Zur verstärkten
Bekämpfung der Armut plant die Bundesregierung die Einführung der
bedarfsorientierten Mindestsicherung in Höhe von 1 000 €,
die in mehreren Schritten erfolgen soll: Die Erhöhung des Ausgleichzulagenrichtsatzes
von 690 € auf 726 € soll nun den ersten Schritt bilden.
Die Mindestsicherung wird daher im Jahr 2007 726 € brutto (14-mal)
betragen.
Eine für alle
Bundesländer gleiche soziale Mindestsicherung ist lediglich ein festgeschriebenes
Wunschdenken im Regierungsprogramm und kann nur durch eine 15a-Vereinbarung
zwischen Bund und Ländern realisiert werden. Denn ohne die Bereitschaft
der Länder und deren finanzielle Zusagen für eine bedarfsorientierte
Mindestsicherung zur Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe
kann dieses Vorhaben der Bundesregierung gar nicht umgesetzt werden. Zur
Zeit ist im Detail noch ungeklärt, welche finanziellen Belastungen hier
den Ländern in Zukunft entstehen werden und ob die unterschiedlichen
Ergänzungsleistungen ebenfalls harmonisiert werden. Warum dann nicht
gleich die Sozialhilfe in das Bundesregime wechseln soll, versteht keiner.
Auch scheint es wenig
durchdacht worden zu sein, dass bei einem Basisbetrag von 726 €
sozialer Mindestsicherung (ohne Heizkostenzuschuss, Wohnbeihilfe, Mehrpersonenzuschlag,
Naturalleistungen, Befreiungen von Gebühren etc.) kein Anreiz geschaffen
wird, einer Beschäftigung nachzugehen. Insbesondere dann, wenn der geplante
Mindestlohn nur 1 000 € brutto im Monat betragen soll.
Durch die geplante
Bedarfs- und Vermögensprüfung unter Einbeziehung der selbst bewohnten
Eigentumswohnstätte ist ein weiterer Anschlag auf den Mittelstand vorgesehen.
Dieser wird zuerst dazu gezwungen, oft über Jahrzehnte geschaffenen
Wohnraum zu verlassen, um dann mittels Sozialwohnung und Mitbeihilfe wieder
aufgefangen zu werden.
13) Belastung der
Autofahrer durch Erhöhung der LKW-Maut sowie der Mineralölsteuer
Noch im Wahlkampf
versprach die SPÖ, das Pendlerpauschale um 15 Prozent sowie das
Kilometergeld auf 42 Cent anzuheben (APA, 20. Aug 2006).
Genau das Gegenteil
ist nunmehr der Fall. Anstelle der angekündigten Entlastungen in diesem
Bereich schreckt die neu angetretene Retrokoalition nicht davor zurück,
die Autofahrer durch eine Anhebung der LKW-Maut um 4 Cent, der
Mineralölsteuer auf Benzin um 1 Cent sowie auf Diesel um 3 Cent,
massiv zu belasten.
Die seit
1. Jänner 2004 geltende Mineralölsteuer (MöSt) von
0,417 € pro Liter Benzin und 0,302 € pro Liter Diesel
werden laut SPÖVP-Belastungsprogramm auf 0,447 € bzw.
0,312 € erhöht. Dies bedeutet eine prozentuelle Steigerung der
MöSt um nicht weniger als 2,4 % pro Liter Benzin bzw. 10 % pro
Liter Diesel.
Insbesondere die rund
1,9 Millionen Pendler und deren Familien sind von dieser Maßnahme
besonders hart betroffen. Diese Maßnahme belastet nämlich einen
Pendler von Freistadt nach Linz mit zusätzlich jährlich
42 €, einen Pendler von Feldbach nach Graz mit zusätzlich
jährlich 58 €, und einen Pendler von Oberwart nach Wien gar mit
144 €!
Die Anhebung der
LKW-Maut von derzeit durchschnittlich 22 auf 26 Cent je Kilometer stellt
zudem eine Mehrbelastung für die Wirtschaft dar, welche auch bereits angekündigt
hat, diese Kosten auf die Verbraucher zu überwälzen.
14)Gefährdung der
Realisierung von Infrastrukturprojekten
Die vagen Inhalte des Kapitels „Infrastruktur“ des vorliegenden Regierungsübereinkommens legen die Befürchtung nahe, dass, entgegen dem angekündigten Willen zur Vertragstreue, bereits vertraglich abgesicherte Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise der am 15. Dezember 2004 zwischen der Republik Österreich und den Ländern Steier-
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