Maßnahmen:
Ausarbeitung eines
LLL-Strategiepapiers (WIFI, BFI, LFI): Attraktivierung der Bildungskarenz,
Weiterbildung in Implacementstiftungen, Job-Rotation- Modelle und Qualifizierungsverbünde,
etc.
Regionalisierung der
Weiterbildung: Regionale Sozialpartner vernetzen Branchen, Betriebe und regionale
Institutionen und erarbeiten zielgruppenspezifische Strategien zur Beseitigung
von Weiterbildungshindernissen und leisten einen Beitrag zur Erhöhung
der Weiterbildungsbeteiligung (Lernende Region)
Reform und
Attraktivierung der Bildungskarenz: es bleibt bei notwendigem Einvernehmen
Arbeitgeber – Arbeitnehmer, Erleichterungen für Inanspruchnahme: nur
1 Jahr statt 3 Jahre Betriebszugehörigkeit,
Weiterbildungsgeld
– Höhe des fiktiven Arbeitslosengelds.
Förderung der
Weiterbildung für die Generation 40+
3) Ältere Arbeitnehmer
Ziel:
Nationales
Aktionsprogramm zur Hebung der Beschäftigungsquote und -fähigkeit der
Älteren (Lissabon-Ziel)
Maßnahmen:
Kundenfreundlicherer
Einsatz der Eingliederungsbeihilfe durch Eingliederungsbeihilfenschecks in
Kooperation mit dem AMS
Neuordnung der
Altersteilzeit-Regelung: nach Vorschlag der Sozialpartner bis Mitte 2007
Beratungs-,
Betreuungs- und Eingliederungsangebote für gesundheitlich gefährdete
oder beeinträchtigte ArbeitnehmerInnen systematisieren und bündeln
(Ziel: flächendeckendes Angebot).
AMS: Forcieren der
Zusammenarbeit mit privaten und gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern
speziell für die Personengruppe der älteren ArbeitnehmerInnen.
4) Aktive Arbeitsmarktpolitik
Ziele:
Fortführung der
AMS-Politik „Arbeitslose aktivieren, fördern und qualifizieren statt
verwalten“; Nachfragestimulierung.
Qualität der
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik einschließlich derVermittlung
verbessern.
Kundenzufriedenheit
(Arbeitgeber und Arbeitsuchende) erhöhen.
Maßnahmen:
Modernisierung und
Verbesserung der Arbeitsvermittlung und Betreuung:
Verstärkter
Einsatz des Prinzips der Einzelfall-Betreuung durch systematisches Case
Management, verstärkter Einsatz privater Anbieter unter Verwendung
erfolgsabhängiger Entgelte.
Senkung des Betreuungsschlüssels
für Gruppen schwervermittelbarer Arbeitssuchender.
Enge Verknüpfung
von privater und staatlicher Arbeitsvermittlung.
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