19) SPÖ nunmehr
für Türkeibeitritt
Noch im Wahlkampf
sprach sich die SPÖ dezidiert gegen einen EU-Beitritt der Türkei aus,
was jetzt – wenn man das Regierungsprogramm aufmerksam
liest – nicht mehr ganz so zu sein scheint. Geht man doch darin
davon aus, dass es sehr wohl ein Verhandlungsergebnis, das einen Vollbeitritt
zur Folge hätte, geben kann. Insbesondere bedauerlich ist die
Tatsache, dass mit keinem Wort auf die derzeit für einige Kapitel
ausgesetzten Verhandlungen hingewiesen wird.
Zusammenfassung:
Die aktuellen
Ereignisse der letzten Tage in Zusammenhang mit der Einigung auf dieses
Regierungsübereinkommen, sowie insbesondere die SPÖ-internen Widerstände
gegen dieses Programm, wie auch die in offener Abstimmung im SPÖ-Vorstand
zum Ausdruck gebrachte Ablehnung durch führende SPÖ-Funktionäre
runden das dargestellte Bild der machtverliebten Selbstgefälligkeit des
frisch angelobten Bundeskanzlers eindrucksvoll ab.
Um jedoch weiterhin im
internationalen Standortwettbewerb erfolgreich sein zu können und ein
Maximum an Beschäftigung zu gewährleisten, muss der in den letzten
sieben Jahren eingeschlagene Erfolgskurs zum Wohle der Österreicherinnen
und Österreicher konsequent fortgesetzt werden.
Aus diesen
Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, nachstehende Maßnahmen entweder in
Form eines Gesetzesentwurfes vorzubereiten und dem Nationalrat zuzuleiten oder,
sofern aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich, im Zuge der
Vollziehung unmittelbar im Verordnungs- oder Erlasswege entsprechend umzusetzen
und dem Nationalrat hierüber bis zum 1. Mai 2007 zu berichten:
1) Rasche Steuerreform
Ein Steuersatz
anstelle der beiden mittleren Steuersätze (23 % bzw. 33,5 %)
Verbesserung der
steuerlichen Situation des Mittelstandes durch Schaffung der
Rechtsformneutralität und damit einheitliche Besteuerung mit 25 %
für alle Unternehmen
Zusammenfassung der
drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) zu einer
Einkunftsart für Unternehmen im Einkommensteuergesetz
Wiedereinführung
der Investitionszuwachsprämie
AfA-Reform im Sinne
einer Koppelung an die Finanzierungsdauer und der Schaffung realistischer
Abschreibungssätze
Sofortige Abschreibung von Investitionen, insbesondere bei
„kurzlebigen“ Wirtschaftsgütern
Anhebung der Jahreseinkommensgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz zur
Anwendung kommt (von 51.000 € auf 84.000 €
jährlich, oder von 4.250 € auf 7.000 € monatlich).
Abschaffung der Erbschaftssteuer
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