Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 143

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Im Jahr 2005 – ich nenne diese Daten, weil die für 2006 noch nicht vorliegen, da die Überprüfung jeweils im Nachhinein erfolgt – fielen 15 711 Dienstgeber in Österreich unter die gesetzliche Einstellungspflicht. Insgesamt wurden 78 Millionen € an Aus­gleichs­taxen eingenommen, beachtliche Mittel, die aus der Wirtschaft für soziale Aufträge, für soziale Leistungen fließen. Noch lieber wäre es uns, wenn sie nicht fließen würden und wenn die Einstellungspflicht in noch stärkerem Umfang wahrge­nommen würde. Diese Mittel werden aber sehr gut zum Zwecke der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen eingesetzt.

Um das System, das bestehende gute System weiter zu optimieren, sieht das Regie­rungsprogramm die Prüfung der Möglichkeit eines progressiven Elements in der Ausgleichstax-Regelung vor. Bei der Erarbeitung und Bewertung des entsprechenden Modells werden die Sozialpartner wie in so vielen Fragen, wo sie wieder – und ich freue mich darüber – ein großes Gewicht gewinnen, gut eingesetzt, und wir sind dankbar für diese Expertise.

Antwort auf die Frage 41: Zur Fortsetzung der im Regierungsprogramm vereinbarten Beschäftigungsoffensive – das ist ein gutes Instrument, das ist eine gute Initiative, darum sage ich Fortsetzung dieser Beschäftigungsinitiative – habe ich den Auftrag erteilt, ein Strategiepapier zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung zu erstellen, das unter Berücksichtigung zukünftig absehbarer Entwicklungen Proaktiv-Ziele, Zielgruppen und Maßnahmen festlegt und nach Möglichkeit finanziell dotiert.

Sie können in Salzburg nachfragen, wie ich diesem Auftrag, als Verantwortlicher für den Sozialbereich auch die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, in Salzburg nachgekommen bin. Sie können darauf vertrauen, dass ich das mit derselben Hartnäckigkeit, mit derselben Überzeugung, mit demselben Einsatz und gestützt auf gemeinsame Programme auch in meiner neuen Funktion als Bundesminister für Soziales tun werde.

Antwort zur Frage 42: Auch wenn der Ausbau des Feiwilligen Sozialen Jahres nicht ausdrücklich im Regierungsprogramm erwähnt ist, so schließt dies eine Einbeziehung in die Überlegungen als Ressortmaßnahme nicht aus. Ich habe entsprechende Über­legungen in diese Richtung bereits als Landesrat in Salzburg nicht nur angestellt, sondern auch realisiert, und ich kann das mit den entsprechenden Gründen auch als Bundesminister weiter tun.

Sie fragen, ob ich die derzeitige CI, Corporate Identity, des Sozialministeriums verändern werde. – Nun, Sie kommen auf die Frage, weil es derartige Veränderungen in den letzten Jahren offensichtlich in sehr heftigem Ausmaß gegeben hat, und zwar mit hohem finanziellem Aufwand. Ich möchte anknüpfen an eine konsensuale, gemeinsam formulierte, in die Zukunft gerichtete moderne Sozialpolitik und werde alle Sozialsprecher der Fraktionen zu Gesprächen, zu entsprechenden Unterstützungen einladen. Die Änderung der Corporate Identity spielt in meinen Überlegungen eine sehr geringe Rolle. Wichtig ist die Wirkung bei den Menschen, das ist das Entscheidende. Und hier mitzuhelfen lade ich parteiübergreifend alle Menschen guten Willens – und alle sitzen hier im Hohen Haus – sehr, sehr gerne ein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich plane derzeit keine Beschäftigung externer Berater und verspreche Ihnen, wenn die Notwendigkeit in Zukunft bestehen sollte und ich entsprechende Aufträge erteile, werde ich weit unter der Latte bleiben, die Sie mit vollen Händen teilweise hier gelegt haben. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Hände werden klein sein, wenn es um externe Berater geht, und werden groß sein, wenn es um Leistungen für Betroffene geht.

Auf Frage 45 darf ich antworten, dass die Reform des Hauptverbandes in engem Zusammenhang mit der Entwicklung der Gebietskrankenkassen zu sehen ist. Mir geht


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