Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 248

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III. Internationalität des Österreichischen Bundesheeres

11. Modifikation der Freiwilligkeit für den Auslandseinsatz. Gem. den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission ist in der Bundesverfassung Vorsorge zu treffen, dass künftig eintretende befristete und unbefristete Berufssoldaten und –soldatinnen zu Auslandseinsätzen verpflichtet sind. Zeitlich befristete Befreiungen aus sozialen Grün­den sollen dabei möglich sein. Für bereits im Dienststand befindliches Kaderpersonal sollte in Weiterentwicklung des Anreizsystems für Kräfte für internationale Operationen (KIOP)/ Kaderpräsenzeinheiten (KPE) der freiwillige Übertritt in das Berufsmodell mit Verpflichtung zum Auslandseinsatz ermöglicht werden. Alle Berufssoldaten und Berufssoldatinnen, die nicht vom Optionsrecht gebrauch machen, sollen weiterhin auf freiwilliger Basis einen Auslandseinsatz absolvieren können. Der Verfassungs­grund­satz, dass Soldaten im Grundwehrdienst und Soldatinnen im Ausbildungsdienst ausschließlich auf der Basis der Freiwilligkeitan Auslandseinsätzen teilnehmen können, sollte aufrechterhalten werden.

12. Prüfung der Rahmenbedingungen für die Teilnahme Österreichs an den EU-Gendarmeriekräften.

13. Steigerung der Fähigkeiten zur raschen, strukturierten Einsetzbarkeit von Kräften zur internationalen Krisenreaktion durch Kaderpräsenzkräfte (Rahmenbrigade) im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben, insbesondere Wahrnehmung der Ver­pflichtung im Rahmen des Battle-Group-Konzepts.

IV. Luftraumüberwachung

14. Österreich wird - wie bisher - die sich aus der Neutralität und der völkerrechtlichern Souveränität ergebende Verpflichtung zur Wahrung der Lufthoheit in Form der aktiven und passiven Luftraumüberwachung, wie dies auch im Rahmen der Bundesheer-Reformkommission als Aufgabe des Österreichischen Bundesheeres definiert wurde, sicherstellen.

V. Wehrdienst

15. Die Bundesregierung bekennt sich zur Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und wird die gesetzliche Verkürzung des Wehrdienstes auf sechsMonate so rasch wie möglich im Nationalrat vorlegen.

16. Fortsetzung der Modernisierung der Ausbildungsabläufe für Offiziere und Unter­offiziere sowie der bundesheereigenen Bildungseinrichtungen nach europäischen Stan­dards einschließlich notwendiger rechtlicher Anpassungen (z.B. Berufsreife­prüfungs­gesetz).

17. Im Rahmen der Verwaltungsinnovation des Bundes sind die Initiativen zur Evaluierung des Stellungs- und Ergänzungswesens fortzusetzen. Das gesamte Ergän­zungswesen ist in verfahrensmäßiger, struktureller und ausrüstungsmäßiger Hinsicht zeitgemäß anzupassen.

VI. Frauen im Bundesheer

18. Evaluierung des Dienstes von Frauen im Bundesheer einschließlich der bisher getroffenen Attraktivierungsmaßnahmen.

VII. Katastrophenschutz

19. Steigerung der Fähigkeiten zu Assistenzeinsätzen im Inland durch Erhöhung der Kaderpräsenz und Vorsorge für eine entsprechende moderne Katastrophen­schutz­ausrüstung.

 


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