Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 201

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Wie das gehen soll hinsichtlich der Arbeitslosenrate, da habe ich meine Zweifel. (Abg. Kurt Eder: Wie hoch soll die sein?)

Die ÖVP hat noch im letzten Sommer die von uns und von ihr selbst aufgestellte, langjährige Forderung der Abschaffung der Erbschaftssteuer übernommen. Leider ist im Regierungsprogramm die Abschaffung ebendieser und die Abschaffung der Bagatellsteuern nicht erhalten, obwohl sie mehr kosten, als sie bringen. (Abg. Kurt Eder: Vererben Sie so viel, dass Sie ein Problem haben?) – Ich nicht.

Noch eines möchte ich hier sagen, weil ich gebürtiger Kärntner bin: Frau Justizminister Berger! Sie mögen zwar ein lang gedientes SPÖ-Mitglied sein, jedoch sollten Sie zu­erst darüber nachdenken, wie Sie Herrn Elsner nach Österreich zurückbringen, bevor Sie über die Amtsenthebung eines verdienten Landeshauptmannes überhaupt nach­denken! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Eine Ungeheuerlichkeit!)

Herr Bundeskanzler! Viel Beifall haben Sie mit diesem Regierungsstart noch nicht geangelt. (Abg. Kurt Eder: Aber Sie auch nicht!) Parteiaustritte und Demonstrationen sind auch nichts Erfreuliches. (Abg. Parnigoni: Herr Schalle! Sie schallen falsch!) Im Sinne Österreichs hoffe ich aber, dass Ihr Koalitionspartner den in den letzten Jahren eingeschlagenen Weg zum Wohl Österreichs fortsetzt und sich nicht an Ihren Lippenbekenntnissen orientiert. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Berger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Ministerin.

 


19.11.57

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete zu diesem Hohen Haus! (Abg. Ing. Westenthaler: ... für die Demokratie, Frau Justizministerin!) Einen ersten Schwerpunkt in meiner Tätigkeit wird die Reform des Strafverfahrenrechts bilden müssen. Dies folgt schon aus dem Umstand, dass mit 1. Jänner 2008 die im Herbst 2004 beschlossene, umfassende Neuordnung des Vorverfahrensrechts in Kraft treten wird. Damit dies reibungslos geschehen kann, sind noch umfangreiche organisatorische Maßnahmen – etwa zur präzisen Klärung der Arbeitsteilung und der Kooperation von Polizei und Staats­anwalt­schaften, im Bereich der Personalentwicklung und der Schulung –, aber auch gering­fügige legistische Anpassungen zur Harmonisierung des Ermittlungsverfahrens not­wendig. Erst wenn dieser große Schritt genommen ist, werden wir mit der Neu­gestaltung des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens beginnen können.

Im Kontext des Strafverfahrens, aber natürlich auch weit darüber hinaus, sind mir die Rechte der Opfer von Straftaten ein besonderes persönliches Anliegen. Die Entwick­lung einer opfergerechten Strafjustiz ist eine der erstrangigen aktuellen Herausfor­derungen für die Justiz. Innerhalb der letzten Jahre ist uns ja bewusst geworden, was die Strafjustiz den Opfern schuldet und dass Strafverfahren zuweilen nicht bloß dem Opfer vieles schuldig bleiben, sondern tatsächlich die Lage des Opfers oft noch verschlechtern.

Die Strafjustiz muss es Opfern ermöglichen, zu erleben, dass ihr Anspruch auf eine gerechte Reaktion auf das von ihnen erlittene Unrecht ernst genommen wird, und zudem mit Opfern schonend umgehen, um weitere Viktimisierungen und Traumatisie­rungen zu vermeiden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Auf der rechtlichen Ebene setzt hier das neue Vorverfahrensrecht wichtige und sehr dankenswerte Akzente.

 


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