Ich beantworte die Frage 1 und sage Ihnen,
dass ich die korrekten Zahlen genannt habe. Bis zum Jahr 2010 stehen
zusätzliche Mittel für die Sozialpolitik bis zur Höhe von
400 Millionen € zur Verfügung. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben
„jährlich“ gesagt!)
Diese Mittel werden
im Jahr 2007 185 Millionen € umfassen – ich komme
damit zur Frage 2 –,
im Jahr 2008 260 Millionen € (Abg. Ing. Westenthaler: Jährlich haben Sie gesagt!), im Jahr 2009
340 Millionen €, im Jahr 2010 400 Millionen €.
Die Frage 3 kann ich aus
Respekt vor dem Hohen Haus, das da
entsprechende Änderungen im Bundesministeriengesetz vornehmen
wird – oder auch nicht (ironische Heiterkeit des Abg. Ing. Westenthaler) –,
nicht beantworten. Das obliegt Ihrer Beschlussfassung.
Die Frage 4 beantworte ich dahin gehend, dass
tatsächlich im ... (Abg. Ing. Westenthaler: Das
meinen Sie jetzt aber nicht ernst! Sie müssen doch wissen, wofür Sie
ressortzuständig sind!) Wollen Sie Ihre Fragen komplettieren oder
wollen Sie meine Antworten hören, Herr Klubobmann? Wenn Sie die Fragen
komplettieren wollen, dann kommen Sie heraus oder machen Sie das schriftlich,
dann kann ich sie auch gut beantworten. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich beantworte die Frage 4 mit einem Nein. Ich werde
nicht gegen einen derartigen Vorschlag stimmen. Ich habe das Regierungsprogramm
unterschrieben und fühle mich selbstverständlich diesem
Regierungsprogramm verpflichtet.
Die Frage 5 beantworte ich auch mit einem klaren Nein.
Es wurde die Ressortverteilung nicht durch mich verhandelt,
das war Chefsache.
Die Frage 6 beantworte ich mit einem klaren und
eindeutigen Ja. Ich stehe zu diesem Verhandlungsergebnis, auch
wenn es mich, Herr Klubobmann, in Teilbereichen schmerzt.
Zur Frage 7 teile ich mit, dass wir im
Jahr 2007 mit einer Ausweitung des Sozialbudgets um 185 Millionen €
beginnen werden, und ich hätte für jede zusätzliche Million, die
unter der Regierung, an der Sie auch beteiligt waren, an der Ihre Partei
beteiligt war, für den Sozialbereich gewidmet worden wäre,
applaudiert. Ich hätte mich gefreut darüber. Wir widmen
zusätzlich 185 Millionen €. Das ist mathematisch unendlich
mehr, Herr Klubobmann, unendlich mehr als zu Ihrer Zeit! (Beifall bei der
SPÖ.)
Zur Frage 8: Im Sozialbereich gibt es
grundsätzlich eine Gebührenfreiheit. Wenn Sie konkret auf
Gebühren hinweisen, wo Sie mich fragen, ob sie erhöht werden, dann werde
ich Ihnen auch die konkrete Antwort geben. In dieser Allgemeinheit kann ich
Ihnen nur eine allgemeine Antwort geben.
Zur Frage 9 teile ich Ihnen mit, dass die
Sozialpartner aufgefordert sind und es auch übernommen haben, sich zu
bemühen, einen Generalkollektivvertrag mit einem Mindesterwerbseinkommen
von 1 000 € abzuschließen. Wir haben positive Signale der
Sozialpartner. Sollte dieses Vorhaben nicht umgesetzt werden können, dann
werde ich mich als Sozialminister dafür einsetzen, dass wir eine
entsprechende gesetzliche Regelung überlegen.
Ich werde mich mit besonderer Hartnäckigkeit auch dafür
einsetzen, dass für die in die Regelungskompetenz der öffentlichen
Hand fallenden Mindestlohntarife für Beschäftigungsgruppen,
die nicht kollektivvertraglich erfasst sind, auch ein Mindesterwerbseinkommen
von 1 000 € gesichert wird.
Zur Frage 10 teile ich Ihnen mit, dass die von dem Arbeitnehmer,
von der Arbeitnehmerin zu leistenden Sozialbeiträge etwa 18 Prozent
ausmachen. Der monatliche Nettolohn, Herr Klubobmann, beträgt daher bei
einem Bruttogehalt von 1 000 € etwa 850 €, 14-mal
jährlich.
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