Verbesserungen im Zusammenhang mit der Pensionsbemessung bei den Kindererziehungszeiten in das Koalitionsübereinkommen geschrieben.
Nun komme ich zu einem wichtigen Punkt, der in der heutigen Debatte auch schon Thema war – Herr Sozialminister Buchinger ist umfassend darauf eingegangen –, und zwar die Frage der Armutsbekämpfung auf der einen Seite und die intensive Debatte um eine sogenannte Grundsicherung auf der anderen Seite.
Wir als Österreichische Volkspartei haben uns relativ klar gegen eine Grundsicherung ohne Arbeit ausgesprochen, weil es schon sehr problematisch und durchaus auch nicht im Sinne etwa der christlichen Soziallehre ist, dass es ein Grundeinkommen ohne Arbeit – die Pension jetzt ausgenommen – auf Dauer gibt, denn Arbeit ist Teil der Sinnerfüllung des Lebens, und daher ist ein Einkommen ohne Arbeit auf Dauer sozusagen auch gegen die Würde des Einzelnen gerichtet. Darum würde ein Grundeinkommen ohne Arbeit jedenfalls niemals die Zustimmung der Volkspartei finden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb ist es auch in den sehr interessanten Verhandlungen mit Herrn Sozialminister Buchinger zu dieser bedarfsorientierten Mindestsicherung gekommen. Wir haben uns hier im Hohen Haus darauf verständigt, dass wir etwa bei den Pensionen mit den 726 € so etwas wie eine Mindestpension einführen. Ich glaube, dass das eine sehr vernünftige Maßnahme ist.
Wir haben uns im Koalitionsübereinkommen aber auch dazu bekannt, dass wir uns etwa im Wege des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenversicherung über Nettoersatzraten unterhalten und nicht automatisch etwa die 726 € hier auch als Arbeitslosenentgelt anlegen, weil das tatsächlich zu einer Fülle von Ungerechtigkeiten führen würde, wenn dann jemand plötzlich aus dem Arbeitslosenentgelt zu einem höheren Einkommen kommen könnte, als er mit Erwerbsarbeit erhalten hat. Das wäre nicht fair, das wäre nicht gerecht und das wäre gegenüber jenen, die arbeiten, natürlich auch nicht zu argumentieren.
Wir haben darüber hinaus – das, glaube ich, ist schon auch wichtig im Zusammenhang mit der Frage der Arbeitslosigkeit (Zwischenruf des Abg. Öllinger) und diesbezüglicher sozialer Unterstützungen – natürlich auch die Frage der Arbeitswilligkeit ins Zentrum gestellt.
Es geht schon darum, dass jemand, der in die zweifelsohne schwierige Situation von Arbeitslosigkeit kommt, natürlich unterstützt werden muss. Dem muss geholfen werden, durch Weiterbildung, durch Schulungsmaßnahmen, auch finanziell (Abg. Öllinger: Welche Schulungen?), aber selbstverständlich muss auch der Anspruch der Gesellschaft bestehen bleiben, dass jemand, der in diese Situation kommt, von sich aus zurück in den Arbeitsprozess will und sich nicht gleichsam hier in die viel zitierte soziale Hängematte legt. Ich halte das für einen wichtigen Punkt. Und deshalb ist es auch in Ordnung, wenn man bei den Zumutbarkeitsbestimmungen gerechter und praxisnäher wird, dass auch Arbeitsplätze anzunehmen sind, die es dann auch tatsächlich in dem Gebiet und in der Region gibt. Denn mitunter werden hier auch Arbeitsplätze angeboten, die es vor Ort dann nicht gibt. Und dass sich dann natürlich jemand schwer tut, liegt, glaube ich, auf der Hand.
Zum Schluss kommend: Bei all der sozialen Gerechtigkeit und sozialen Fairness, die notwendig sind, und bei all der Sozialhilfe, für die wir alle kämpfen, um es jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu erleichtern, die es eben schwer im Leben haben, darf man eines, glaube ich, nicht übersehen: Alles, was hier an Mitteln ausgeschüttet wird, muss zunächst erwirtschaftet werden! Deshalb müssen im Zentrum der Politik natürlich auch die Absicherung des Wirtschaftsstandortes, die Förderung der Leistungswilligkeit und die Entlastung der Bürger, die bereit und imstande sind, zu leisten,
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