Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 257

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genannten „Verfassungstrabanten“ sowie vorübergehend ein Verfassungsbegleitgesetz geben. Als Verfassungstrabanten sollen historisch bedeutsame Verfassungsgesetze Bestandteil der Bundesverfassung bleiben. Das Verfassungsbegleitgesetz soll Über­gangsbestimmungen sowie temporär noch nötige Vorschriften enthalten, selbst jedoch auch zeitlich befristet sein.

Die zahlreichen verstreuten Verfassungsbestimmungen sollen inkorporiert oder als Verfassungsrecht beseitigt werden.

Verfassungsänderungen sollen in Zukunft nur durch eine Änderung der Stammurkunde der Verfassung möglich sein. Verfassungsrang mit Ausnahme, der Verfassungs­trabanten soll es nicht mehr geben.

Die nähere Ausgestaltung politisch sensibler Bereiche materiellen Verfassungsrechts, dessen Grundsätze allein in der Bundesverfassung determiniert sind, soll durch „verfassungsausführende Bundesgesetze“ erfolgen, die selbst nicht formelles Verfas­sungsrecht sind, aber einer erhöhten Bestandskraft unterliegen („Zweidrittelgesetze“).

Um den Rechtszugang der BürgerInnen zu verbessern, ist zu prüfen, ob das Rechts­informationssystem des Bundes nach einer Überarbeitung im Sinne einer „per­manenten Wiederverlautbarung“ als authentische Rechtsquelle gestaltet werden kann.

Über die Fragen einer Präambel und einer Änderung des Legalitätsprinzips berät die eingangs genannte Expertengruppe.

Wirtschaft/Standort/Arbeit

Wirtschaftspolitik

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer sozialen und ökologisch nachhaltigen Marktwirtschaft mit fairem Wettbewerb. Die Bundesregierung unterstützt die zukünftige Entwicklung der Markwirtschaft. Sie soll unter fairen, geregelten Rahmenbedingungen, begleitet von bestens ausgebildeten Menschen, hervorragender Infrastruktur, funk­tionie­rendem Gemeinwesen, laufender Erneuerung der sozialen Systeme und sozialer Absicherung des/der Einzelnen, gerechter Beteiligung aller Menschen an der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts mit dem Ziel der Steigerung der Massen­kaufkraft, Ausbau der Bildung einschließlich des lebensbegleitenden Lernens, laufen­der Entfaltung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, besseren Arbeits­bedingungen und fairem Wettbewerb, der im Sinne einer sozial gerechten, innovativen Wettbewerbswirtschaft erfolgen. Ferner ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen durch das Prinzip der Universaldienste (wie z. B. bei der Telekommunikation) zu garantieren. Die Weiterentwicklung und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes im Rahmen der europäischen Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung – Lissabon-Prozess – ist ein erklärtes Ziel.

Wachstums- und Konjunkturpolitik

Eine effiziente Wachstums- und Konjunkturpolitik erfordert im Interesse von mehr Wachstum und mehr Beschäftigung einen ausgewogenen Mix aus ausgabenseitigen und steuerlichen Maßnahmen, wobei die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Maßnahmen setzen und Ziele verfolgen will:

Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur; Programm für Infrastrukturinvestitionen (Schiene, Straße, Energieversorgung, Kommunikationsnetze), ein Althaussanierungs­programm mit Schwerpunkt Energiesparen, ein Energieinfrastruktur-Ausbauprogramm inklusive Ausbau von umweltfreundlicher Energie und Nutzung der Energiespar­möglichkeiten,

 


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