I. Sicherheitspolitik
1. Die Teilstrategien
der Bundesministerien zur Sicherheitspolitik sind zu finalisieren und eine
staatliche Gesamtstrategie ist zu erstellen.
2. Weiterentwicklung
der ESVP durch Unterstützung der Bemühungen zur Verwirklichung
der in Art. 17 des EU-Vertrags aufgezeigten Möglichkeit einer gemeinsamen
europäischen Verteidigung, die nicht den besonderen Charakter der Sicherheits-
und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten berührt.
3. Fortführung
und Intensivierung der sicherheitspolitischen Information der Bevölkerung.
4. Weiterentwicklung
der Fähigkeiten und Kapazitäten zur Erstellung des strategischen
Lagebildes.
5. Teilnahme an
nationalen und internationalen Sicherheitsforschungsprogrammen.
6. Verbesserung und
Anpassung der Krisen- und Katastrophenunterstützungskapazitäten
in gesamtstaatlicher Hinsicht.
II. Reform BH 2010
Die Bundesregierung
bekennt sich zu den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission,
welche mit breitem politischen Konsens die Grundlagen für die Anpassung
des Österreichischen Bundesheeres an die Bedrohungen und Herausforderungen
des 21. Jahrhunderts erarbeitet hat, und wird diese weiter zügig umsetzen.
7. Für die
Umsetzung der gestellten Aufgaben werden dem Bundesministerium für Landesverteidigung
(BMLV) die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Reform ist
durch eine schrittweise Anpassung des Budgetvolumens so zu unterstützen,
dass die Anteile für Investitionen ein Drittel der Gesamtausgaben für
Militärische Landesverteidigung erreichen.
In diesem Zusammenhang
gilt der Grundsatz, dass für jeden einzelnen Bereich alle
Möglichkeiten interner Umschichtungen und Einsparungen berücksichtigt
werden. Unvorhergesehene Einsätze, die das Maß der geplanten
Vorsorgen übersteigen, sind gesondert zu finanzieren. Die aus dem Verkauf
von Liegenschaften erzielten Erlöse verbleiben zu 100% im BMLV.
8. Die Zentralstelle
des BMLV ist an das neue Bundesheer anzupassen. Fortsetzung der
Redimensionierung der Verwaltungs- und Behördenstrukturen nach den Grundsätzen
modernen Verwaltungsmanagements sowie Straffung der Grundorganisation durch
innerbetriebliche Optimierung und Implementierung innovativer Lösungen.
9. Die neuen Aufgaben
sind nur durch bestens ausgebildete Soldaten und Soldatinnen und
hochqualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zu bewältigen. Hiefür
sind entsprechende Vorsorgen zur Sicherstellung der erforderlichen Personalstärken
in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu treffen. In diesem Zusammenhang
sind alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung
und der Wirtschaft zur Attraktivierung des Soldatenberufes unter besonderer
Beachtung zeitlich befristeter Dienstverhältnisse auszuschöpfen. Die Maßnahmen
zur Abfederung sozialer Härten im Zuge der personellen Umschichtungen und
zur Erhöhung der Mobilität sind fortzusetzen.
10. Modernisierung und
Professionalisierung der Miliz im Rahmen der Umsetzung der Bundesheerreform.
Durch die Mitwirkung der Miliz, insbesondere auch durch Gestellung von
Experten und Expertinnen für Militärberatungen, Mitwirkung bei Demobilisierungen
usw., wird dem Bundesheer die Teilnahme an einem breiten Spektrum von
internationalen Einsätzen ermöglicht.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite