Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 72

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mark und Kärnten abgeschlossene Vertrag über die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnstrecke Graz – Klagenfurt („Koralmbahn“), in der laufenden GP auf die lange Bank geschoben werden.

Ein Indiz dafür ist, dass in der Infrastrukturplanung nun eine neue Prioritätensetzung vorgenommen werden soll, anstatt bereits in Angriff genommene Projekte konsequent umzusetzen. Offensichtlich als Zugeständnis an den neuen Infrastrukturminister Faymann erkennt die Retrokoalition lediglich hinsichtlich der Fortführung des U-Bahn-Ausbaus in Wien konkreten Handlungsbedarf für ein bestimmtes Bundesland.

Im Sinne des im Regierungsübereinkommen festgeschriebenen Willens zur Vertrags­treue wird daher die neue Bundesregierung daran erinnert, auf Basis des Ministerrats­vortrages vom 05.12.06, alle notwendigen Schritte zu setzen und Voraussetzungen zu schaffen, um eine vertragskonforme Umsetzung des Koralmbahn-Projektes sicher zu stellen.

15) Staats- und Verwaltungsreform: der Proporz feiert lustige Urstände

In keinem anderen Bereich wird der Rückschritt zur Retrokoalition so deutlich wie hier. Noch nie wurden in den letzten Jahrzehnten Experten von künftigen Arbeitsgruppen in Regierungsprogrammen so ungeniert namentlich genannt. Eine streng paritätisch so­wie politisch besetzte Sechser-Gruppe, der u. a. Kostelka und Öhlinger für die SPÖ, sowie Khol und Fiedler für die ÖVP, angehören, sollen die Verfassungs-, Staats- und Verwaltungsreform im stillen Kämmerlein auspaktieren. Keine Rede vom Dialog mit der Opposition und anderen abweichenden Meinungen, wie in der Präambel auf S. 4 noch vorgesehen. Unnütz die tausenden Stunden im Verfassungskonvent und der Suche nach dem breiten Konsens – auch mit nicht im Parlament vertretenen gesellschafts­politisch wichtigen Gruppen.

Von einer Volksabstimmung über die geplante Verfassungsreform findet sich im Pro­gramm nichts. Diese ist zwar als mögliche Lösung der Pflegeproblematik vorgesehen, aber nicht für grundlegende Fragen der Demokratie und des Staatsaufbaus.

Die Briefwahl und die Herabsetzung des Wahlalters – vor dem konsequenten und logischen Schritt der Herabsetzung der Volljährigkeit auf 16 scheute man offensichtlich zurück – bleibt die einzige konkrete Ankündigung im Bereich der Mitsprache an demokratischen Entscheidungen. Die von Klubobmann Cap in einer der letzten NR‑Sitzungen angekündigten Minderheitenrechte bleiben „ergebnisoffen“, die Kontroll­rechte des Rechnungshofes nahezu unverändert; die langjährige Forderung nach Prüfung der sog. „kleinen Gemeinden“ sowie der Genossenschaften unerfüllt – zu groß war wohl die Angst in den Ländern, die sich auch hier zu ihrem Vorteil durchgesetzt haben.

16) Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate

„Die Bundesregierung bekennt sich“ im Regierungsprogramm „zur Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und wird die gesetzliche Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate so rasch wie möglich dem Nationalrat vorlegen.“

Hier kennt man offensichtlich die Gesetzeslage nicht, denn mit Art. I Z 9b des Wehr­rechtsänderungsgesetzes 2006, BGBl. I Nr. 58/2005, wurde normiert, dass der geltende Grundwehrdienst ab 1.1.2008 sechs Monate dauert. Spätestens mit dem Ende des Grenzeinsatzes nach der Schengenreife unserer Nachbarstaaten – 2009 – ist die Wehrpflicht nicht mehr notwendig.

Die Aufgaben, welche dann im Sinne der BH-Reformkommission an ein international einsetzbares Heer gestellt werden, können nur von hochprofessionell ausgebildeten


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