Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 254

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10. Beseitigung der Doppelgleisigkeiten in der Schulverwaltung

Ziel ist die Schaffung einer einzigen Organisationseinheit für die Angelegenheiten der Schulverwaltung des Bundes und des Landes auf Landesebene unter der Leitung des Landeshauptmannes.

Das ist möglich durch die Einrichtung einer Landesbildungsdirektion, wobei das Bun­desland diese auch als Teil des Amtes der Landesregierung führen kann. Die Organisationsentscheidung steht den Bundesländern frei.

Über die Frage einer Übertragung von Kompetenzen im Bereich der Schulverwaltung und den Ersatz der Kollegialorgane berät die eingangs genannte Expertengruppe.

11. Öffentlicher Dienst

Für den öffentlichen Dienst des Bundes wird eine einheitliche Rechtsform geschaffen, wobei eine Neuverteilung der Lebensverdienstsumme anzustreben ist.

Dienstzeiten bei Einrichtungen der EU und sonstigen internationalen Organisationen sind vollständig anzurechnen.

Über die Frage von einheitlichen Besoldungsgrundsätzen für Bund, Länder und Gemeinden berät die eingangs genannte Expertengruppe.

Der Personalstand des Bundes wird unter Beachtung der, Ausgabenverantwortung und Aufgabenreform weiter konsolidiert. Personalfragen im Zusammenhang mit Reform­vorhaben der Bundesregierung werden im jeweiligen Sachzusammenhang beraten.

Eine Nebengebührenreform wird umgesetzt.

12. Verstärkte Bürgerorientierung

Effizienz, KundInnenorientierung und hohes Tempo bei Wahrung der Rechtssicherheit sind die wichtigsten Kriterien einer modernen Verwaltung.

Jede Behörde hat Standards für Erledigungen festzulegen, wobei die Raschheit und die Reduktion der Verfahrensdauer sowie die Qualität der Leistungserbringung durch die Anwendung von Qualitätsnormen wichtige Kriterien sind. Weiters soll es zu einem Ausbau des One-stop-shop-Prinzips kommen.

Die Gemeinden sind ein besonders wichtiger Partner bei der Umsetzung der e-government-Initiative, da sie den "Kunden" der Verwaltung am nächsten stehen und daher von der Zahl der Kontakte die bedeutendste Ebene darstellen. Grundsätzlich soll jeder Bürger bei jeder Gemeinde Zugang zu jeder Form von e-government auf Bun­des-, Landes- und Gemeindeebene haben.

Zur effizienten Umsetzung der e-government-Strategien sind daher in diesem Zusam­menhang gemeinsam mit den Ländern in der Plattform Digitales Österreich Fortschritte und Ergebnisse einem Monitoring zu unterziehen, um flächendeckend insbesondere in den Gemeinden über sichere elektronische Anlaufstellen zu verfügen und Verfahren durchgehend elektronisch abwickeln zu können.

Die neue österreichische Bundesregierung beabsichtigt im Zuge der Bemühungen um eine Reform der staatlichen Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, die einem Entstehen von Korruption entgegenwirken. In diesem Zusammenhang wird ein Code of conduct ressortübergreifend und in Abstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften erarbeitet

Jede Regierungspartei nominiert ein Regierungsmitglied zur Koordination von Verwal­tungsreform- und e-Government-Angelegenheiten

 


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