Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 247

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I. Sicherheitspolitik

1. Die Teilstrategien der Bundesministerien zur Sicherheitspolitik sind zu finalisieren und eine staatliche Gesamtstrategie ist zu erstellen.

2. Weiterentwicklung der ESVP durch Unterstützung der Bemühungen zur Verwirk­lichung der in Art. 17 des EU-Vertrags aufgezeigten Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung, die nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten berührt.

3. Fortführung und Intensivierung der sicherheitspolitischen Information der Bevöl­kerung.

4. Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Kapazitäten zur Erstellung des strategischen Lagebildes.

5. Teilnahme an nationalen und internationalen Sicherheitsforschungsprogrammen.

6. Verbesserung und Anpassung der Krisen- und Katastrophenunterstützungs­kapazitäten in gesamtstaatlicher Hinsicht.

II. Reform BH 2010

Die Bundesregierung bekennt sich zu den Empfehlungen der Bundesheer­reform­kommission, welche mit breitem politischen Konsens die Grundlagen für die Anpassung des Österreichischen Bundesheeres an die Bedrohungen und Herausfor­derungen des 21. Jahrhunderts erarbeitet hat, und wird diese weiter zügig umsetzen.

7. Für die Umsetzung der gestellten Aufgaben werden dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Reform ist durch eine schrittweise Anpassung des Budgetvolumens so zu unterstützen, dass die Anteile für Investitionen ein Drittel der Gesamtausgaben für Militärische Lan­desverteidigung erreichen.

In diesem Zusammenhang gilt der Grundsatz, dass für jeden einzelnen Bereich alle Möglichkeiten interner Umschichtungen und Einsparungen berücksichtigt werden. Unvorhergesehene Einsätze, die das Maß der geplanten Vorsorgen übersteigen, sind gesondert zu finanzieren. Die aus dem Verkauf von Liegenschaften erzielten Erlöse verbleiben zu 100% im BMLV.

8. Die Zentralstelle des BMLV ist an das neue Bundesheer anzupassen. Fortsetzung der Redimensionierung der Verwaltungs- und Behördenstrukturen nach den Grund­sätzen modernen Verwaltungsmanagements sowie Straffung der Grundorganisation durch innerbetriebliche Optimierung und Implementierung innovativer Lösungen.

9. Die neuen Aufgaben sind nur durch bestens ausgebildete Soldaten und Soldatinnen und hochqualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zu bewältigen. Hiefür sind entsprechende Vorsorgen zur Sicherstellung der erforderlichen Personalstärken in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu treffen. In diesem Zusammenhang sind alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft zur Attraktivierung des Soldatenberufes unter besonderer Beachtung zeitlich befristeter Dienstverhältnisse auszuschöpfen. Die Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten im Zuge der personellen Umschichtungen und zur Erhöhung der Mobilität sind fort­zusetzen.

10. Modernisierung und Professionalisierung der Miliz im Rahmen der Umsetzung der Bundesheerreform. Durch die Mitwirkung der Miliz, insbesondere auch durch Gestel­lung von Experten und Expertinnen für Militärberatungen, Mitwirkung bei Demo­bilisierungen usw., wird dem Bundesheer die Teilnahme an einem breiten Spektrum von internationalen Einsätzen ermöglicht.

 


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