Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 135

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Es ist demokratiepolitisch unerträglich und fördert das Desinteresse der Bürger am politischen Geschehen und das Misstrauen gegenüber Politikern, wenn Parteien und einzelne Kandidaten ungehemmt vor der Wahl den Wählern Versprechungen machen können, um sie nachher nicht einzuhalten oder sogar (Stichwort: Valorisierung der Studiengebühren statt ihrer Abschaffung) das Gegenteil des Versprochenen zu tun. Das freie Mandat darf kein Freibrief zum Betrug am Wähler sein.

Die Antragsteller fordern daher, für gebrochene Wahlversprechen Sanktionen sowohl gegenüber einzelnen Politikern als auch gegenüber ganzen Parteien zu ermöglichen. Zur Verfolgung des Bruchs von sozusagen „offiziellen“, nämlich namens einer Partei gemachten Wahlversprechen wäre etwa eine (gebührenfreie) Sammelklage von mindestens 10.000 Wählern denkbar. Im Falle einer gerichtlichen Feststellung des Bruchs eines Wahlversprechens könnte eine prozentuelle Kürzung der Parteienför-derung (ev. mit Umwidmung dieser Gelder zugunsten der Ziele des Wahlverspre-chens) als Sanktion verhängt werden. Gebrochene Versprechen einzelner Mandatare sollten individuell eingeklagt werden können und zu einer persönlichen Haftung (etwa in Form einer Pauschalzahlung an eine karitative Einrichtung oder Ableistung von gemeinnützige Arbeit) führen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat bis 1. Mai 2007 schriftlich darüber zu berichten, in welcher Form Parteien oder einzelne Mandatare bzw. Wahlkandidaten wirksam für den Bruch von Wahlversprechen sanktioniert werden können, und in der Folge entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten­schutz zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.20.00

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bitte um mehr Nachsicht mit Herrn Klubobmann Westenthaler, als ich sie von Teilen des Hohen Hauses hier in den Wortmeldungen jetzt gemerkt habe. Er hat immerhin einen Beitrag geleistet für unsere gesundheitliche Besserstellung nach dem Essen, das vielleicht der eine oder die andere gehabt hat. Ein bisschen mehr Blutzufuhr in den Magen- und Bauchbereich durch ein höheres Ausmaß an Zirkulation wird uns allen nicht schaden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich plädiere für diese Nachsicht und möchte zu diesem mächtig vorgetragenen Gegen­programm zu unserem Programm für soziale Sicherheit in der Regierungserklärung und in meinem Beitrag nicht sehr ausführlich Stellung nehmen, weil ich mich auf die Fragen konzentrieren werde. Ich sage so viel dazu, dass der Wähler, die Wählerinnen eine weise Antwort erteilt hat.

 


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