Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 214

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Es geht uns um Chancengerechtigkeit und Fairness gegenüber Frauen. Chancen­gerechtigkeit – das ist nicht irgendein Privileg oder eine Gnade, die Frauen erhalten, sondern das ist ein Recht, das Frauen haben. Daher sollten wir uns darum bemühen, dass wir Frauen alle Möglichkeiten schaffen, dass sie ihr Leben so führen können, wie es ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Ich kann Ihnen ver­sichern: Frauen wollen von uns keine Vorschriften. Sie wollen von uns auch nicht bevormundet oder belehrt werden, und sie wollen keine Politik, die ihnen Vorschriften macht, sondern was sie wollen ist, sich entfalten zu können und unabhängig leben zu können. Und das ist eigentlich unsere Aufgabe, den Frauen diese Wahlmöglichkeiten auch zu geben und die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Ich freue mich auf diese Aufgabe so, weil die heutigen Reden zur Regierungs­erklä­rung, also die Teile, die wir gehört haben, ja gezeigt haben, dass wir starke Verbündete haben, also in der Justizministerin, die die Frage des Zusammenlebens und einer modernen Familienreform, wo keine Form des Zusammenlebens diskriminiert werden soll, angesprochen hat, aber auch in der Gesundheitsministerin, die von der Vielfalt des Zusammenlebens gesprochen hat. Das macht mir Mut und Freude. Ich glaube, auf diesem Weg und mit diesen Verbündeten werden wir in der Frauenpolitik tatsächlich erfolgreich sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Ich möchte die drei für mich wesentlichsten Bereiche vielleicht kurz skizzieren, die wir auch im Arbeitsübereinkommen festgehalten haben:

Erstens: die Bekämpfung der Armut. Die Armut ist weiblich, die Mehrheit der Bevölke­rung ist weiblich, und trotzdem wissen wir, dass in den wichtigen gesellschaftlichen Bereichen Frauen noch immer in der Minderheit sind. In der Regel haben es die Frauen auf dem Arbeitsmarkt schwerer, und sie verfügen in der Regel auch über weniger Geld. Frauen haben die niedrigeren Einkommen, in der Folge die niedrigeren Pensionen und sind daher auch häufiger von Armut betroffen.

Und was mir so wichtig ist, ist, zu betonen, dass das kein Naturgesetz ist. Das muss nicht so sein. Und unsere Aufgabe in den nächsten vier Jahren wird es sein, daran auch etwas zu ändern. Denn wer hätte sich bis vor kurzem vorgestellt, dass wir es mit einer Mindestpension und der Erhöhung auf 726 € schaffen, dass 150 000 Frauen aus der Armutsgefährdung geholt werden? Das ist ein ganz wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Frauenarmut. Wer hätte sich vor einigen Monaten oder vor einem Jahr noch gedacht, dass wir zu einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in Öster­reich kommen? Gerade Frauen werden dadurch vor Armut in Schutz genommen. Und wer hätte sich gedacht, dass die Sozialpartner gemeinsam den Vorschlag machen: ja, ein Generalkollektivvertrag, 1 000 € Mindestlohn. Und genau davon werden die Frauen profitieren. Wir werden ein Stück der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen dadurch schließen können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der zweite mir so wesentliche Punkt ist die tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das beste Instrument gegen Armut ist ja Beschäftigung und Einkommen. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie brauchen wir Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Bedürfnissen der Mütter, der Väter und der Kinder auch tatsächlich gerecht wer­den. Und ich freue mich, dass heute alle die Flexibilisierung des Kindergeldes begrüßt haben, dass wir den Familien die Wahlmöglichkeit geben, wenn sie kürzer zu Hause sind, dass sie einen höheren Kindergeldbezug bekommen, nämlich 800 €, und wenn sie länger zu Hause sind, dann die 436 €. Das haben heute alle begrüßt, es war aber ein hartes Ringes. Es macht nichts – wir haben uns durchgesetzt, und das ist gut, weil es für die Familien in Österreich gut ist. Und darüber freue ich mich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


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