfte
Noch im Wahlkampf
brachte der nunmehrige Sozialminister Buchinger klar zum Ausdruck, dem
drohenden Pflegekräftemangel durch Ausbildung und eine Aufwertung des
Pflegeberufs entgegenwirken zu wollen: „Zwischen 2004 und 2006 stieg die
Beschäftigung in den Pflegeberufen allein in Salzburg um 6,2 %
oder 633 Personen an und trug damit wirksam zum Abbau der Arbeitslosigkeit
bei. Für die SPÖ auch ein wichtiger Punkt, der gegen eine wenig
durchdachte Legalisierung ausländischer Pflegekräfte spricht.“
(SPÖ-Konzept für die Betreuung und Pflege älterer Menschen verfasst
von Buchinger und Lapp, 16.08.2006). Davon blieb im vorliegenden Regierungsprogramm
recht wenig übrig. Im Gegenteil:
Im Regierungsprogramm
heißt es dazu zwar im Pflegekapitel: „Neben der Bereitstellung
ausreichender bedarfsgerechter Infrastruktur ist dabei auch die Forcierung des
Arbeitsmarktes in diesem Bereich als moderner Berufssektor mit Zukunftschancen
sowie die Stärkung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen
und Ehrenamtlichen wichtig.“
Gleichzeitig wird aber
beim Thema Ausländerbeschäftigung eine Forcierung der Ausländerbeschäftigung
angekündigt: „Fachkräfte: Für Fachkräfte aus den
neuen EU-Mitgliedsstaaten ist in Branchen mit besonderem, aus dem
verfügbaren Arbeitskräftepotential nicht abdeckbaren Bedarf eine
flexible Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen vorgesehen.“
11) Aufweichung der
Übergangsfristen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
Trotz der erst mit Mai
2006 verlängerten Übergangsfrist betreffend die Arbeitnehmer- sowie
Dienstleistungsfreizügigkeit und einem klaren, auch im
Regierungsübereinkommen für die letzte Gesetzgebungsperiode
festgeschriebenen Bekenntnis zur maximalen Inanspruchnahme der
siebenjährigen Übergangsfrist plant die neue Bundesregierung eine
vorzeitige Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus
den neuen EU-Mitgliedsstaaten. So ist für Fachkräfte aus den neuen
EU-Mitgliedsstaaten künftig eine flexible Erteilung von
Beschäftigungsbewilligungen vorgesehen.
Diese Maßnahme
führt zu einer zusätzlichen Belastung des heimischen Arbeitsmarktes.
12) Mindestsicherung
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