Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 125

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2009: 180 Mio. Euro

2010: 200 Mio. Euro

Haben Sie vor den Jugendlichen im Studio bzw. vor hunderttausenden TV-Zusehern die Unwahrheit gesagt?

2. Wieviel wird nun tatsächlich jährlich zusätzlich im Sozial- und Bildungsbereich veranschlagt werden?

3. Welche Agenden und wie viel Budgetmittel verliert das Bundesministerium für soziales Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz künftig im Vergleich zur XXII. Gesetzgebungsperiode durch die Abgabe an andere Ressorts?

4. Sie haben mehrmals in der Öffentlichkeit in den letzten Tagen über Ihre „Ent­täuschung“ und Ihre „Betroffenheit“ bezüglich des Verbleibes der Arbeitsmarktagenden bzw. des Verlusts der Familien- und Jugendagenden geklagt. Werden Sie daher bei der Novelle zum Bundesministeriengesetz im Ministerrat gegen einen solchen Vor­schlag stimmen?

a. Wenn nein: warum nicht?

5. Wäre die Einbindung der Arbeitsmarktagenden in das Sozialressort aus Ihrer Sicht sinnvoll gewesen und wurden diese durch Sie verhandelt?

a. Wenn ja: Warum haben Sie sich nicht durchgesetzt?

6. Wenn nein: Stehen Sie zu diesem Verhandlungsergebnis?

7. Warum sind bei fünf Milliarden € Mehreinnahmen im Budget 2006 (Quelle: Finanzministerium) erst 2010 400 Millionen für Soziales vorgesehen?

8. Werden Sie etwaige Gebühren im Sozialbereich künftig wie angekündigt jährlich anheben – wie Sie etwa in der Sendung „Offen gesagt“ bei den Studiengebühren nicht ausgeschlossen haben – oder schließen Sie Gebührenerhöhungen jetzt plötzlich aus?

9. Welche Schritte werden Sie setzen, um das angekündigte Mindesteinkommen von 1.000 € zu erreichen?

10. Welcher Nettobetrag verbleibt einem Arbeitnehmer bei dem angekündigten Mindesteinkommen von 1.000 Euro nach Abzug der Sozialabgaben?

11. Welcher Nettomehrbetrag im Vergleich zur bedarfsorientierten Grundsicherun  – einschließlich deren Zuschläge, Vergünstigungen und Befreiungen – verbleibt einem Arbeitnehmer (der für seine Arbeit regelmäßig Mehrkosten z.B. für die Fahrt zur Arbeit und die notwendige Bekleidung auf sich nimmt) mit einem neuen Mindesteinkommen von 1.000 € daher monatlich?

12. Wie hoch sind bei diesem Einkommen Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe?

13. Welcher Einkommensunterschied zwischen Mindestlohn (für Vollerwerb) und bedarfs­orientierter Grundsicherung ist im Sinne des Grundsatzes der im Regierungs­programm zitierten AMS-Politik „Arbeitslose aktivieren...“ noch angemessen?

14. Das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung kündigt eine bedarfs­orientierte Grundsicherung an, die aber aus einer Vereinheitlichung und deutlichen Erhöhung der Sozialhilfeleistungen der Länder besteht; wie wollen Sie die Länder davon überzeugen, dass sie die vom Bund angekündigte bedarfsorientierte Grund­sicherung durchführen und finanzieren sollen?

15. Sie bezeichneten die geplante bedarfsorientierte Mindestsicherung auf der SPÖ-Neujahrskonferenz am 10. Jänner 2007 als Schritt in die richtige Richtung und als das wahrscheinlich innovativste System in der Armutsbekämpfung in Europa; ist Ihnen


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