Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 260

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Die Förderrichtlinien sollen im Hinblick auf Innovation, auf die Beschäftigungswirkung und das Setzen von Wachstumsimpulsen überprüft werden.

Erleichterungen bei Betriebsübergaben:

durch one-stop-shops oder Agentur-Lösungen,

durch Korrekturen im Bereich des Anlagenrechts (Ausbau der Fristen für die Aktuali­sierung und Adaptierung der gewerblichen Anlagen anlässlich des Betriebsübergangs),

Das Mietrecht soll dahin gehend verbessert werden, dass Geschäftsmieten anlässlich eines Betriebsübergangs nicht über Gebühr angehoben werden können. In diesem Sinn sollen insbesondere Kleinbetriebe einen gewissen erweiterten Mietrechtsschutz erhalten.

Offensive für Jungunternehmer:

Kosten für Unternehmensgründer durch mehr Wettbewerb im Bereich der Freien Berufe (Notare, Rechtsanwälte) weiter senken und Prüfung der Einrichtung eines Stabilitätsfonds um jungen innovativen Unternehmen Risikokapital zur Verfügung zu stellen

One-Stop-Shop-Prinzip, das auch die Fördersysteme miteinbezieht;

ausreichendes Angebot an Gründerzentren bzw. Inkubatoren flächendeckend sicher­stellen;

öffentlich finanziertes Gründer-Coaching prüfen,

Beraterhaftung der WirtschaftstreuhänderInnen, NotarInnen und AnwältInnen aus­bauen bzw. verstärken;

die bestehenden Möglichkeiten einer Kapitalgarantie verstärkt nutzen.

Mikrofinanzierungen für Gründer/-innen zu geeigneten Konditionen durch Anpassung des Mikrokreditinstrumentariums sollen weiter ausgebaut werden. Dabei soll ins­besondere auch die Mikrokreditfazilität des europäischen Investitionsfonds EIF best­möglich in Anspruch genommen werden.

Ladenöffnung

Unter Beibehaltung der geltenden Bestimmungen betreffend die Sonntagsruhe soll die Ladenöffnung jedenfalls von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr, Samstag bis 18 Uhr möglich sein. Der wöchentliche Öffnungszeitenrahmen soll entsprechend einem Sozialpartnerkonsens auf 72 Stunden ausgeweitet werden. Die Neuordnung der Ladenöffnungszeiten soll spätestens am 1.1.2008 in Kraft treten.

Stärkung des Finanzstandortes

Die Bundesregierung will bestmögliche Rahmenbedingungen für den österreichischen Kapitalmarkt, insbesondere die erfolgreiche Wiener Börse sicherstellen, um die erfolg­reiche Expansion österreichischer Unternehmen in die Länder Mittel- und Osteuropas bestmöglich zu unterstützen.

Grundsätzliche Ziele sind:

eine Stärkung des österreichischen Kapitalmarktes als regionales Finanzzentrum,

eine breite, bedarfsgerechte Finanzierung der Investitionen, d.h. eine ausreichende Versorgung der Wirtschaft mit (Risiko-)Kapital,

starke Kernaktionäre und eine breite Streuung der Aktien,

eine effiziente Finanzmarktaufsicht und -regulierung,

 


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