Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 240

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Regierungsvorlagen werden im Parlament zügig behandelt und beschlossen; bei der Erstellung des Zeitplans ist für eine ausreichende Zeit für die Begutachtung und allfällige Abstimmung mit den Ländern sowie für eine gründliche parlamentarische Beratung mit den Oppositionsparteien zu sorgen.

Neben gemeinsamen parlamentarischen Initiativen kann jede Regierungspartei eigene parlamentarische Gesetzesinitiativen setzen. Zuvor sind diese möglichst eine Woche vorher dem anderen Regierungspartner mitzuteilen und mit ihm Verhandlungen mit dem Ziel einer gemeinsamen Einbringung zu führen.

Jede Regierungspartei stimmt Anträgen für parlamentarische Enqueten und Enquete-Kom­missionen, die vom Regierungspartner vorgeschlagen werden, nach vorherigen Verhandlungen spätestens in der zweiten auf die Einbringung folgenden Haupt­ausschuss-Sitzung zu.

Die beiden Regierungsparteien suchen auf Basis des Regierungsprogramms den Dialog mit allen im Parlament vertretenen Parteien. Dazu gehört auch, dass über deren Vorschläge sachlich und konstruktiv beraten wird und allenfalls – sofern sich beide Regierungsparteien darauf verständigen - eine Beschlussfassung erfolgt. Berichte der Bundesregierung sind entsprechend einem mit den Oppositionsparteien zu vereinbarenden Schlüssel im Plenum zu beraten.

Alle parlamentarischen Entscheidungen, insbesondere auch in Geschäftsordnungs­fragen, sind von den beiden Klubobmännern zeitgerecht aufeinander abzustimmen, damit es zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommt. Untersuchungsausschüsse sind ihrem Arbeitsauftrag verpflichtet.

Österreich – Partner in Europa und der Welt

1. Für ein starkes, soziales und modernes Europa

Europa muss den Bürgern nützen und sie schützen. Die Bundesregierung setzt sichdaher für ein starkes, geeintes Europa ein. Dazu zählen:

die Vertiefung der Wertegemeinschaft und Stärkung des Europäischen Lebensmodells mit seiner ausgeprägten sozialen Dimension: Erhaltung und Respekt der europäischen Vielfalt, Ausgleich von sozialer Sicherheit, wirtschaftlicher Dynamik und Nachhaltigkeit;

der Ausbau der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas und solidarische Beiträge bei gemeinsamen EU-Missionen;

mehr Europa im Bereich Sicherheit, Justiz und Inneres. Mehr europäische Zusam­menarbeit im Bereich der Migration (Rückübernahmeabkommen, Datenaustausch) und eine faire Verteilung der Verantwortung bei Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern; verbesserte grenzüberschreitende Polizei-Zusammenarbeit;

im Energiebereich verstärkte Koordination unter den europäischen Partnern.

Europa braucht mehr Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der Energieres­sourcen, den Ausbau erneuerbarer Energieträger und strikteste Sicherheitsstandards bei Nuklearenergie. Die Bundesregierung wird sich für neue Initiativen im Bereich der nachhaltigen Energiepolitik einsetzen, insbesondere auch mit dem Ziel einer substan­tiellen Verringerung der Abhängigkeit Europas von der Nuklearenergie;

die Schließung noch bestehender Lücken im europäischen Binnenmarkt.

Die Stärkung des Vertrauens der Österreicherinnen und Österreicher in das euro­päische Projekt ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Sie wird zu diesem Zweck verstärkt neue Wege der Vermittlung suchen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite