Zu Frage 31: Für die Invaliditätspensionen ist, weil es da auch Verbesserungsbedarf, Modernisierungsbedarf gibt, ebenfalls die Erarbeitung von Vorschlägen vorgesehen. Mir persönlich liegt insbesondere ein Korrektiv zum derzeit fehlenden Berufsschutz für ungelernte ArbeitnehmerInnen am Herzen. Und ich bin gerne auch bereit zu prüfen und mich dort einzubringen, wo es Ungerechtigkeiten im Bereich der Selbständigen geben mag. Wir werden gemeinsam in einer Arbeitsgruppe versuchen, auch hier dem Grundsatz von mehr Fairness in den sozialen Sicherungssystemen zum Durchbruch zu verhelfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zu den Fragen 32 und 33: Das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz wurde zuletzt mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 um 2 Prozent erhöht. Diese Valorisierung und Durchführung verursachen jährliche Mehrausgaben im Bereich des Bundes in Höhe von 30 Millionen €. Entsprechende Mehrausgaben der Länder, grob geschätzt unter 10 Millionen €, resultieren auch daraus, dass die Länder nach Artikel 15a B-VG-Vereinbarung nachgezogen haben.
Eine Erhöhung des Bundespflegegeldgesetzes, wie Sie das hier am Rednerpult gesagt haben, um 5 Prozent mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 wäre mit einem finanziellen Mehraufwand von rund 84 Millionen € im Jahr 2007 im Bereich des Bundes verbunden, entsprechend der Anteil auch der Länder.
Und unter der Annahme, dass der Pensionsanpassungsfaktor nach ASVG für die Folgejahre jeweils 2 Prozent erreicht, hätte der budgetäre Mehraufwand für das Jahr 2008 rund 125 Millionen €, für 2009 169 und für 2010 zirka 217 Millionen € ausgemacht.
Derzeit – Stand November 2006 – beziehen 327 456 Personen ein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz, darunter in den Stufen 1 bis 6 Personen, die ich Ihnen gerne von der Zahl her vorlese, Herr Klubobmann, wenn Sie das detailliert wünschen. (Abg. Ing. Westenthaler: Nein, Herr Minister, ich will nur wissen: Warum erhöhen Sie es nicht?) Sie wünschen das nicht, danke, dann helfen Sie mir auch, die Redezeit, die bereits überzogen ist, einzuhalten. Und der Bund hat im Jahr 2005 1,566 Milliarden € für Leistungen nach dem Bundespflegegesetz ausgegeben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt.
Auf Grund der bestehenden Vereinbarung gemäß
Artikel 15a B-VG ist eine weitere Valorisierung des Pflegegeldes, die sich
im Regierungsprogramm findet, mit den Ländern zu verhandeln und als Teil
einer gesamten Neugestaltung zu sehen, die im Rahmen der Budgetverhandlungen im
Detail auch erörtert werden kann und erörtert werden wird. (Abg. Ing. Westenthaler: So eine Überheblichkeit!) Sie wissen, dass
im Regierungsprogramm vorgesehen ist, in dieser Gesetzgebungsperiode einmal
selektiv nach Pflegestufen zu valorisieren. Das ist das Mindestprogramm, das
wir uns vorgenommen haben. Wenn wir einen Spielraum sehen, dann
können wir auch weitere Diskussionen, vielleicht auch Realisierungen
einleiten. Verbindlich und vereinbart ist eine Valorisierung einmal selektiv
nach Pflegestufen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist jämmerlich!)
Ich brauche Sie nicht daran zu erinnern, wie selten das Pflegegeld bislang valorisiert worden ist und dass es grundsätzlich im Bereich der Pflegegeldleistungen einen großen Bedarf gibt, den wir durch Sachleistungen, aber auch durch Geldleistung versuchen werden noch besser als bisher abzudecken.
Zu Frage 34 darf ich Ihnen berichten, dass im Regierungsprogramm vorgesehen ist, eine Neugestaltung der Pflege mit Leistbarkeit sicherzustellen, eine Arbeitsgruppe auch dafür einzurichten, weil hier Bund, Länder und Gemeinden abstimmen müssen. Die entsprechenden Ergebnisse, nämlich die Erarbeitung eines leistbaren, qualitätsgesicherten und legalen Modells, sollten nach Möglichkeit – ich werde alles tun, um
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