10) gerechter Lohn
für alle, die arbeiten
Einführung eines
kollektivvertraglichen Mindestlohns in der Höhe von
1 300 € brutto bei Vollbeschäftigung
Ausweitung des Modells
des Kombilohns, für alle die arbeiten und unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz
verdienen
Bundesweite
Vereinheitlichung und Zusammenfassung von Sozialhilfe, Notstandshilfe und
Arbeitslosengeld
Ausweitung der
Mitarbeiterbeteiligung durch Einführung des Investivlohns
11) Entlastung der
Autofahrer
Volle steuerliche
Absetzbarkeit der Pendlerkosten von und zur Arbeit
12) Sicherstellung der
Umsetzung und Finanzierung der Koralmbahn
Auf Basis des
Ministerratsvortrages vom 5.12.2006 sind alle notwendigen Schritte zu setzen
und Voraussetzungen zu schaffen, um eine vertragskonforme Umsetzung des Koralmbahn-Projektes
sicher zu stellen.
13) Festhalten an der
siebenjährigen Übergangsfrist für die
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Unbedingtes Festhalten
an den Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit
14) Kein Beitritt der
Türkei zur Europäischen Union
Sofortige Beendigung
der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und stattdessen Aufnahme
von Verhandlungen mit der Zielrichtung einer primärrechtlich verankerten
verstärkten Zusammenarbeit in Form einer „Partnerschaft für
Europa“
15) Staats- und
Verwaltungsreform
Ersatz des Bundesrates
durch einen Ausschusslandtag
Neuverteilung der Kompetenzen auf Bundesgesetzgebung, „gemeinsame
Landesgesetzgebung“ (keine Zuständigkeit der Bundesorgane,
aber einheitliche Regelungen der Länder) und singuläre Landesgesetzgebung
(sehr eingeschränkte Materien)
Renationalisierung von an die EU abgetretenen Kompetenzen, z.B. die
Landwirtschaftsagenden
Einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht in allen
Gebietskörperschaften
16) Stärkung der Kontroll- und Minderheitenrechte
Prüfung aller Gemeinden und Genossenschaften durch den
Rechnungshof
Zusammenfassung aller Sonder-Anwaltschaften in einer neuen und
personell stärker ausgeformten Volksanwaltschaft
Sanktionen für gebrochene Wahlversprechen
17) Verbesserung der Inneren Sicherheit
Wegfall der Grenzkontrollen an der Ostgrenze erst nach
tatsächlichem Erreichen der Schengenreife Tschechiens, der Slowakischen
Republik, Sloweniens und Ungarns
Umschichtung der durch die Reduktion von Verwaltungstätigkeiten
frei werdenden Beamten in die Sicherheitsexekutive und die anderen
Wachkörper
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