Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 241

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Ziel ist es, das Europabewusstsein der Bürger neu zu beleben und so die Akzeptanz für das europäische Einigungswerk in Österreich entscheidend zu stärken.

Außen- und Europapolitik sind untrennbar miteinander verwoben, daher wird insofern die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bundeskanzleramt und Außenministerium nicht verändert. Ziel ist es, die optimale Durchsetzung österreichischer Interessen durch größtmögliche Kohärenz und Effizienz zu garantieren.

2. Wiedervereinigung Europas

Die Bundesregierung bekennt sich zum Friedensprojekt Europa. Die Beziehungen zu allen Nachbarstaaten sind so eng und dicht wie nie zuvor. Die Bundesregierung setzt sich für eine verstärkte gezielte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern ein. Wir werden eine aktive Nachbarschaftspolitik sowohl bilateral als auch innerhalb der EU im Format der „Regionalen Partnerschaft“ (das sind neben Österreich die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, die Slowakei und Slowenien) als auch im Zusammenhang mit Fragen des West-Balkans führen. Die Bundesregierung wird darauf achten, dass der Erweiterungs­prozess unter voller Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der EU sorgfältig und umsichtig gestaltet wird. Die europäische Integration ist ohne die Länder des Westbalkan unvollständig. Sie alle haben eine Beitrittsperspektive:

Entsprechend den Bedürfnissen des heimischen Arbeitsmarkts werden die in den Beitrittsverträgen mit den am 1. Mai 2004 beigetretenen Staaten sowie mit Bulgarien und Rumänien vorgesehenen Auflagen und Schutzmaßnahmen angewendet;

Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien wird die Donau im Wesentlichen zu einem Binnenfluss der Europäischen Union. Das Potenzial dieses Flusses, nicht nur als Transportarterie, sondern auch in den Bereichen Kultur, Umwelt, Tourismus, gilt es in umfassender Form zu beleben;

Die EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien werden zielstrebig fortgeführt und möglichst früh abgeschlossen;

Ein gezieltes und zugleich behutsames Heranführen der Türkei und ihrer Bevölkerung an europäische Werte und Standards ist im Interesse aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Österreich hat durchgesetzt, dass die Verhandlungen mit der Türkei einen offenen Ausgang haben. Wir setzen uns für ein schrittweises Vorgehen zunächst mit dem Ziel einer maßgeschneiderten türkisch-europäischen Gemeinschaft ein. Die österreichischen Bürger werden bei Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses mit Beitrittsziel jedenfalls in einer Volksabstimmung das letzte Wort haben. Mit Hilfe der Europäischen Nachbarschaftspolitik der EU sind die Anrainerstaaten der Union, Ukraine und Moldau, an europäische Werte und Standards weitestmöglich heran­zuführen. Besonderes Augenmerk ist der besonderen Bedeutung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland zu widmen. Eine aktive und offene Politik ist gegenüber jenen Staaten auf unserem Kontinent zu führen, die mit der Europäischen Union in einem jeweils spezifisch engen Verhältnis stehen, wie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island.

3. Reform der EU-Institutionen

Wir werden an der Zukunft des europäischen Friedensprojekts in allen Politikbereichen weiter aktiv und gleichberechtigt mitwirken.

Die Bundesregierung hält den durch den Nationalrat im Jahr 2005 genehmigten Ver­fassungsvertrag für eine ausgewogene und weiterführende Grundlage, um die Handlungsfähigkeit Europas auch in Zukunft zu sichern. Wir werden uns aktiv an einer auf dieser aufbauenden Diskussion beteiligen. Die Bundesregierung setzt sich jeden­falls für ein „Europa der konkreten Projekte“ sowie für eine effizientere und


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