Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 246

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Die Erfüllung der Solidaritätsleistungen im Rahmen der EU sind Bestandteil der österreichischen Friedenspolitik. Österreich wird sich daher aktiv an der Weiter­entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beteiligen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Erreichung des bestehenden EU-Planungsziels ("Headline Goal 2010“) unter besonderer Berücksichtigung derSicherstellung der raschen Reaktionsfähigkeit der EU.

Zugleich sind die EU-Instrumente für das zivile Krisenmanagement unter besonderer Berücksichtigung der EU-Planungsziele für 2008 auszubauen. In diesem Zusam­menhang wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die notwendigen organi­satorischen, rechtlichen und budgetären Vorkehrungen getroffen werden, um eine rasche Entsendung von österreichischen Experten und Expertinnen aus dem Polizei- und Justizwesen, der Zivilverwaltung sowie aus relevanten Nichtregierungs­organisa­tionen zu Einsätzen des zivilen Krisenmanagements sicherzustellen.

Entsendungen sollen – unabhängig ob sie militärische oder zivile Kräfte betreffen – entsprechend den Vorschlägen des Rechnungshofes (Reihe BUND, 2006/11) optimiert werden. Die EU kann durch ihre gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sehr wesentlich zur Stabilität und Sicherheit in Krisenregionen beitragen. Kriege oder Konflikte rauben den Menschen ihre Zukunftsperspektiven, erhöhter Auswanderungs­druck löst Flüchtlingsströme aus und verstärkt die Aktivitäten krimineller Organi­sationen.

Deshalb ist es wichtig, dass die EU – und in deren Rahmen auch Österreich – aktiv zur Sicherung des Friedens und der internationalen Stabilität beiträgt, wie dies in unter­schied­licher Form und mit verschiedenen Instrumenten vor allem auf dem Balkan, aber auch im Nahen Osten und Afrika bereits geschieht.

Zur Stabilisierung internationaler Krisenherde wird auch in Zukunft militärische Präsenz notwendig sein. Das Österreichische Bundesheer leistet mit seinen Friedenseinsätzen, aber auch bei der Bewältigung von Naturkatastrophen im In- und Ausland, besonders wertvolleArbeit.

Österreich hat sich bisher im internationalen Vergleich überdurchschnittlich an Unge­führten Friedensmissionen beteiligt und wird diese Tradition fortsetzen. In enger Zusammenarbeit mit den anderen neutralen und bündnisfreien Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden (PfP) wird sich Österreich überdies auch weiterhin aktiv an PfP-Aktivitäten beteiligen.

Die Bundesregierung garantiert die Handlungsfähigkeit des Österreichischen Bundes­heeres. Notwendig ist ein Bundesheer, das seine Aufgaben im Bereich der militärischen Landesverteidigung und zum Schutz der Souveränität und Neutralität erfüllen kann.

Das Bundesheer muss der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvoll zu Seite stehen und bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor atomaren, biologischen oder chemischen Bedrohungen ermöglichen. Das Bundesheer muss seine international geachteten Leistungen im Ausland für die Sicherung von Frieden und Stabilität weiter erbringen können.

Das Bundesheer braucht dazu ausreichend personelle Ressourcen, aber auch jene Organisation, Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung, die für moderne Armeen zur Bewältigung der Anforderungen des 21. Jahrhunderts bei optimalem Schutz der eingesetzten Soldaten und Soldatinnen notwendig sind. Die Miliz wird dabei weiterhin ein integraler Bestandteil der Einsatzorganisation des Bundesheeres sein.

 


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