Zur Frage 24 antworte ich Ihnen, dass sich im Regierungsprogramm keine Hinweise auf die Anhebung des gesetzlichen Pensionsanfallsalters in dieser Legislaturperiode finden; und mit gutem Grund finden Sie sich nicht, weil wir sie nicht planen. Die Rede ist von einem Nachhaltigkeitsfaktor im Pensionssystem, bei dem die Lebenserwartung berücksichtigt werden soll und was dann einen Automatismus auslöst. So ein Nachhaltigkeitsfaktor wird von Sozialpartnern und Experten gemeinsam erarbeitet werden.
Meine Antwort zur Frage 25: Die Anhebung des Solidarbeitrages für Höchstpensionen steht nicht im Koalitionsabkommen und ist daher nicht Bestandteil des gemeinsamen Regierungsprogramms. Damit ist es so festgehalten.
Zur Frage 26 antworte ich, dass es im Verantwortlichkeitsbereich des Bundeskanzlers liegt, diesen Punkt in die Diskussion zu bringen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das wurde versprochen!) Ich werde ihn selbstverständlich, so wie überall, bei diesen Initiativen mit voller Kraft unterstützen.
Zur Frage 27: Ich denke gar nicht daran, Herr Klubobmann – ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen –, die Schwerarbeitspension abzuschaffen. Ich hoffe, auch Sie im Hohen Haus denken nicht daran, denn in Ihren Händen würde das liegen. Ich denke, dass wir gemeinsam das nicht planen und nicht vorhaben, ich denke aber sehr wohl an Verbesserungen und Modernisierungen, die bisher unterlassen worden sind, deren Notwendigkeit aber alle Experten und Expertinnen sehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir haben das eingeführt, falls Sie das nicht wissen!) Auch Ihre Experten, sehr geschätzte Damen und Herren, sehen diese Notwendigkeiten (Abg. Ing. Westenthaler: Wir haben das eingeführt, Herr Minister!), und wir haben beschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Experten und Sozialpartnern einzurichten, die genau diese Verbesserungen, die genau diese Änderungen erarbeiten und zur politischen Diskussion und Ihnen zur Beschlussfassung überreichen wird.
Zur Frage 28: Sehr geschätzter Herr Klubobmann, das österreichische Pensionssystem gewährt nicht nur Österreichern und Österreicherinnen – das sollten Sie bitte ernst nehmen –, sondern allen Menschen, die mit ihren Versicherungsbeiträgen dieses umlagefinanzierte System aufrechterhalten, Anspruch auf eine Pension. Alle Menschen, die in Österreich sozialversichert sind, haben damit Anspruch auf die entsprechende Versicherungsleistung. Ich stehe dafür, und ich bin zuversichtlich und sicher, die gesamte Bundesregierung und auch eine sehr große Mehrheit in diesem Hohen Haus stehen dafür, dass die Menschen weiterhin auf Leistungen vertrauen können, die ihnen durch Gesetze zustehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sie haben hier einen Vorstoß angekündigt und einen entsprechenden Entschließungsantrag bezüglich gebrochener Wahlversprechen vorgelegt. Herr Klubobmann, ich bewundere Ihren Mut. Ich weiß nicht, ob das nicht einer Selbstgefährdung nahe kommt, aber ich muss sagen, das, was Sie mich hier unter Punkt 29 fragen, verstehe ich auch sprachlich nicht. (Ruf bei der SPÖ: Genau!) Von welcher Erhöhung sprechen Sie hier? Ich bitte Sie, auch wenn es ein umfangreicher Anfragekatalog ist, dass Sie jede einzelne Frage so sorgfältig ausarbeiten, wie auch ich mich bemühen werde, Herr Klubobmann, weiterhin Antworten mit entsprechender Sorgfalt zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
Zu Frage 30 sage ich Ihnen, dass die Rechtslage gilt, die die BZÖ-ÖVP-Regierung – ich glaube nicht, dass ich daran erinnern muss – geschaffen hat, also die Anhebung der Pensionen mit dem VPI. Ich werde aber in diesem Jahr über Arbeitsgruppen auch entsprechende mögliche Alternativen prüfen lassen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite