Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 74

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19) SPÖ nunmehr für Türkeibeitritt

Noch im Wahlkampf sprach sich die SPÖ dezidiert gegen einen EU-Beitritt der Türkei aus, was jetzt – wenn man das Regierungsprogramm aufmerksam liest – nicht mehr ganz so zu sein scheint. Geht man doch darin davon aus, dass es sehr wohl ein Verhandlungsergebnis, das einen Vollbeitritt zur Folge hätte, geben kann. Insbe­sondere bedauerlich ist die Tatsache, dass mit keinem Wort auf die derzeit für einige Kapitel ausgesetzten Verhandlungen hingewiesen wird.

Zusammenfassung:

Die aktuellen Ereignisse der letzten Tage in Zusammenhang mit der Einigung auf dieses Regierungsübereinkommen, sowie insbesondere die SPÖ-internen Wider­stände gegen dieses Programm, wie auch die in offener Abstimmung im SPÖ-Vorstand zum Ausdruck gebrachte Ablehnung durch führende SPÖ-Funktionäre runden das dargestellte Bild der machtverliebten Selbstgefälligkeit des frisch angelobten Bundes­kanzlers eindrucksvoll ab.

Um jedoch weiterhin im internationalen Standortwettbewerb erfolgreich sein zu können und ein Maximum an Beschäftigung zu gewährleisten, muss der in den letzten sieben Jahren eingeschlagene Erfolgskurs zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher konsequent fortgesetzt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, nachstehende Maßnahmen entweder in Form eines Gesetzesentwurfes vorzubereiten und dem Nationalrat zuzuleiten oder, sofern aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich, im Zuge der Vollziehung unmittelbar im Verordnungs- oder Erlasswege entsprechend umzusetzen und dem Nationalrat hierüber bis zum 1. Mai 2007 zu berichten:

1) Rasche Steuerreform

Ein Steuersatz anstelle der beiden mittleren Steuersätze (23 % bzw. 33,5 %)

Verbesserung der steuerlichen Situation des Mittelstandes durch Schaffung der Rechtsformneutralität und damit einheitliche Besteuerung mit 25 % für alle Unter­nehmen

Zusammenfassung der drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) zu einer Einkunftsart für Unter­nehmen im Einkommensteuergesetz

Wiedereinführung der Investitionszuwachsprämie

AfA-Reform im Sinne einer Koppelung an die Finanzierungsdauer und der Schaffung realistischer Abschreibungssätze

Sofortige Abschreibung von Investitionen, insbesondere bei „kurzlebigen“ Wirtschafts­gütern

Anhebung der Jahreseinkommensgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz zur An­wendung kommt (von 51.000 € auf 84.000 € jährlich, oder von 4.250 € auf 7.000 € monatlich).

Abschaffung der Erbschaftssteuer

 


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