Ziel ist es, das Europabewusstsein
der Bürger neu zu beleben und so die Akzeptanz für das europäische
Einigungswerk in Österreich entscheidend zu stärken.
Außen- und
Europapolitik sind untrennbar miteinander verwoben, daher wird insofern die
Verteilung der Kompetenzen zwischen Bundeskanzleramt und Außenministerium
nicht verändert. Ziel ist es, die optimale Durchsetzung
österreichischer Interessen durch größtmögliche
Kohärenz und Effizienz zu garantieren.
2. Wiedervereinigung Europas
Die Bundesregierung
bekennt sich zum Friedensprojekt Europa. Die Beziehungen zu allen
Nachbarstaaten sind so eng und dicht wie nie zuvor. Die Bundesregierung setzt
sich für eine verstärkte gezielte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern
ein. Wir werden eine aktive Nachbarschaftspolitik sowohl bilateral als auch
innerhalb der EU im Format der „Regionalen Partnerschaft“ (das sind
neben Österreich die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, die Slowakei
und Slowenien) als auch im Zusammenhang mit Fragen des
West-Balkans führen. Die Bundesregierung wird darauf achten, dass der Erweiterungsprozess
unter voller Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der EU
sorgfältig und umsichtig gestaltet wird. Die europäische Integration
ist ohne die Länder des Westbalkan unvollständig. Sie alle haben eine
Beitrittsperspektive:
Entsprechend den
Bedürfnissen des heimischen Arbeitsmarkts werden die in den Beitrittsverträgen
mit den am 1. Mai 2004 beigetretenen Staaten sowie mit Bulgarien und
Rumänien vorgesehenen Auflagen und Schutzmaßnahmen angewendet;
Mit dem Beitritt von
Bulgarien und Rumänien wird die Donau im Wesentlichen zu einem Binnenfluss
der Europäischen Union. Das Potenzial dieses Flusses, nicht nur als
Transportarterie, sondern auch in den Bereichen Kultur, Umwelt, Tourismus, gilt
es in umfassender Form zu beleben;
Die
EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien werden zielstrebig fortgeführt und möglichst
früh abgeschlossen;
Ein gezieltes und
zugleich behutsames Heranführen der Türkei und ihrer Bevölkerung
an europäische Werte und Standards ist im Interesse aller Mitgliedstaaten
der Europäischen Union. Österreich hat durchgesetzt, dass die
Verhandlungen mit der Türkei einen offenen Ausgang haben. Wir setzen uns
für ein schrittweises Vorgehen zunächst mit dem Ziel einer maßgeschneiderten
türkisch-europäischen Gemeinschaft ein. Die österreichischen
Bürger werden bei Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses mit Beitrittsziel
jedenfalls in einer Volksabstimmung das letzte Wort haben. Mit Hilfe der Europäischen
Nachbarschaftspolitik der EU sind die Anrainerstaaten der Union, Ukraine und
Moldau, an europäische Werte und Standards weitestmöglich heranzuführen.
Besonderes Augenmerk ist der besonderen Bedeutung der Beziehungen zwischen der
Europäischen Union und Russland zu widmen. Eine aktive und offene Politik
ist gegenüber jenen Staaten auf unserem Kontinent zu führen, die mit
der Europäischen Union in einem jeweils spezifisch engen Verhältnis stehen,
wie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island.
3. Reform der EU-Institutionen
Wir werden an der Zukunft des europäischen Friedensprojekts in
allen Politikbereichen weiter aktiv und gleichberechtigt mitwirken.
Die Bundesregierung hält den durch den Nationalrat im Jahr 2005 genehmigten Verfassungsvertrag für eine ausgewogene und weiterführende Grundlage, um die Handlungsfähigkeit Europas auch in Zukunft zu sichern. Wir werden uns aktiv an einer auf dieser aufbauenden Diskussion beteiligen. Die Bundesregierung setzt sich jedenfalls für ein „Europa der konkreten Projekte“ sowie für eine effizientere und
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