mark und Kärnten
abgeschlossene Vertrag über die Realisierung und Finanzierung der
Eisenbahnstrecke Graz – Klagenfurt („Koralmbahn“), in
der laufenden GP auf die lange Bank geschoben werden.
Ein Indiz dafür
ist, dass in der Infrastrukturplanung nun eine neue Prioritätensetzung
vorgenommen werden soll, anstatt bereits in Angriff genommene Projekte
konsequent umzusetzen. Offensichtlich als Zugeständnis an den neuen
Infrastrukturminister Faymann erkennt die Retrokoalition lediglich hinsichtlich
der Fortführung des U-Bahn-Ausbaus in Wien konkreten Handlungsbedarf
für ein bestimmtes Bundesland.
Im Sinne des im
Regierungsübereinkommen festgeschriebenen Willens zur Vertragstreue
wird daher die neue Bundesregierung daran erinnert, auf Basis des Ministerratsvortrages
vom 05.12.06, alle notwendigen Schritte zu setzen und Voraussetzungen zu
schaffen, um eine vertragskonforme Umsetzung des Koralmbahn-Projektes sicher zu
stellen.
15) Staats- und
Verwaltungsreform: der Proporz feiert lustige Urstände
In keinem anderen Bereich
wird der Rückschritt zur Retrokoalition so deutlich wie hier. Noch nie
wurden in den letzten Jahrzehnten Experten von künftigen Arbeitsgruppen in
Regierungsprogrammen so ungeniert namentlich genannt. Eine streng
paritätisch sowie politisch besetzte Sechser-Gruppe, der u. a.
Kostelka und Öhlinger für die SPÖ, sowie Khol und Fiedler
für die ÖVP, angehören, sollen die Verfassungs-, Staats- und
Verwaltungsreform im stillen Kämmerlein auspaktieren. Keine Rede vom Dialog
mit der Opposition und anderen abweichenden Meinungen, wie in der Präambel
auf S. 4 noch vorgesehen. Unnütz die tausenden Stunden im
Verfassungskonvent und der Suche nach dem breiten Konsens – auch mit
nicht im Parlament vertretenen gesellschaftspolitisch wichtigen Gruppen.
Von einer Volksabstimmung
über die geplante Verfassungsreform findet sich im Programm nichts.
Diese ist zwar als mögliche Lösung der Pflegeproblematik vorgesehen,
aber nicht für grundlegende Fragen der Demokratie und des Staatsaufbaus.
Die Briefwahl und die
Herabsetzung des Wahlalters – vor dem konsequenten und logischen
Schritt der Herabsetzung der Volljährigkeit auf 16 scheute man
offensichtlich zurück – bleibt die einzige konkrete
Ankündigung im Bereich der Mitsprache an demokratischen Entscheidungen.
Die von Klubobmann Cap in einer der letzten NR‑Sitzungen
angekündigten Minderheitenrechte bleiben „ergebnisoffen“, die
Kontrollrechte des Rechnungshofes nahezu unverändert; die
langjährige Forderung nach Prüfung der sog. „kleinen
Gemeinden“ sowie der Genossenschaften unerfüllt – zu
groß war wohl die Angst in den Ländern, die sich auch hier zu ihrem
Vorteil durchgesetzt haben.
16) Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate
„Die Bundesregierung bekennt sich“ im Regierungsprogramm
„zur Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und wird die gesetzliche
Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate so rasch wie möglich dem
Nationalrat vorlegen.“
Hier kennt man offensichtlich die Gesetzeslage nicht, denn mit
Art. I Z 9b des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2006,
BGBl. I Nr. 58/2005, wurde normiert, dass der geltende
Grundwehrdienst ab 1.1.2008 sechs Monate dauert. Spätestens mit dem Ende
des Grenzeinsatzes nach der Schengenreife unserer Nachbarstaaten –
2009 – ist die Wehrpflicht nicht mehr notwendig.
Die Aufgaben, welche dann im Sinne der BH-Reformkommission an ein international einsetzbares Heer gestellt werden, können nur von hochprofessionell ausgebildeten
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