Die Erfüllung der
Solidaritätsleistungen im Rahmen der EU sind Bestandteil der österreichischen
Friedenspolitik. Österreich wird sich daher aktiv an der Weiterentwicklung
der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beteiligen.
Ein Schwerpunkt dabei ist die Erreichung des bestehenden EU-Planungsziels
("Headline Goal 2010“) unter besonderer Berücksichtigung derSicherstellung
der raschen Reaktionsfähigkeit der EU.
Zugleich sind die
EU-Instrumente für das zivile Krisenmanagement unter besonderer Berücksichtigung
der EU-Planungsziele für 2008 auszubauen. In diesem Zusammenhang wird
die Bundesregierung dafür sorgen, dass die notwendigen organisatorischen,
rechtlichen und budgetären Vorkehrungen getroffen werden, um eine rasche
Entsendung von österreichischen Experten und Expertinnen aus dem Polizei-
und Justizwesen, der Zivilverwaltung sowie aus relevanten Nichtregierungsorganisationen
zu Einsätzen des zivilen Krisenmanagements sicherzustellen.
Entsendungen sollen
– unabhängig ob sie militärische oder zivile Kräfte
betreffen – entsprechend den Vorschlägen des Rechnungshofes (Reihe BUND,
2006/11) optimiert werden. Die EU kann durch ihre gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik sehr wesentlich zur Stabilität und
Sicherheit in Krisenregionen beitragen. Kriege oder Konflikte rauben den
Menschen ihre Zukunftsperspektiven, erhöhter Auswanderungsdruck
löst Flüchtlingsströme aus und verstärkt die
Aktivitäten krimineller Organisationen.
Deshalb ist es wichtig, dass die EU – und in deren Rahmen auch
Österreich – aktiv zur Sicherung des Friedens und der
internationalen Stabilität beiträgt, wie dies in unterschiedlicher
Form und mit verschiedenen Instrumenten vor allem auf dem Balkan, aber auch im
Nahen Osten und Afrika bereits geschieht.
Zur Stabilisierung internationaler Krisenherde wird auch in Zukunft
militärische Präsenz notwendig sein. Das Österreichische
Bundesheer leistet mit seinen Friedenseinsätzen, aber auch bei der
Bewältigung von Naturkatastrophen im In- und Ausland, besonders wertvolleArbeit.
Österreich hat sich bisher im internationalen Vergleich überdurchschnittlich
an Ungeführten Friedensmissionen beteiligt und wird diese Tradition
fortsetzen. In enger Zusammenarbeit mit den anderen neutralen und
bündnisfreien Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden
(PfP) wird sich Österreich überdies auch weiterhin aktiv an
PfP-Aktivitäten beteiligen.
Die Bundesregierung garantiert die Handlungsfähigkeit des
Österreichischen Bundesheeres. Notwendig ist ein Bundesheer, das
seine Aufgaben im Bereich der militärischen Landesverteidigung und zum
Schutz der Souveränität und Neutralität erfüllen kann.
Das Bundesheer muss der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvoll
zu Seite stehen und bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor atomaren,
biologischen oder chemischen Bedrohungen ermöglichen. Das Bundesheer muss
seine international geachteten Leistungen im Ausland für die Sicherung von
Frieden und Stabilität weiter erbringen können.
Das Bundesheer braucht dazu ausreichend personelle Ressourcen, aber auch
jene Organisation, Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung, die für
moderne Armeen zur Bewältigung der Anforderungen des 21. Jahrhunderts bei
optimalem Schutz der eingesetzten Soldaten und Soldatinnen notwendig sind. Die
Miliz wird dabei weiterhin ein integraler Bestandteil der Einsatzorganisation
des Bundesheeres sein.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite