Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 82

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Diese Form der Sicherheit, meine Damen und Herren, hängt aber auch ganz wesent­lich davon ab, wie unser Zusammenleben geprägt ist. Wir können doch stolz sein, dass das Zusammenleben der Menschen in Österreich grundsätzlich von Toleranz geprägt ist, grundsätzlich von den Werten der Demokratie geprägt ist. Und ich halte es für wichtig, dass außer Streit gestellt wird, dass es diese Werte sind, auf denen wir unser Sicherheitskonzept weiter entwickeln.

Das bedeutet aber gleichzeitig, dass wir mit derselben Klarheit sagen müssen: Dort, wo unsere Rechtsprinzipien in Frage gestellt sind, gilt null Toleranz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn beispielsweise das Thema Gleichberechtigung von Mann und Frau untergraben werden würde, dann gäbe es null Toleranz, meine Damen und Herren. Oder wenn etwa die individuelle Freiheit in Frage steht, dann gibt es null Toleranz. Aber auch wenn die Geltung des Rechts – unabhängig von der sozialen Stellung oder des religiösen Bekenntnisses – in Frage gestellt würde, gäbe es null Toleranz.

Diese Grundlage unserer Sicherheitspolitik ist für uns in der Bundesregierung essen­ziell und bedeutet auch – und ich möchte das sehr klar betonen –, dass Staatsbürger sein, österreichischer Staatsbürger sein ein wertvolles Gut ist. Und Staatsbürgerschaft, meine Damen und Herren, ist mit Pflichten und mit Beiträgen an die Gemeinschaft verbunden.

Für die Erlangung der Staatsbürgerschaft müssen daher konkrete Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört selbstverständlich das Beherrschen der deutschen Sprache, die übrigens auch ein integraler und essenzieller Kernbestandteil von Integrations­fähigkeit ist, und dazu gehört auch der Respekt vor der österreichischen Rechts- und Werteordnung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Für mich und für uns steht außer Streit, dass Integration selbstverständlich Vorrang vor neuem Zuzug hat; das ist gemeinsame Basis dieser Bundesregierung. Daher ist auch klar festgelegt – und wir bekennen uns dazu –, unter welchen Spielregeln und unter welchen Bedingungen Arbeitskräfte in Österreich willkommen sind, wenn wir sie in Österreich brauchen und dadurch der österreichische Arbeitsmarkt nicht geschädigt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Bedingungen sind glasklar festgeschrieben, meine Damen und Herren, genauso wie etwa, dass für ungeregelte Zuwanderung ein Zuwanderungsstopp gilt; auch das ist klar festgeschrieben.

Streng zu trennen – da teile ich die Einschätzungen auch der Diskussion – davon ist die Frage des Asylrechtes. Selbstverständlich ist klar: Wer verfolgt wird, hat bei uns Recht auf Asyl. Und es sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass möglichst rasch Klarheit herrscht. Das sind wir den Menschen schuldig, meine Damen und Herren, die diesen Weg wählen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zur Sicherheit gehört natürlich auch die Landesverteidigung. Die Bevölkerung, die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht vom Bundesheer Schutz, und die Soldatinnen und Soldaten erwarten von uns die bestmöglichen Voraussetzungen, ihre Arbeit auch umsetzen zu können – das wird geschehen.

Dieses Regierungsübereinkommen, meine Damen und Herren, sagt klar: Die Ver­pflichtung zur Neutralität ist verfassungsmäßig festgeschrieben und verfassungs­rechtlich bestimmt. Die Verpflichtungen, die sich aus der Neutralität ergeben, sind aber genauso klar im Arbeitsübereinkommen festgehalten, und dazu gehört unmissver­ständlich die Luftraumüberwachung als Teil der militärischen Landesverteidigung aus eigener Kraft. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

 


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