Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 102

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reichischen Bundesheeres die Befolgung ihres Treuegelöbnisses verlangen, welches wie folgt lautet:

Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen; ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem öster­reichischen Volke zu dienen.

Durch Art. 80 Abs. 2 und 3 B-VG iVm § 3 WG sowie der 1966 erstmals erlassenen Ermächtigung der Bundesregierung zum Einsatz des Österreichischen Bundesheeres ist der Bundesminister für Landesverteidigung daher verpflichtet, jeden Einsatzbefehl an das Bundesheer zu geben. Durch den § 19 iVm § 26 des geltenden Militär­befugnisgesetzes (MBG) sowie dem diesbezüglichen Erlass ist keinem Piloten im Luftraumüberwachungsdienst der Waffengebrauch gegen Luftfahrzeuge – außer in Fällen der unmittelbaren Nothilfe und Notwehr – gestattet, außer der Bundesminister für Landesverteidigung ermächtigt ihn hiezu. Nur bei Unerreichbarkeit kann diese Aufgabe vom Generalstabschef – oder früher in dessen Abwesenheit vom Komman­danten der Luftstreitkräfte – wahrgenommen werden.

Es kann wohl als völlig unvereinbar gelten, wenn jemand die Anwendung von Waffen­gewalt im Zuge der ihm von der Republik Österreich zugestandenen Rechte – Art. 80 Abs. 2 B-VG: Soweit nicht nach dem Wehrgesetz der Bundespräsident über das Heer verfügt, steht die Verfügung dem zuständigen Bundesminister innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung zu“ und Wehrgesetz § 3 : Der Bun­desminister übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundsheeres grund­sätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus – anordnen darf, dies aber gleichzeitig aus Gewissensgründen ablehnt.

Da ein Ableisten des Präsenzdienstes durch Bundesminister Darabos nicht nur unwahrscheinlich, sondern durch seinen abgeleisteten Zivildienst unmöglich ist und somit die Antwort von Bundeskanzler Dr. Gusenbauer im Ö3-Radio auf eine Hörer­frage: „Wenn Sie vorschlagen, Darabos soll die Grundausbildung machen – schaden tät’s ihm nicht“, nicht umsetzbar ist, erscheint ein Konflikt vorprogrammiert.

Vor allem auch deshalb, weil Bundesminister Darabos nach dem ersten Ministerrat am 11. Jänner auf Nachfrage bestätigt hat, dass er grundsätzlich zu seiner damaligen Entscheidung Zivildienst zu leisten steht. In diesem Zusammenhang erscheint es unumgänglich, dass der Bundesminister für Landesverteidigung sich zur umfassenden Landesverteidigung bekennt und damit – vor allem für die Bediensteten seines Res­sorts und die Soldaten des Österreichischen Bundesheeres – ein deutliches Zeichen seiner Abkehr von der Einstellung den Dienst mit der Waffe abzulehnen und seiner Absicht zur Einhaltung aller gesetzmäßig vorgeschriebenen Aufgaben setzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, ein klares Bekenntnis zum Österreichischen Bundesheer und zu seinen umfassenden Aufgaben, bis hin zur bewaffneten Landesverteidigung abzulegen. Er möge sicherstellen, dass das Öster­reichische Bundesheer die für die Auftragserfüllung notwendigen Ressourcen erhält


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