III. Internationalität des Österreichischen Bundesheeres
11. Modifikation der
Freiwilligkeit für den Auslandseinsatz. Gem. den Empfehlungen der
Bundesheerreformkommission ist in der Bundesverfassung Vorsorge zu treffen, dass
künftig eintretende befristete und unbefristete Berufssoldaten und
–soldatinnen zu Auslandseinsätzen verpflichtet sind. Zeitlich befristete
Befreiungen aus sozialen Gründen sollen dabei möglich sein.
Für bereits im Dienststand befindliches Kaderpersonal sollte in
Weiterentwicklung des Anreizsystems für Kräfte für internationale
Operationen (KIOP)/ Kaderpräsenzeinheiten (KPE) der freiwillige Übertritt
in das Berufsmodell mit Verpflichtung zum Auslandseinsatz ermöglicht werden.
Alle Berufssoldaten und Berufssoldatinnen, die nicht vom Optionsrecht gebrauch
machen, sollen weiterhin auf freiwilliger Basis einen Auslandseinsatz absolvieren
können. Der Verfassungsgrundsatz, dass Soldaten im
Grundwehrdienst und Soldatinnen im Ausbildungsdienst ausschließlich auf
der Basis der Freiwilligkeitan Auslandseinsätzen teilnehmen können,
sollte aufrechterhalten werden.
12. Prüfung der
Rahmenbedingungen für die Teilnahme Österreichs an den EU-Gendarmeriekräften.
13. Steigerung der
Fähigkeiten zur raschen, strukturierten Einsetzbarkeit von Kräften zur
internationalen Krisenreaktion durch Kaderpräsenzkräfte
(Rahmenbrigade) im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben, insbesondere
Wahrnehmung der Verpflichtung im Rahmen des Battle-Group-Konzepts.
IV. Luftraumüberwachung
14. Österreich
wird - wie bisher - die sich aus der Neutralität und der völkerrechtlichern
Souveränität ergebende Verpflichtung zur Wahrung der Lufthoheit in
Form der aktiven und passiven Luftraumüberwachung, wie dies auch im Rahmen
der Bundesheer-Reformkommission als Aufgabe des Österreichischen Bundesheeres
definiert wurde, sicherstellen.
V. Wehrdienst
15. Die
Bundesregierung bekennt sich zur Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und
wird die gesetzliche Verkürzung des Wehrdienstes auf sechsMonate so rasch
wie möglich im Nationalrat vorlegen.
16. Fortsetzung der
Modernisierung der Ausbildungsabläufe für Offiziere und Unteroffiziere
sowie der bundesheereigenen Bildungseinrichtungen nach europäischen Standards
einschließlich notwendiger rechtlicher Anpassungen (z.B. Berufsreifeprüfungsgesetz).
17. Im Rahmen der Verwaltungsinnovation des Bundes sind die Initiativen
zur Evaluierung des Stellungs- und Ergänzungswesens fortzusetzen. Das gesamte
Ergänzungswesen ist in verfahrensmäßiger, struktureller
und ausrüstungsmäßiger Hinsicht zeitgemäß
anzupassen.
VI. Frauen im Bundesheer
18. Evaluierung des Dienstes von Frauen im Bundesheer
einschließlich der bisher getroffenen Attraktivierungsmaßnahmen.
VII. Katastrophenschutz
19. Steigerung der Fähigkeiten zu Assistenzeinsätzen im
Inland durch Erhöhung der Kaderpräsenz und Vorsorge für eine
entsprechende moderne Katastrophenschutzausrüstung.
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