4. Forschung,
Technologie, Infrastruktur Seite 56
5. Ländlicher
Raum, Energie, Umwelt Seite 69
6. Bildung,
Wissenschaft Seite 85
7. Soziale
Herausforderungen, Gesundheit, Seite 103
8. Familie, Frauen,
Jugend Seite 126
9. Innere Sicherheit,
Integration, Seite 134
10. Justiz Seite 144
11. Medien, Kunst,
Kultur, Sport Seite 153
12. Finanzen Seite 163
Präambel
Die
Sozialdemokratische Partei Österreichs und die Österreichische
Volksparteischließen dieses Arbeitsübereinkommen mit dem Ziel,
eine gemeinsame Bundesregierung auf der Basis der Inhalte dieses
Übereinkommens für die XXIII. Gesetzgebungsperiode zu bilden.
Auf Basis des bisher
Erreichten soll aufgebaut und weitere Verbesserungen für die Bürgerinnen
und Bürger umgesetzt werden. Weitere Offensiven für das Wachstum der
Wirtschaft mit dem Ziel der Vollbeschäftigung bis 2010 erfordern
zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes im
internationalen Vergleich und die Fortsetzung einersoliden Haushaltspolitik mit
dem Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes über den Konjunkturzyklus. Ein
weiterer Schwerpunkt wird die Weiterentwicklung des österreichischen
Sozial- und Gesundheitssystems sein, die durch eine Strategie der Armutsbekämpfung
ergänzt wird. Eine offensive Bildungs- und Forschungspolitik ist Voraussetzung
zur Bewältigung der internationalen Wettbewerbsherausforderungen. Die
Förderung eines offenen und lebendigen Kunst- und Kulturlebens wird einbesonderes
Anliegen der Bundesregierung sein. Die hohe Lebens- und Umweltqualität in
Österreich soll erhalten werden. Ein höchst mögliches Maß
an innerer und äußerer Sicherheit zum Schutz der Bürger steht
im Mittelpunkt der Regierungsarbeit. Durch eine Staats- und Verwaltungsreform
soll auch die innere Struktur der Republik in Bund, Ländern und Gemeinden
an die neuen Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Die
fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich („pacta sunt
servanda“) steht außer Streit. Daher werden internationale Abkommen,
europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge –ob hoheitlich
oder im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgeschlossen – außer
Streit gestellt.
Die Mitwirkung
Österreichs in der Europäischen Union soll den Interessen unseres Landes,
seiner Bürgerinnen und Bürger, dienen und einen Beitrag zum Gelingen
des Europäischen Einigungsprozesses darstellen. Österreich wird sich
aktiv an der Weiterentwicklung der Union, durch volle Teilnahme an der
Integration in politischer, wirtschaftlicher, sozialer sowie außen- und
sicherheitspolitischer Hinsicht beteiligen. In den Beziehungen zu anderen
Staaten und durch die Mitarbeit in Internationalen Organisationen,
beispielsweise den Vereinten Nationen, bezweckt die österreichische Regierung
ein Höchstmaß an internationaler Zusammenarbeit undden Erhalt des
Friedens als oberstes Ziel.
Parlamentarische Vorgangsweise
Grundsätzlich
werden die beiden Regierungsparteien ihre Anliegen auf Basis des Regierungsprogramms
gemeinsam in Regierung und Parlament vertreten.
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