Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 249

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VIII. Kompetenzen

20. Übertragung der Zuständigkeit hinsichtlich der European Defence Agency (EDA) in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

IX. Beschaffung

21. Fortsetzung und Intensivierung der Modernisierung der Ausrüstung (Transport, Aufklärung etc.), um ein Höchstmaß an Schutz für die Bevölkerung sowie die Soldaten und Soldatinnen zu gewährleisten. Dazu ist es unter anderem erforderlich, innovative Finanzierungslösungen umzusetzen sowie das Optimierungspotential im Bereich der Verwaltungsentwicklung voll auszuschöpfen In diesem Zusammenhang ist das gesamte Beschaffungswesen neu zu ordnen.

X. Förderung des Spitzensports im Heer

22. Die Förderung des Spitzensports in den bestehenden Heeressportzentren stellt auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Auftreten Österreichischer Sportler bei internationalen Großsportveranstaltungen dar.

Staats- und Verwaltungsreform

Auf der Grundlage der Arbeiten des Österreich-Konvents und des diesbezüglichen Besonderen Ausschusses wird eine Verfassungsreform vorbereitet, die vor allem eine zeitgemäße Grundrechtsreform, insbesondere soziale Grundrechte, eine Neuordnung der Kompetenzen, den Ausbau des Rechtsschutzes und der demokratischen Kon­trollen, Verbesserungen im Wahlrecht, eine Stärkung der Länderautonomie und der Rechtsstellung der Gemeinden, die verfassungsrechtliche Grundlagen für eine Verwaltungsreform und nicht zuletzt eine Verfassungsbereinigung umfasst. Zur Formu­lierung der notwendigen Rechtstexte wird beim Bundeskanzleramt eine Experten­gruppe eingerichtet, der von Seiten der SPÖ Dr. Kostelka und Dr. Öhlinger, von Seiten der ÖVP Dr. Fiedler und Dr. Khol sowie zwei Vertreter der Landeshauptleute-Kon­ferenz angehören. Sie hat ihre Vorschläge bis zum 30. Juni 2007 zu erstatten, auf deren Grundlage die Beratungen im Parlament mit dem Ziel stattfinden, die Verfas­sungsreform bis Ende des Jahres 2007 zu beschließen.

1. Grundrechtsreform

Es soll ein einheitlicher, übersichtlicher Grundrechtskatalog geschaffen werden, in dem die derzeit zersplitterten Grundrechtsgarantien zusammengeführt und in Überein­stimmung mit dem Grundrechtskatalog des Europa-Vertrages weiter entwickelt werden.

Grundrechte sollen als echte Garantien, nicht als bloße Deklarationen gestaltet werden.

Ziel der Grundrechte ist die Sicherung der Freiheit des Einzelnen und der Menschen­würde. Die Garantie der Menschenwürde soll daher ausdrücklich in den Grundrechts­katalog aufgenommen werden. Ferner sollen insbesondere Garantien gegen die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der sozialen oder ethni­schen Herkunft, von Behinderungen oder ausanderen Gründen (z.B. Alter, sexuelle Orientierung) ausgebaut sowie Kinderrechte zur Umsetzung der Kinderrechts­kon­vention verankert werden.

Im Grundrechtskatalog sind entsprechend den Beratungen im Konvent soziale Grundrechte zu verankern. Sozialpolitik ist grundsätzlich im Wege der Gesetzgebung zu gestalten. Soziale Grundrechte bedürfen eines besonderen, ihrer Natur angepass­ten Rechtsschutzsystems.

 


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