Die
Förderrichtlinien sollen im Hinblick auf Innovation, auf die
Beschäftigungswirkung und das Setzen von Wachstumsimpulsen
überprüft werden.
Erleichterungen bei Betriebsübergaben:
durch one-stop-shops
oder Agentur-Lösungen,
durch Korrekturen im
Bereich des Anlagenrechts (Ausbau der Fristen für die Aktualisierung
und Adaptierung der gewerblichen Anlagen anlässlich des Betriebsübergangs),
Das Mietrecht soll
dahin gehend verbessert werden, dass Geschäftsmieten anlässlich eines
Betriebsübergangs nicht über Gebühr angehoben werden können.
In diesem Sinn sollen insbesondere Kleinbetriebe einen gewissen erweiterten
Mietrechtsschutz erhalten.
Offensive für Jungunternehmer:
Kosten für
Unternehmensgründer durch mehr Wettbewerb im Bereich der Freien Berufe
(Notare, Rechtsanwälte) weiter senken und Prüfung der Einrichtung
eines Stabilitätsfonds um jungen innovativen Unternehmen Risikokapital zur
Verfügung zu stellen
One-Stop-Shop-Prinzip,
das auch die Fördersysteme miteinbezieht;
ausreichendes Angebot
an Gründerzentren bzw. Inkubatoren flächendeckend sicherstellen;
öffentlich
finanziertes Gründer-Coaching prüfen,
Beraterhaftung der
WirtschaftstreuhänderInnen, NotarInnen und AnwältInnen ausbauen
bzw. verstärken;
die bestehenden
Möglichkeiten einer Kapitalgarantie verstärkt nutzen.
Mikrofinanzierungen
für Gründer/-innen zu geeigneten Konditionen durch Anpassung des
Mikrokreditinstrumentariums sollen weiter ausgebaut werden. Dabei soll insbesondere
auch die Mikrokreditfazilität des europäischen Investitionsfonds EIF
bestmöglich in Anspruch genommen werden.
Ladenöffnung
Unter Beibehaltung der
geltenden Bestimmungen betreffend die Sonntagsruhe soll die Ladenöffnung
jedenfalls von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr, Samstag bis 18 Uhr
möglich sein. Der wöchentliche Öffnungszeitenrahmen soll
entsprechend einem Sozialpartnerkonsens auf 72 Stunden ausgeweitet werden. Die
Neuordnung der Ladenöffnungszeiten soll spätestens am 1.1.2008 in
Kraft treten.
Stärkung des Finanzstandortes
Die Bundesregierung
will bestmögliche Rahmenbedingungen für den österreichischen
Kapitalmarkt, insbesondere die erfolgreiche Wiener Börse sicherstellen, um
die erfolgreiche Expansion österreichischer Unternehmen in die Länder
Mittel- und Osteuropas bestmöglich zu unterstützen.
Grundsätzliche
Ziele sind:
eine Stärkung des
österreichischen Kapitalmarktes als regionales Finanzzentrum,
eine breite,
bedarfsgerechte Finanzierung der Investitionen, d.h. eine ausreichende
Versorgung der Wirtschaft mit (Risiko-)Kapital,
starke
Kernaktionäre und eine breite Streuung der Aktien,
eine effiziente
Finanzmarktaufsicht und -regulierung,
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