reichischen Bundesheeres die Befolgung ihres Treuegelöbnisses
verlangen, welches wie folgt lautet:
Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk
zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen; ich gelobe, den Gesetzen und
den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle
Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen
meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen
Volke zu dienen.
Durch Art. 80 Abs. 2 und 3 B-VG iVm § 3 WG sowie
der 1966 erstmals erlassenen Ermächtigung der Bundesregierung zum Einsatz
des Österreichischen Bundesheeres ist der Bundesminister für
Landesverteidigung daher verpflichtet, jeden Einsatzbefehl an das Bundesheer zu
geben. Durch den § 19 iVm § 26 des geltenden Militärbefugnisgesetzes
(MBG) sowie dem diesbezüglichen Erlass ist keinem Piloten im Luftraumüberwachungsdienst
der Waffengebrauch gegen Luftfahrzeuge – außer in Fällen
der unmittelbaren Nothilfe und Notwehr – gestattet, außer der
Bundesminister für Landesverteidigung ermächtigt ihn hiezu. Nur bei
Unerreichbarkeit kann diese Aufgabe vom Generalstabschef – oder
früher in dessen Abwesenheit vom Kommandanten der
Luftstreitkräfte – wahrgenommen werden.
Es kann wohl als völlig unvereinbar gelten, wenn jemand die
Anwendung von Waffengewalt im Zuge der ihm von der Republik
Österreich zugestandenen Rechte – Art. 80 Abs. 2 B-VG:
Soweit nicht nach dem Wehrgesetz der Bundespräsident über das Heer
verfügt, steht die Verfügung dem zuständigen Bundesminister
innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung zu“
und Wehrgesetz § 3 : Der Bundesminister übt die
Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundsheeres grundsätzlich
durch deren Kommandanten und Leiter aus – anordnen darf, dies aber
gleichzeitig aus Gewissensgründen ablehnt.
Da ein Ableisten des Präsenzdienstes durch Bundesminister Darabos
nicht nur unwahrscheinlich, sondern durch seinen abgeleisteten Zivildienst
unmöglich ist und somit die Antwort von Bundeskanzler Dr. Gusenbauer im
Ö3-Radio auf eine Hörerfrage: „Wenn Sie vorschlagen,
Darabos soll die Grundausbildung machen – schaden tät’s
ihm nicht“, nicht umsetzbar ist, erscheint ein Konflikt vorprogrammiert.
Vor allem auch deshalb, weil Bundesminister Darabos nach dem ersten
Ministerrat am 11. Jänner auf Nachfrage bestätigt hat, dass er
grundsätzlich zu seiner damaligen Entscheidung Zivildienst zu leisten
steht. In diesem Zusammenhang erscheint es unumgänglich, dass der
Bundesminister für Landesverteidigung sich zur umfassenden Landesverteidigung
bekennt und damit – vor allem für die Bediensteten seines Ressorts
und die Soldaten des Österreichischen Bundesheeres – ein
deutliches Zeichen seiner Abkehr von der Einstellung den Dienst mit der Waffe
abzulehnen und seiner Absicht zur Einhaltung aller gesetzmäßig
vorgeschriebenen Aufgaben setzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, ein klares Bekenntnis zum Österreichischen Bundesheer und zu seinen umfassenden Aufgaben, bis hin zur bewaffneten Landesverteidigung abzulegen. Er möge sicherstellen, dass das Österreichische Bundesheer die für die Auftragserfüllung notwendigen Ressourcen erhält
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