10. Beseitigung der Doppelgleisigkeiten in der Schulverwaltung
Ziel ist die Schaffung
einer einzigen Organisationseinheit für die Angelegenheiten der
Schulverwaltung des Bundes und des Landes auf Landesebene unter der Leitung des
Landeshauptmannes.
Das ist möglich
durch die Einrichtung einer Landesbildungsdirektion, wobei das Bundesland
diese auch als Teil des Amtes der Landesregierung führen kann. Die Organisationsentscheidung
steht den Bundesländern frei.
Über die Frage
einer Übertragung von Kompetenzen im Bereich der Schulverwaltung und den
Ersatz der Kollegialorgane berät die eingangs genannte Expertengruppe.
11. Öffentlicher Dienst
Für den
öffentlichen Dienst des Bundes wird eine einheitliche Rechtsform geschaffen,
wobei eine Neuverteilung der Lebensverdienstsumme anzustreben ist.
Dienstzeiten bei
Einrichtungen der EU und sonstigen internationalen Organisationen sind
vollständig anzurechnen.
Über die Frage
von einheitlichen Besoldungsgrundsätzen für Bund, Länder und Gemeinden
berät die eingangs genannte Expertengruppe.
Der Personalstand des
Bundes wird unter Beachtung der, Ausgabenverantwortung und Aufgabenreform
weiter konsolidiert. Personalfragen im Zusammenhang mit Reformvorhaben der
Bundesregierung werden im jeweiligen Sachzusammenhang beraten.
Eine
Nebengebührenreform wird umgesetzt.
12. Verstärkte Bürgerorientierung
Effizienz,
KundInnenorientierung und hohes Tempo bei Wahrung der Rechtssicherheit sind die
wichtigsten Kriterien einer modernen Verwaltung.
Jede Behörde hat
Standards für Erledigungen festzulegen, wobei die Raschheit und die
Reduktion der Verfahrensdauer sowie die Qualität der Leistungserbringung
durch die Anwendung von Qualitätsnormen wichtige Kriterien sind. Weiters
soll es zu einem Ausbau des One-stop-shop-Prinzips kommen.
Die Gemeinden sind ein
besonders wichtiger Partner bei der Umsetzung der e-government-Initiative, da
sie den "Kunden" der Verwaltung am nächsten stehen und daher von
der Zahl der Kontakte die bedeutendste Ebene darstellen. Grundsätzlich
soll jeder Bürger bei jeder Gemeinde
Zugang zu jeder Form von e-government auf Bundes-, Landes- und
Gemeindeebene haben.
Zur effizienten Umsetzung der e-government-Strategien sind daher in
diesem Zusammenhang gemeinsam mit den Ländern in der Plattform
Digitales Österreich Fortschritte und Ergebnisse einem Monitoring zu
unterziehen, um flächendeckend insbesondere in den Gemeinden über
sichere elektronische Anlaufstellen zu verfügen und Verfahren durchgehend
elektronisch abwickeln zu können.
Die neue österreichische Bundesregierung beabsichtigt im Zuge der Bemühungen
um eine Reform der staatlichen Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, die
einem Entstehen von Korruption entgegenwirken. In diesem Zusammenhang wird ein
Code of conduct ressortübergreifend und in Abstimmung mit den anderen
Gebietskörperschaften erarbeitet
Jede Regierungspartei
nominiert ein Regierungsmitglied zur Koordination von Verwaltungsreform-
und e-Government-Angelegenheiten
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