Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 138

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Genau das haben Minister Bartenstein und ich getan, und vor diesem Hintergrund ist daher zu erwarten – und die Signale der Länder sind sehr positiv, sowohl vom ausge­schiedenen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Landeshauptmann Pührin­ger, als auch von der derzeitigen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Lan­des­hauptfrau Burgstaller –, dass die Länder weiterhin eine positive Haltung zu dieser im Regierungsprogramm formulierten und geplanten bedarfsorientierten Mindest­sicherung einnehmen und ihren Beitrag im Rahmen der Landesgesetzgebung leisten werden, insbesondere da jetzt bereits mit der Anhebung des Ausgleichzulagen­richtsatzes auf die Armutsgefährdungsschwelle und den im Regierungsprogramm vorgesehenen maßgeblichen Verbesserungen im Bereich der Arbeitslosenversiche­rungsleistungen auch der Bund wichtige Maßnahmen zum selben Zeitpunkt akkordiert in diesem Feld der sozialen Sicherheit ausbaut und damit als Leistung des Bundes einbringt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist geplant, dass die Höhe der Sozialhilfeleistungen der Länder allenfalls in Etappen nach Leistungsfähigkeit bis zum Jahr 2010, also noch in dieser Legislaturperiode, auf das Niveau des Ausgleichszulagenrichtsatzes, das ist zugleich der von uns festgelegte Wert für die Armutsgrenze, angehoben wird.

Schätzungen zufolge könnten die Länderbudgets aller neun Länder insgesamt durch diese Ausweitung der Sozialhilfeleistungen mit bis zu maximal 120 Millionen € belastet werden. Ich gehe davon aus, dass die tatsächliche Belastung deutlich darunter liegen wird, weil durch den Ausbau mindestsichernder Elemente bei der Notstandshilfe und in der Ausgleichszulagenrichtsatzhöhe auch Entlastungen der Länder erfolgen.

Wie ich weiß, rechnen fast alle Länder – vielleicht sogar alle, ich vermute es – die entsprechenden Entlastungseffekte und mögliche zusätzliche Ausgabeneffekte durch, um am Schluss in einem Saldo den tatsächlichen Mehraufwand feststellen zu können. Wo auch immer dieser Mehraufwand der Länder liegen wird: Das ist ein Mehraufwand, der sich – und ich bitte um diesen Sichtwechsel – für die betroffenen Bezieher der neuen, bedarfsorientierten Mindestsicherung als zusätzliche Leistungen, als zusätz­liche Existenzsicherung, als Beitrag zur Armutsvermeidung wiederfinden wird. Das ist ja etwas, worum es uns geht, und wir freuen uns darüber, dass wir hier nach guten Verhandlungen einen Konsens mit dem Koalitionspartner gefunden haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf bei dieser Gelegenheit die vielen gesellschaftlichen Einrichtungen erwähnen – ich nenne beispielsweise die Caritas, die Diakonie, die Volkshilfe und andere –, die uns dabei unterstützt haben, auch in der öffentlichen Meinung darzustellen, dass diese bedarfsorientierte Mindestsicherung, dieses Modell der Armutsvermeidung ein ganz, ganz wesentlicher Fortschritt ist, um Ausgrenzung und Armut in Österreich entschieden zu bekämpfen. Und ich freue mich, dass es zu diesen Lösungen gekommen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Derzeit, Herr Klubobmann, beziehen rund 230 000 Personen eine Ausgleichszulage, rund 90 000 Personen Notstandshilfe und rund 114 000 Personen eine Leistung aus der offenen Sozialhilfe. Wie viele Personen endgültig in den Genuss einer bedarfs­orientierten Mindestsicherung kommen werden, hängt von der konkreten Ausgestal­tung ab, die wir in den nächsten Tagen in vielen Verhandlungen und Gesprächen versuchen werden zu gestalten.

Auch die derzeitige so genannte Non-Taker-Quote von Personen, die sich aus Entmuti­gungs­gründen die entsprechenden Leistungen, auf die Rechtsanspruch besteht, gar nicht in Anspruch zu nehmen trauen oder das nicht tun – sie wird von Experten unterschiedlich hoch eingeschätzt –, wird bei der endgültigen Feststellung der Zahl derjenigen, die von der bedarfsorientierten Mindestsicherung profitieren werden, von


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite