VIII. Kompetenzen
20. Übertragung
der Zuständigkeit hinsichtlich der European Defence Agency (EDA) in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
IX. Beschaffung
21. Fortsetzung und
Intensivierung der Modernisierung der Ausrüstung (Transport, Aufklärung
etc.), um ein Höchstmaß an Schutz für die Bevölkerung
sowie die Soldaten und Soldatinnen zu gewährleisten. Dazu ist es unter
anderem erforderlich, innovative Finanzierungslösungen umzusetzen sowie
das Optimierungspotential im Bereich der Verwaltungsentwicklung voll
auszuschöpfen In diesem Zusammenhang ist das gesamte Beschaffungswesen neu
zu ordnen.
X. Förderung des Spitzensports im Heer
22. Die Förderung
des Spitzensports in den bestehenden Heeressportzentren stellt auch in Zukunft
einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Auftreten Österreichischer Sportler
bei internationalen Großsportveranstaltungen dar.
Staats- und Verwaltungsreform
Auf der Grundlage der
Arbeiten des Österreich-Konvents und des diesbezüglichen Besonderen
Ausschusses wird eine Verfassungsreform vorbereitet, die vor allem eine
zeitgemäße Grundrechtsreform, insbesondere soziale Grundrechte, eine
Neuordnung der Kompetenzen, den Ausbau des Rechtsschutzes und der demokratischen
Kontrollen, Verbesserungen im Wahlrecht, eine Stärkung der Länderautonomie
und der Rechtsstellung der Gemeinden, die verfassungsrechtliche Grundlagen
für eine Verwaltungsreform und nicht zuletzt eine Verfassungsbereinigung
umfasst. Zur Formulierung der notwendigen Rechtstexte wird beim Bundeskanzleramt
eine Expertengruppe eingerichtet, der von Seiten der SPÖ Dr. Kostelka
und Dr. Öhlinger, von Seiten der ÖVP Dr. Fiedler und Dr. Khol sowie
zwei Vertreter der Landeshauptleute-Konferenz angehören. Sie hat ihre
Vorschläge bis zum 30. Juni 2007 zu erstatten, auf deren Grundlage die
Beratungen im Parlament mit dem Ziel stattfinden, die Verfassungsreform
bis Ende des Jahres 2007 zu beschließen.
1. Grundrechtsreform
Es soll ein einheitlicher, übersichtlicher Grundrechtskatalog
geschaffen werden, in dem die derzeit zersplitterten Grundrechtsgarantien zusammengeführt
und in Übereinstimmung mit dem Grundrechtskatalog des Europa-Vertrages
weiter entwickelt werden.
Grundrechte sollen als echte Garantien, nicht als bloße
Deklarationen gestaltet werden.
Ziel der Grundrechte ist die Sicherung der Freiheit des Einzelnen und
der Menschenwürde. Die Garantie der Menschenwürde soll daher
ausdrücklich in den Grundrechtskatalog aufgenommen werden. Ferner
sollen insbesondere Garantien gegen die Diskriminierung aus Gründen des
Geschlechts, der Rasse, der sozialen oder ethnischen Herkunft, von
Behinderungen oder ausanderen Gründen (z.B. Alter, sexuelle Orientierung)
ausgebaut sowie Kinderrechte zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention
verankert werden.
Im Grundrechtskatalog sind entsprechend den Beratungen im Konvent
soziale Grundrechte zu verankern. Sozialpolitik ist grundsätzlich im Wege
der Gesetzgebung zu gestalten. Soziale Grundrechte bedürfen eines
besonderen, ihrer Natur angepassten Rechtsschutzsystems.
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