Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, ein klares Bekenntnis zum österreichischen Bundesheer und zu seinen umfassenden Aufgaben, bis hin zur bewaffneten Landesverteidigung abzulegen. Er möge sicherstellen, dass das öster­reichische Bundesheer die für die Auftragserfüllung notwendigen Ressourcen erhält und er im Anlassfall alle notwendigen Anordnungen und Befehle bis hin zum Befehl für bewaffnete Einsätze geben wird.“

*****

Meine Damen und Herren! Herr Minister, das ist wohl das Mindeste, was Sie für die Soldaten des österreichischen Bundesheeres tun können, die mit ihrem Leben für unsere Sicherheit und, wenn es notwendig ist, auch mit der Waffe in der Hand bürgen. Und ein Minister, der sagt, aus Gewissensgründen lehne er diese Aufgabe ab, ist schwer zu verdauen. (Beifall beim BZÖ.)

13.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag ist einge­bracht. Der erste Teil allein wäre nicht möglich, allerdings in Kombination mit dem zweiten Satz ist der Antrag zugelassen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Dolinschek, Darmann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Vollziehung durch den Bundesminister für Landesverteidigung gemäß seiner verfassungsmäßigen Aufgaben

eingebracht im Zuge der Debatte des Nationalrates über die Regierungserklärung des Bundeskanzlers in der Sitzung am 16.01.2007

Der Bundesminister für Landesverteidigung Mag. Norbert Darabos hat im Jahr 1987 Zivildienst geleistet. Somit musste er vor der Gewissensprüfungskommission glaubhaft darstellen, dass er Waffengewalt und somit auch den Dienst mit der Waffe ablehnt. Dies wurde im § 2 Zivildienstgesetz in der damals gültigen Fassung wie folgt geregelt: „Wehrpflichtige.....sind auf ihren Antrag von der Wehrpflicht zu befreien, wenn sie es – von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus schwer­wiegenden, glaubhaften Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen andere Menschen anzuwenden und daher bei Leistung des Wehrdienstes in schwere Gewissensnot geraten würde; sie sind zivildienstpflichtig“. Nun wurde Mag. Darabos als Verteidigungsminister angelobt und hat in diesem Zuge gelobt, die Gesetze der Republik Österreich zu beachten. Dies umfasst in seinem Fall insbesondere den Art 79 B-VG ff und das einschlägige Wehrrecht.

Es bedarf schon eines beachtlichen Meinungsumschwunges vom Ablehnen des Dienstes mit der Waffe bis hin zum Ausüben des Amtes des Bundesministers für Landesverteidigung, der immerhin den Einsatzbefehl über das Österreichische Bun­des­heer verfügen muss. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, welcher Ausrichtung seines Gewissens sich der Herr Bundesminister verpflichtet fühlen wird. Unter Umständen müsste Bundesminister Darabos von den Soldaten des öster-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite