Fortführung des
Projekts „Der Jugend eine Chance“ durch das AMS.
Langzeitarbeitslose:
Beschäftigung bei privaten und gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern
forcieren.
Zumutbarkeitsbestimmungen:
Nach Abschluss der bis Sommer 2007 laufenden Evaluierung Modifizierung im
Hinblick auf Effizienz, Effektivität und österreichweite
Mobilität von Arbeitssuchenden bei weiterer Berücksichtigung von
Betreuungspflichten.
Bessere Abstimmung von
Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Sozialhilfe um Versorgungslücken
und Unterversorgung zu vermeiden; im Rahmen derbestehenden Finanzierungsstruktur.
Prüfung einer
Lohnnebenkostensenkung im Rahmen der nächsten Steuerreform
Überprüfung
von rechtlichen Hindernissen für Arbeitssuchende, die eine Weiterbildung
machen wollen, z.B. Abendstudium während Arbeitslosigkeit.
Evaluierung
Kombilohn-Modell für Problemgruppen am Arbeitsmarkt
5) Migration – Arbeitsmarktintegration –
Ausländerbeschäftigung
Ziele:
Vorbereitung des
österreichischen Arbeitsmarktes auf den Wegfall der Übergangsfristen.
Selektive Immigration
durch Schlüsselkräfte mit Bedarfsprüfung.
Maßnahmen:
Saisonniers: Vorrang
für EU-Angehörige ohne Freizügigkeit. Im Bereich der Landwirtschaft
soll nach dreijähriger Tätigkeit einer Person als Saisonier dieTätigkeitsdauer
ab dem vierten Jahr auf neun Monate verlängert werden.
Bilaterale Abkommen
zwischen den einzelnen Staaten: Während der Übergangsfristen sollten
bilaterale Beschäftigungsabkommen mit den neuen Mitgliedstaaten, vorrangig
mit den Nachbarstaaten, abgeschlossen werden.
Grenzüberschreitende
Kooperation der nationalen AMS, insbesondere in den Grenzregionen.
Schlüsselkräfte: Flexibilisierung innerhalb des bestehenden
Schlüsselkräfte- Kontingents. Bedarfsfeststellung durch Regierung,
Sozialpartner, AMS undWIFO für die jeweils nächsten 24 Monate.
Fachkräfte: Für Fachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten
ist in Branchen mit besonderem, aus dem verfügbaren
Arbeitskräftepotential nicht abdeckbaren Bedarf eine flexible Erteilung von
Beschäftigungsbewilligungen vorgesehen. Dabei sind die Sozialpartner im
Rahmen einer Arbeitsmarktprüfung anzuhören um allfällige
Begleitmaßnahmen vorzuschlagen.
Forscher: Weitergehende Ausnahme für Forscher aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz,
die deren Tätigkeit auch über reine Forschungseinrichtungen hinaus in
allen Bereichen der Wirtschaft ermöglicht.
Weiters sollen Forscher aufenthaltsrechtlich durch entsprechende Anpassungen
im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz den Schlüsselkräften
gleichgestellt werden.
Umfassende Integration
zugezogener Migranten und Migrantinnen.
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