Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 242

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transparentere Nutzung der derzeit gültigen Verträge ein, um die EU-Politik wieder bürgernäher zu machen.

Die EU soll nur jene Aufgaben wahrnehmen, die wirklich besser gemeinschaftlich in Brüssel gelöst werden können, sowie nationale Volksvertretungen stärker einbinden (Subsidiarität).

4. Wirtschafts- und Währungsunion

Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für mehr Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Sicherheit ist das Kernanliegen der Bundesregierung. Sie wird daher die neu ausgerichtete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung entschlossen umsetzen. Dies gilt insbesondere für die unter österreichischem EU-Vorsitz verein­barten konkreten Zielsetzungen betreffend Jugendbeschäftigung, Unterneh­mens­gründungen und Förderung des Mittelstands. (z.B. bis 2010 jährlich Schaffung von mindestens 2 Mio zusätzlichen Arbeitsplätzen; bis Ende 2007 soll jedem arbeitslosen Schulabgänger innerhalb von 6 Mo. eine Arbeitsstelle, Lehrstelle, Weiterbildung oder eine andere berufsvorbereitende Maßnahme angeboten werden; bis 2010 Erreichung 3% Forschungsquote; bis 2007 „one-stop-shops“ für Unternehmensgründungen.)

Die Bundesregierung wird sich für die Schaffung gemeinsamer EU-Mindeststandards in den Bereichen Beschäftigung und Soziales einsetzen. Die Bundesregierung wird dafür eintreten, dass sich die EU, die EU-Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf europäischer Ebene im Interesse eines Abbaus der hohen Arbeitslosigkeit verstärkt koordinieren.

Für die Wettbewerbsfähigkeit der EU sind Innovation und Forschung wichtige Zukunfts­faktoren. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die Schaffung eines Europäischen Technologieinstituts (European Institute of Technology, EIT) als Netzwerk zur Förderung von Spitzenleistungen in Forschung, Bildung und Innovation. Sie bietet Österreich als Sitz des EIT-Sekretariats an und ist bereit, dafüreinen angemessenen Beitrag zu Finanzierung und Infrastruktur zu leisten.

Für die kommenden Jahre ist eine breit angelegte Überprüfung des Finanzsystems der EU vorgesehen: Die Bundesregierung setzt sich für den verantwortungsvollen Umgang mit europäischen Steuergeldern und deshalb für ein sparsames EU-Budget, die Optimierung der Rückflüsse nach Österreich und eine langfristige Lösung in der EU-Eigenmittelfrage ein.

In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung für besondere Schwerpunkte in den Bereichen Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. Förderung zukunftsfähiger Projekte (Forschung und Entwicklung) eintreten. Kein „Förder-Euro“ darf in Brüssel liegen gelassen werden. Österreich soll weiterhin eine Spitzenposition bei der Entwicklung des ländlichen Raums einnehmen.

Die Bundesregierung wird die österreichische Konsolidierungspolitik in vollem Einklang mit den Vorgaben des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU mit Nachdruck fortsetzen. Sie wird dabei insbesondere auf die Rückführung des gesamt­staatlichen Defizits und eine nachhaltige Senkung der Schuldenquote unterden Wert der Maastricht-Kriterien achten.

Die Bundesregierung wird in Fortsetzung ihrer bisherigen Initiativen im Rahmen der europäischen Institutionen die Durchführbarkeit der auf einer Mindestbasis bzw. einer EU-weiten Steuer wie z.B. einer Devisentransaktionssteuer überprüfen und sich für einheitliche Umsetzungsschritte – ohne die Lissabon-Ziele zu gefährden – einsetzen.

 


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