Regierungsvorlagen
werden im Parlament zügig behandelt und beschlossen; bei der Erstellung
des Zeitplans ist für eine ausreichende Zeit für die Begutachtung und
allfällige Abstimmung mit den Ländern sowie für eine
gründliche parlamentarische Beratung mit den Oppositionsparteien zu
sorgen.
Neben gemeinsamen
parlamentarischen Initiativen kann jede Regierungspartei eigene
parlamentarische Gesetzesinitiativen setzen. Zuvor sind diese möglichst
eine Woche vorher dem anderen Regierungspartner mitzuteilen und mit ihm Verhandlungen
mit dem Ziel einer gemeinsamen Einbringung zu führen.
Jede Regierungspartei
stimmt Anträgen für parlamentarische Enqueten und Enquete-Kommissionen,
die vom Regierungspartner vorgeschlagen werden, nach vorherigen Verhandlungen
spätestens in der zweiten auf die Einbringung folgenden Hauptausschuss-Sitzung
zu.
Die beiden
Regierungsparteien suchen auf Basis des Regierungsprogramms den Dialog mit
allen im Parlament vertretenen Parteien. Dazu gehört auch, dass über deren
Vorschläge sachlich und konstruktiv beraten wird und allenfalls –
sofern sich beide Regierungsparteien darauf verständigen - eine
Beschlussfassung erfolgt. Berichte der Bundesregierung sind entsprechend einem
mit den Oppositionsparteien zu vereinbarenden Schlüssel im Plenum zu beraten.
Alle parlamentarischen
Entscheidungen, insbesondere auch in Geschäftsordnungsfragen, sind
von den beiden Klubobmännern zeitgerecht aufeinander abzustimmen, damit es
zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommt. Untersuchungsausschüsse sind
ihrem Arbeitsauftrag verpflichtet.
Österreich – Partner in Europa und der Welt
1. Für ein starkes, soziales und modernes Europa
Europa muss den
Bürgern nützen und sie schützen. Die Bundesregierung setzt sichdaher
für ein starkes, geeintes Europa ein. Dazu zählen:
die Vertiefung der
Wertegemeinschaft und Stärkung des Europäischen Lebensmodells mit
seiner ausgeprägten sozialen Dimension: Erhaltung und Respekt der
europäischen Vielfalt, Ausgleich von sozialer Sicherheit, wirtschaftlicher
Dynamik und Nachhaltigkeit;
der Ausbau der
gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas und solidarische
Beiträge bei gemeinsamen EU-Missionen;
mehr Europa im Bereich
Sicherheit, Justiz und Inneres. Mehr europäische Zusammenarbeit im
Bereich der Migration (Rückübernahmeabkommen, Datenaustausch) und
eine faire Verteilung der Verantwortung bei Aufnahme und Betreuung von
Asylwerbern; verbesserte grenzüberschreitende Polizei-Zusammenarbeit;
im Energiebereich verstärkte Koordination unter den
europäischen Partnern.
Europa braucht mehr Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der Energieressourcen,
den Ausbau erneuerbarer Energieträger und strikteste Sicherheitsstandards
bei Nuklearenergie. Die Bundesregierung wird sich für neue Initiativen im
Bereich der nachhaltigen Energiepolitik einsetzen, insbesondere auch mit dem
Ziel einer substantiellen Verringerung der Abhängigkeit Europas von
der Nuklearenergie;
die Schließung noch bestehender Lücken im europäischen
Binnenmarkt.
Die Stärkung des
Vertrauens der Österreicherinnen und Österreicher in das europäische
Projekt ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Sie wird zu diesem
Zweck verstärkt neue Wege der Vermittlung suchen.
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