durchleuchten. Die
Überprüfung von Regelungen, die die Unternehmen mit Verwaltungskosten
belasten, nach dem „Standard-Kosten-Modell“ ist fortzusetzen und
auszuweiten und die Ergebnisse sind möglichst rasch umzusetzen.
Die heute bestehenden
Mitwirkungsrechte zwischen den Ministerien sollen weitestgehend durch eine
Informationsverpflichtung abgelöst werden.
Zur Kostenreduktion
ist bei Reformen auf den Grundsatz zu achten, dass dieAufgaben- und
Ausgabenverantwortung zusammenfällt und damit diejenigeEinheit, die
Maßnahmen beschließt, auch jene ist, die die Kosten dafür
zu tragen hat. Eine Kostenrechnung des Bundes für alle Verwaltungsbereiche
nach gleichen Grundsätzen ist anzustreben.
Effizienzsteigerungen
sind von der Umstellung von Einzel- auf Typengenehmigungen zu erwarten, das One
stop-Prinzip für die Wirtschaft(unter Wahrung des Rechtsschutzes)
sowie die weitestgehende Konzentration von Bewilligungs- und Kontrolltätigkeiten.
16. Mitwirkung EU
Zur Verbesserung der
Mitwirkung von National- und Bundesrat und Ländern an der Willensbildung
der EU erfolgt eine regelmäßige, aktuelle und aktiveInformation
durch die zuständigen Bundesminister
17. Verfassungsbereinigung
Zusammen mit der
ersten großen inhaltlichen Verfassungsnovelle ist eine Verfassungsbereinigung
auf Basis der Vorschläge des Ausschusses 2 des Österreichkonvents
und entsprechend den Vorarbeiten der dazu eingesetzten Arbeitsgruppe vorzunehmen.
Grundlage dieser
Verfassungsbereinigung soll über die Vereinbarung der Parteien im
Besonderen Ausschuss betreffend Staatsgrenzen undStaatsverträge hinaus
eine generelle Regelung der weisungsfreien Behörden sein. In Hinkunft
sollen Staatsverträge, die zur Selbstabänderung berechtigen, ohne
Verfassungsänderung beschlossen werden können. Nationalrat und Bundesrat
soll jedoch ein Vorbehaltsrecht eingeräumt werden.
In der
Bundesverfassung wird eine generelle Ermächtigung des einfachen Gesetzgebers
zur Weisungsfreistellung von Behörden vorgesehen. In dieser Ermächtigung
werden die für derartige Behörden geltenden Mindestanforderungen
betreffend den Rechtsschutz gegen ihre Entscheidungen, die politische
Verantwortung für ihre Entscheidungen und die parlamentarischen
Kontrollrechte festgelegt. Der Bestand der bereits eingerichteten
Rechtsschutzorgane wird verfassungsgesetzlich abgesichert.
Die Vertretung der
Bundesminister wird im Einvernehmen mit der Präsidentschaftskanzlei
vereinfacht.
Die Aufnahme eines
Katalogs der Grundprinzipien und von Grundsätzen(Staatszielen) am Beginn
der Verfassung ist anzustreben (insbesondere sozialer und liberaler
Rechtsstaat, Friedenspolitik, Atomfreiheit, BestandschutzWasserkraft und
Forst).
Ein weiteres Ziel der
Verfassungsreform in dieser Gesetzgebungsperiode wird die Schaffung eines
„relativen Inkorporationsgebotes“ sein, was einen
umfassenden Einbau
aller Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen erfordert. Dafür
gelten folgende Grundsätze:
Alle wesentlichen Bestimmungen sollen in der Stammurkunde der Verfassung zusammengeführt werden. Daneben soll es nur die in der Verfassung selbst ausdrücklich
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