genannten
„Verfassungstrabanten“ sowie vorübergehend ein Verfassungsbegleitgesetz
geben. Als Verfassungstrabanten sollen historisch bedeutsame Verfassungsgesetze
Bestandteil der Bundesverfassung bleiben. Das Verfassungsbegleitgesetz soll
Übergangsbestimmungen sowie temporär noch nötige
Vorschriften enthalten, selbst jedoch auch zeitlich befristet sein.
Die zahlreichen
verstreuten Verfassungsbestimmungen sollen inkorporiert oder als
Verfassungsrecht beseitigt werden.
Verfassungsänderungen
sollen in Zukunft nur durch eine Änderung der Stammurkunde der Verfassung
möglich sein. Verfassungsrang mit Ausnahme, der Verfassungstrabanten
soll es nicht mehr geben.
Die nähere
Ausgestaltung politisch sensibler Bereiche materiellen Verfassungsrechts,
dessen Grundsätze allein in der Bundesverfassung determiniert sind, soll
durch „verfassungsausführende Bundesgesetze“ erfolgen, die
selbst nicht formelles Verfassungsrecht sind, aber einer erhöhten Bestandskraft
unterliegen („Zweidrittelgesetze“).
Um den Rechtszugang
der BürgerInnen zu verbessern, ist zu prüfen, ob das Rechtsinformationssystem
des Bundes nach einer Überarbeitung im Sinne einer „permanenten
Wiederverlautbarung“ als authentische Rechtsquelle gestaltet werden kann.
Über die Fragen
einer Präambel und einer Änderung des Legalitätsprinzips berät
die eingangs genannte Expertengruppe.
Wirtschaft/Standort/Arbeit
Wirtschaftspolitik
Die Bundesregierung
bekennt sich zu einer sozialen und ökologisch nachhaltigen Marktwirtschaft
mit fairem Wettbewerb. Die Bundesregierung unterstützt die zukünftige
Entwicklung der Markwirtschaft. Sie soll unter fairen, geregelten Rahmenbedingungen,
begleitet von bestens ausgebildeten Menschen, hervorragender Infrastruktur,
funktionierendem Gemeinwesen, laufender Erneuerung der sozialen Systeme
und sozialer Absicherung des/der Einzelnen, gerechter Beteiligung aller
Menschen an der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts mit dem Ziel der
Steigerung der Massenkaufkraft, Ausbau der Bildung einschließlich
des lebensbegleitenden Lernens, laufender Entfaltung von Wissenschaft,
Forschung und Entwicklung, besseren Arbeitsbedingungen und fairem Wettbewerb,
der im Sinne einer sozial gerechten, innovativen Wettbewerbswirtschaft
erfolgen. Ferner ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung
mit erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen durch das
Prinzip der Universaldienste (wie z. B. bei der Telekommunikation) zu garantieren.
Die Weiterentwicklung und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes im Rahmen der europäischen
Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung – Lissabon-Prozess
– ist ein erklärtes Ziel.
Wachstums- und Konjunkturpolitik
Eine effiziente
Wachstums- und Konjunkturpolitik erfordert im Interesse von mehr Wachstum und
mehr Beschäftigung einen ausgewogenen Mix aus ausgabenseitigen und
steuerlichen Maßnahmen, wobei die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
insbesondere folgende Maßnahmen setzen und Ziele verfolgen will:
Ausbau und
Modernisierung der Infrastruktur; Programm für Infrastrukturinvestitionen
(Schiene, Straße, Energieversorgung, Kommunikationsnetze), ein Althaussanierungsprogramm
mit Schwerpunkt Energiesparen, ein Energieinfrastruktur-Ausbauprogramm
inklusive Ausbau von umweltfreundlicher Energie und Nutzung der Energiesparmöglichkeiten,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite