Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 239

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Präambel

Die Sozialdemokratische Partei Österreichs und die Österreichische Volkspartei­schließen dieses Arbeitsübereinkommen mit dem Ziel, eine gemeinsame Bundes­regierung auf der Basis der Inhalte dieses Übereinkommens für die XXIII. Gesetz­gebungsperiode zu bilden.

Auf Basis des bisher Erreichten soll aufgebaut und weitere Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden. Weitere Offensiven für das Wachstum der Wirtschaft mit dem Ziel der Vollbeschäftigung bis 2010 erfordern zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes im internationalen Vergleich und die Fortsetzung einersoliden Haushaltspolitik mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes über den Konjunktur­zyklus. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Weiterentwicklung des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems sein, die durch eine Strategie der Armutsbekämpfung ergänzt wird. Eine offensive Bildungs- und Forschungspolitik ist Voraussetzung zur Bewältigung der internationalen Wettbewerbsherausforderungen. Die Förderung eines offenen und lebendigen Kunst- und Kulturlebens wird einbesonderes Anliegen der Bundesregierung sein. Die hohe Lebens- und Umweltqualität in Österreich soll erhalten werden. Ein höchst mögliches Maß an innerer und äußerer Sicherheit zum Schutz der Bürger steht im Mittelpunkt der Regierungsarbeit. Durch eine Staats- und Verwal­tungsreform soll auch die innere Struktur der Republik in Bund, Ländern und Gemeinden an die neuen Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich („pacta sunt servanda“) steht außer Streit. Daher werden internationale Abkommen, europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge –ob hoheitlich oder im Rahmen der Privatwirtschafts­verwaltung abgeschlossen – außer Streit gestellt.

Die Mitwirkung Österreichs in der Europäischen Union soll den Interessen unseres Landes, seiner Bürgerinnen und Bürger, dienen und einen Beitrag zum Gelingen des Europäischen Einigungsprozesses darstellen. Österreich wird sich aktiv an der Weiterentwicklung der Union, durch volle Teilnahme an der Integration in politischer, wirtschaftlicher, sozialer sowie außen- und sicherheitspolitischer Hinsicht beteiligen. In den Beziehungen zu anderen Staaten und durch die Mitarbeit in Internationalen Organisationen, beispielsweise den Vereinten Nationen, bezweckt die österreichische Regierung ein Höchstmaß an internationaler Zusammenarbeit undden Erhalt des Friedens als oberstes Ziel.

Parlamentarische Vorgangsweise

Grundsätzlich werden die beiden Regierungsparteien ihre Anliegen auf Basis des Regierungsprogramms gemeinsam in Regierung und Parlament vertreten.

 


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