Es ist demokratiepolitisch unerträglich und fördert das
Desinteresse der Bürger am politischen Geschehen und das Misstrauen
gegenüber Politikern, wenn Parteien und einzelne Kandidaten ungehemmt vor
der Wahl den Wählern Versprechungen machen können, um sie nachher
nicht einzuhalten oder sogar (Stichwort: Valorisierung der Studiengebühren
statt ihrer Abschaffung) das Gegenteil des Versprochenen zu tun. Das freie
Mandat darf kein Freibrief zum Betrug am Wähler sein.
Die Antragsteller fordern daher, für gebrochene Wahlversprechen
Sanktionen sowohl gegenüber einzelnen Politikern als auch gegenüber
ganzen Parteien zu ermöglichen. Zur Verfolgung des Bruchs von sozusagen
„offiziellen“, nämlich namens einer Partei gemachten Wahlversprechen
wäre etwa eine (gebührenfreie) Sammelklage von mindestens
10.000 Wählern denkbar. Im Falle einer gerichtlichen Feststellung des
Bruchs eines Wahlversprechens könnte eine prozentuelle Kürzung der
Parteienför-derung (ev. mit Umwidmung dieser Gelder zugunsten der Ziele
des Wahlverspre-chens) als Sanktion verhängt werden. Gebrochene
Versprechen einzelner Mandatare sollten individuell eingeklagt werden
können und zu einer persönlichen Haftung (etwa in Form einer Pauschalzahlung
an eine karitative Einrichtung oder Ableistung von gemeinnützige Arbeit)
führen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem
Nationalrat bis 1. Mai 2007 schriftlich darüber zu berichten, in
welcher Form Parteien oder einzelne Mandatare bzw. Wahlkandidaten wirksam
für den Bruch von Wahlversprechen sanktioniert werden können, und in der
Folge entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundesminister.
15.20
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bitte um mehr Nachsicht mit Herrn Klubobmann Westenthaler, als ich sie von Teilen des Hohen Hauses hier in den Wortmeldungen jetzt gemerkt habe. Er hat immerhin einen Beitrag geleistet für unsere gesundheitliche Besserstellung nach dem Essen, das vielleicht der eine oder die andere gehabt hat. Ein bisschen mehr Blutzufuhr in den Magen- und Bauchbereich durch ein höheres Ausmaß an Zirkulation wird uns allen nicht schaden. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich plädiere für diese
Nachsicht und möchte zu diesem mächtig vorgetragenen Gegenprogramm
zu unserem Programm für soziale Sicherheit in der Regierungserklärung
und in meinem Beitrag nicht sehr
ausführlich Stellung nehmen, weil ich mich auf die Fragen konzentrieren
werde. Ich sage so viel dazu, dass der Wähler, die Wählerinnen eine
weise Antwort erteilt hat.
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