transparentere Nutzung der derzeit gültigen Verträge ein, um
die EU-Politik wieder bürgernäher zu machen.
Die EU soll nur jene
Aufgaben wahrnehmen, die wirklich besser gemeinschaftlich in Brüssel
gelöst werden können, sowie nationale Volksvertretungen stärker
einbinden (Subsidiarität).
4. Wirtschafts- und Währungsunion
Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für mehr
Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Sicherheit ist das Kernanliegen der
Bundesregierung. Sie wird daher die neu ausgerichtete Lissabon-Strategie
für Wachstum und Beschäftigung entschlossen umsetzen. Dies gilt
insbesondere für die unter österreichischem EU-Vorsitz vereinbarten
konkreten Zielsetzungen betreffend Jugendbeschäftigung, Unternehmensgründungen
und Förderung des Mittelstands. (z.B. bis 2010 jährlich Schaffung von
mindestens 2 Mio zusätzlichen Arbeitsplätzen; bis Ende 2007 soll
jedem arbeitslosen Schulabgänger innerhalb von 6 Mo. eine Arbeitsstelle,
Lehrstelle, Weiterbildung oder eine andere berufsvorbereitende Maßnahme
angeboten werden; bis 2010 Erreichung 3% Forschungsquote; bis 2007
„one-stop-shops“ für Unternehmensgründungen.)
Die Bundesregierung wird sich für die Schaffung gemeinsamer
EU-Mindeststandards in den Bereichen Beschäftigung und Soziales einsetzen.
Die Bundesregierung wird dafür eintreten, dass sich die EU, die
EU-Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf europäischer Ebene im
Interesse eines Abbaus der hohen Arbeitslosigkeit verstärkt koordinieren.
Für die
Wettbewerbsfähigkeit der EU sind Innovation und Forschung wichtige Zukunftsfaktoren.
Die Bundesregierung unterstützt deshalb die Schaffung eines Europäischen
Technologieinstituts (European Institute of Technology, EIT) als Netzwerk zur
Förderung von Spitzenleistungen in Forschung, Bildung und Innovation. Sie
bietet Österreich als Sitz des EIT-Sekretariats an und ist bereit,
dafüreinen angemessenen Beitrag zu Finanzierung und Infrastruktur zu
leisten.
Für die kommenden Jahre ist eine breit angelegte
Überprüfung des Finanzsystems der EU vorgesehen: Die Bundesregierung
setzt sich für den verantwortungsvollen Umgang mit europäischen
Steuergeldern und deshalb für ein sparsames EU-Budget, die Optimierung der
Rückflüsse nach Österreich und eine langfristige Lösung in
der EU-Eigenmittelfrage ein.
In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung für besondere
Schwerpunkte in den Bereichen Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. Förderung
zukunftsfähiger Projekte (Forschung und Entwicklung) eintreten. Kein „Förder-Euro“
darf in Brüssel liegen gelassen werden. Österreich soll weiterhin
eine Spitzenposition bei der Entwicklung des ländlichen Raums einnehmen.
Die Bundesregierung wird die österreichische Konsolidierungspolitik
in vollem Einklang mit den Vorgaben des reformierten Stabilitäts- und
Wachstumspakts der EU mit Nachdruck fortsetzen. Sie wird dabei insbesondere auf
die Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits und eine
nachhaltige Senkung der Schuldenquote unterden Wert der Maastricht-Kriterien
achten.
Die Bundesregierung wird in Fortsetzung ihrer bisherigen Initiativen im
Rahmen der europäischen Institutionen die Durchführbarkeit der auf
einer Mindestbasis bzw. einer EU-weiten Steuer wie z.B. einer
Devisentransaktionssteuer überprüfen und sich für einheitliche
Umsetzungsschritte – ohne die Lissabon-Ziele zu gefährden –
einsetzen.
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