es bei der möglichen Reform vor allem darum, Regelungen, die ausschließlich zur Machtverschiebung innerhalb der Gremien geführt haben, wenn es die gibt, zu beleuchten, zu analysieren, auf eine sachliche Ebene zu bringen, sodass Entscheidungen im Hauptverband schnell und effizient getroffen und umgesetzt werden können. Auch das soll keine Spielwiese für parteitaktische Überlegungen sein, sondern eine Einrichtung, die Maßnahmen der Sozialpolitik für die betroffenen Menschen in Österreich möglichst gut umsetzen soll.
Zur Frage 46: Die Interpretation dieser Formulierung muss sich zunächst mit den derzeit absehbaren europarechtlichen Vorgaben im Bereich der Verbraucherrechte beschäftigen. Hier hat ja die Europäische Kommission im Grünbuch, das für Jänner 2007 angekündigt worden ist, für das gesamte Verbraucherrecht das Prinzip der Maximalharmonisierung vorgeschlagen. Dieses verbietet den Mitgliedstaaten, national strengere Regelungen zugunsten von Verbrauchern und Verbraucherinnen vorzusehen. Ich sehe die Gefahr der Nivellierung nach unten, möchte aber alles, was in meinen Möglichkeiten steht, tun, das zu verhindern. Und bei einer Maximalharmonisierung würde es nach meinem Dafürhalten sicher nicht zu einer Übernahme all dieser spezifischen Regelungen kommen.
Weiters ist absehbar, dass die Europäische Kommission die Einführung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung im Verbraucherrecht verankern will. Dies wiederum würde bedeuten, dass die Unternehmer bei grenzüberschreitenden Geschäften die Möglichkeit haben, für sie günstigere Bestimmungen des Herkunftslandes des Unternehmers im Vertrag zu vereinbaren. Das könnte und würde, wie ich meine, die Rechtsunsicherheit der Verbraucher und Verbraucherinnen vergrößern. Unternehmer mit leichterem Zugang zu Information und Recht könnten einseitig bevorzugt werden. Also auch da sollte noch sehr kritisch diskutiert und entwickelt werden.
Insbesondere gilt es, diese europarechtlichen Entwicklungen auf die österreichischen Verhältnisse hin zu überprüfen und – und dafür stehe ich in allen Zusammenhängen – einen vertretbaren Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Marktteilnehmern herbeizuführen. Auf die tendenziell schwächere Ausgangslage der Verbraucher ist besonders Bedacht zu nehmen.
Bei der Unterstützung des Lissabonprozesses muss auf ein Funktionieren des Marktes und auf eine Verbesserung der Funktionsprinzipien insofern geachtet werden, als Verbraucher ausreichend gestärkt werden, um das balancierte System, das ausgeglichene System nicht zu gefährden. Ich bin überzeugt, dass dieses Prinzip der ausgeglichenen Berücksichtigung der Interessen im Interesse aller, auch im Interesse der Wirtschaft sein wird.
Ich möchte auf die weiteren konkreten Vorhaben, wenn Sie erlauben, nicht mehr ins Detail eingehen, weil es zu lange werden könnte.
Ich möchte zur Frage 47, Herr Klubobmann, sagen,
dass ich die Absicht habe, den Bericht zur Lage der Verbraucher, der ja in den
Jahren 1992 bis 2000 regelmäßig erstellt worden ist, in
erweitertet Form wieder aufzulegen und dem Nationalrat auch zuzuleiten. (Beifall
bei der SPÖ.)
Leider hat der ehemalige Justizminister Dr. Böhmdorfer diesen Bericht eingestellt. Der neue Sozialminister Dr. Buchinger wird sich bemühen, diesen wieder aufzulegen. Insbesondere die sozialdemokratische Fraktion und die Grünen haben in den letzten Jahren eine derartige Neuauflage wiederholt gefordert. Ich komme somit diesen Wünschen und Forderungen gerne nach, gestattet doch dieser Bericht einen umfassenden Einblick in die Probleme von Konsumenten und Konsumentinnen quer durch alle Branchen, und er kann und wird eine wichtige Grundlage für effiziente Konsumen-
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