das zu unterstützen – im Jahr 2007 vorliegen, weil die entsprechende Amnestieregelung zum 30. Juni 2007 – das Hohe Haus weiß das ja – ausläuft.
Auf Frage 35 gebe ich die Antwort, dass wissenschaftliche Studien bestätigen, dass mit dem österreichischen System der Pflegevorsorge der richtige Weg eingeschlagen worden ist. Herr Klubobmann, hier haben wir vielleicht eine Gemeinsamkeit – ich bemühe mich um jede Gemeinsamkeit, die wir ausdehnen können –, dass Skepsis gegenüber einer Pflegeversicherung, wie sie als ein mögliches, alternatives Modell auch angedacht werden soll, auch genau geprüft werden soll, auch in der Arbeitsgruppe, auch aus meiner derzeitigen vorläufigen Sicht besteht. Ich bin aber nach den Ergebnissen der Arbeitsgruppe, wenn sich das als besseres Modell herausstellt, offen, auch dieses bessere Modell vorzuschlagen. Derzeit wäre ich skeptisch, vor allem unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen Erhöhung der Lohnnebenkosten, die den Wirtschaftsstandort und damit letztlich auch den Sozialstandort Österreich unter Umständen gefährden könnte. Das werden wir aber sehr verantwortungsvoll in gemeinsamen Arbeitsgruppen zum gegebenen Zeitpunkt, nämlich möglichst rasch, erarbeiten, diskutieren und einen entsprechenden Vorschlag an das Hohe Haus erstatten.
Auch wenn sich das derzeitige System aus meiner Sicht bewährt hat, ein System, das noch keine 15 Jahre alt ist, braucht es dennoch Adaption, Anpassung an geänderte Verhältnisse, und diese Weiterentwicklung der Pflegevorsorge, der Pflegesicherung ist im gemeinsam beschlossenen Regierungsprogramm auch sehr prominent zugrunde gelegt. Wir werden das gemeinsam erarbeiten.
Zu den Fragen 36a und 36b darf ich Ihnen sagen, dass die Budgetierung im Kapitel 15 beim Voranschlagsansatz 1/15456, Maßnahmen für Behinderte, erfolgt. Der Herr Staatssekretär außer Dienst und die Frau Bundesminister außer Dienst werden das auch sehr präzise wissen, aber ich sage es Ihnen gerne auch von der Regierungsbank.
Zu den Fragen 37 und 38: 24-Stunden-Betreuung. Diesbezüglich werde ich in Anbetracht der Kompetenzverteilung gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Arbeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aufnehmen, um die vorliegenden Vorschläge zu prüfen und ein Modell zu erarbeiten, das die 24-Stunden-Betreuung arbeitsrechtlich, berufsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich auf eine neue gesetzliche Grundlage oder auf eine verbesserte bestehende gesetzliche Grundlage stellt. In diesem Rahmen wird auch die Frage der Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte, soweit sie bislang nicht geregelt ist, noch mitbedacht werden können. Und ich sage Ihnen, dass die ursprünglich wenig durchdachte Lösung – darauf hat sich meine Kritik bezogen, die Sie zitiert haben – in mehreren Gesprächen mit Herrn Bundesminister Bartenstein und mit Experten weiterentwickelt worden ist zu einem umfassenden, runden Lösungsvorschlag, dem wir dann auch zustimmen konnten und hinter dem ich auch persönlich stehe.
Zur Frage 39 sage ich Ihnen, dass die geringen Mittel aus dem ESF so wie auch bisher, Herr Staatssekretär und Frau Bundesminister außer Dienst, durch Mittel des Ausgleichstaxfonds kompensiert werden sollen. Auch hier gibt es einen direkteren Weg, aber ich sage es Ihnen auch.
Zu den Fragen 40 und 40a gebe ich Ihnen die Antwort, dass nach den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes alle Dienstgeber, die mehr als 24 Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer einen begünstigten Behinderten einzustellen. Kommt ein Dienstgeber dieser Verpflichtung, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder nicht zur Gänze nach, hat er eine Ausgleichstaxe zu entrichten.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite