Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 265

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Fortführung des Projekts „Der Jugend eine Chance“ durch das AMS.

Langzeitarbeitslose: Beschäftigung bei privaten und gemeinnützigen Arbeitskräfte­überlassern forcieren.

Zumutbarkeitsbestimmungen: Nach Abschluss der bis Sommer 2007 laufenden Evaluierung Modifizierung im Hinblick auf Effizienz, Effektivität und österreichweite Mobilität von Arbeitssuchenden bei weiterer Berücksichtigung von Betreuungspflichten.

Bessere Abstimmung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Sozialhilfe um Versor­gungs­lücken und Unterversorgung zu vermeiden; im Rahmen derbestehenden Finanzierungsstruktur.

Prüfung einer Lohnnebenkostensenkung im Rahmen der nächsten Steuerreform

Überprüfung von rechtlichen Hindernissen für Arbeitssuchende, die eine Weiterbildung machen wollen, z.B. Abendstudium während Arbeitslosigkeit.

Evaluierung Kombilohn-Modell für Problemgruppen am Arbeitsmarkt

5) Migration – Arbeitsmarktintegration – Ausländerbeschäftigung

Ziele:

Vorbereitung des österreichischen Arbeitsmarktes auf den Wegfall der Übergangs­fristen.

Selektive Immigration durch Schlüsselkräfte mit Bedarfsprüfung.

Maßnahmen:

Saisonniers: Vorrang für EU-Angehörige ohne Freizügigkeit. Im Bereich der Land­wirtschaft soll nach dreijähriger Tätigkeit einer Person als Saisonier dieTätigkeitsdauer ab dem vierten Jahr auf neun Monate verlängert werden.

Bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen Staaten: Während der Übergangsfristen sollten bilaterale Beschäftigungsabkommen mit den neuen Mitgliedstaaten, vorrangig mit den Nachbarstaaten, abgeschlossen werden.

Grenzüberschreitende Kooperation der nationalen AMS, insbesondere in den Grenzregionen.

Schlüsselkräfte: Flexibilisierung innerhalb des bestehenden Schlüsselkräfte- Kontin­gents. Bedarfsfeststellung durch Regierung, Sozialpartner, AMS undWIFO für die jeweils nächsten 24 Monate.

Fachkräfte: Für Fachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ist in Branchen mit besonderem, aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotential nicht abdeckbaren Bedarf eine flexible Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen vorgesehen. Dabei sind die Sozialpartner im Rahmen einer Arbeitsmarktprüfung anzuhören um allfällige Begleitmaßnahmen vorzuschlagen.

Forscher: Weitergehende Ausnahme für Forscher aus dem Ausländer­beschäftigungs­gesetz, die deren Tätigkeit auch über reine Forschungseinrichtungen hinaus in allen Bereichen der Wirtschaft ermöglicht.

Weiters sollen Forscher aufenthaltsrechtlich durch entsprechende Anpassungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz den Schlüsselkräften

gleichgestellt werden.

Umfassende Integration zugezogener Migranten und Migrantinnen.

 


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